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Hundehaftpflicht: In diesen Bundesländern ist sie Pflicht

In welchen Bundesländern die Hundehaftpflicht 2026 Pflicht ist, was sie kostet, was sie abdeckt und warum die private Haftpflicht für Hunde nicht greift. Mit Übersicht für alle 16 Bundesländer.

· 6 Min Lesezeit · Volodymyr Snihovyi
Hundehaftpflicht in Deutschland: modernes Titelbild mit Hund, Deutschlandkarte und Schutzschild zur Pflicht in einzelnen Bundesländern.

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Vorgelesen von Versipedia · 9:53 Min

Auf einen Blick: In Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen besteht eine klare Pflicht zur Hundehaftpflicht für alle Hunde; in Schleswig-Holstein ist der Abschluss grundsätzlich vorgesehen, für gefährliche Hunde in jedem Fall Pflicht. In den übrigen Ländern gilt sie meist nur für als gefährlich eingestufte Hunde oder Listenhunde – in Nordrhein-Westfalen zusätzlich für große Hunde, in Bayern besteht keine landesweite Pflicht. Nur Mecklenburg-Vorpommern kennt keine gesetzliche Vorgabe zur Hundehaftpflicht. Wichtig: Die private Haftpflichtversicherung deckt Hundeschäden nicht ab. (Stand: Juli 2026)

Was ist eine Hundehaftpflichtversicherung?

Die Hundehaftpflicht (auch Tierhalterhaftpflicht) übernimmt Schäden, die Ihr Hund anderen zufügt. Das ist wichtiger, als viele denken: Als Hundehalter haften Sie nach § 833 BGB verschuldensunabhängig – also selbst dann, wenn Sie alles richtig gemacht haben. Reißt sich Ihr Hund los und verursacht einen Verkehrsunfall oder beißt einen Passanten, können schnell hohe Forderungen entstehen, für die Sie mit Ihrem gesamten Vermögen geradestehen.

Ein häufiger und teurer Irrtum: Viele glauben, ihre Privathaftpflicht springe ein. Das ist falsch. Die Verbraucherzentrale stellt klar: „Die Privathaftpflicht greift hier nicht, denn da sind Hunde und Pferde nicht mitversichert!" Für Hunde brauchen Sie deshalb eine eigene Police.

In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Ob eine Hundehaftpflicht vorgeschrieben ist, regeln die Bundesländer – nicht der Bund. Deshalb gelten 16 unterschiedliche Regelwerke. Grob lassen sie sich in drei Gruppen einteilen:

Pflicht (bzw. grundsätzlich vorgesehen) für alle Hunde

In diesen Ländern muss – oder soll – jeder Hund haftpflichtversichert sein, unabhängig von Rasse, Größe oder Gewicht:

  • Berlin
  • Bremen – neu geregelt durch das Bremische Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) von 2025: Für Hunde besteht eine allgemeine Haftpflichtversicherungspflicht ab Beginn der Haltung (§ 6, mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden). Zusätzlich gilt seit dem 1. Juli 2026 für neu aufgenommene Hunde grundsätzlich eine Sachkundeprüfung („Hundeführerschein"). Wer seinen Hund bereits vor dem 1. Juli 2026 gehalten hat, braucht für diesen Hund in der Regel keinen Hundeführerschein; besondere Übergangsregeln gelten für gefährliche Hunde.
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen
  • Schleswig-Holstein – hier soll jeder Halter seinen Hund versichern (§ 6 Hundegesetz: „Wer die Möglichkeit hat, muss seinen Hund versichern"); für als gefährlich eingestufte Hunde ist die Hundehaftpflicht in jedem Fall Pflicht. Eine Rasseliste gibt es nicht mehr.

Sonderfall Nordrhein-Westfalen

In NRW ist die Hundehaftpflicht Pflicht für gefährliche Hunde, bestimmte Rassen und große Hunde – konkret ab einer Widerristhöhe von 40 cm oder einem Gewicht von 20 kg (§ 11 LHundG NRW). Die vorgeschriebene Mindestdeckungssumme beträgt 500.000 Euro. Für kleinere Hunde besteht keine gesetzliche Pflicht, empfehlenswert ist die Versicherung aber trotzdem.

Pflicht nur für gefährliche Hunde / Listenhunde

In diesen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht nur für als gefährlich eingestufte Hunde und sogenannte Listenhunde („Kampfhunde") vorgeschrieben – für normale Familienhunde dagegen freiwillig:

  • Baden-Württemberg
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen

Zwei Länder verdienen einen genaueren Blick, weil pauschale „Listenhund"-Aussagen dort nicht mehr stimmen:

  • Brandenburg – hier gibt es seit dem 1. Juli 2024 keine Rasseliste mehr. Statt der Rasse ist nun das konkrete Verhalten des Hundes entscheidend: Eine Versicherungspflicht kann für Hunde relevant werden, die im Einzelfall von der Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft werden.
  • Bayern – keine allgemeine landesweite Hundehaftpflichtpflicht. Für Kampfhunde gelten besondere Erlaubnisregeln (Art. 37 LStVG: Erlaubnis der Gemeinde, nur in Ausnahmefällen); dann ist auch ein Versicherungsnachweis nötig. Je nach Kommune können abweichende Vorgaben gelten.

Keine Pflicht

  • Mecklenburg-Vorpommern – das einzige Bundesland ohne jede gesetzliche Vorgabe zur Hundehaftpflicht. Auch hier ist eine Versicherung dringend zu empfehlen.

Hinweis: Landeshundegesetze ändern sich – Bremen ist dafür ein aktuelles Beispiel. Welche Rassen als Listenhunde gelten und welche Ausnahmen es gibt, unterscheidet sich zudem von Land zu Land. Prüfen Sie im Zweifel die aktuelle Regelung Ihres Bundeslandes bzw. Ihrer Kommune.

Was zahlt die Hundehaftpflicht?

Eine gute Hundehaftpflicht deckt die drei klassischen Schadenarten ab:

  • Personenschäden – z. B. Behandlungs-, Reha- und Schmerzensgeldkosten, wenn Ihr Hund jemanden verletzt.
  • Sachschäden – z. B. eine zerbissene Jacke, ein beschädigtes Fahrrad oder ein durch Ihren Hund ausgelöster Unfall.
  • Vermögensschäden – finanzielle Folgeschäden, etwa Verdienstausfall des Geschädigten.

Auf diese Zusatzleistungen sollten Sie beim Abschluss achten:

  • Mietsachschäden (Schäden in der Mietwohnung),
  • Schutz auch bei Verstoß gegen die Anleinpflicht,
  • Mitversicherung von Hundesittern und fremden Hütern,
  • Deckschäden (ungewollter Deckakt),
  • Schutz auf Auslandsreisen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro. Personenschäden können schnell in die Hunderttausende gehen – der Aufpreis für eine hohe Deckungssumme ist gering.

Was kostet eine Hundehaftpflicht?

Die Hundehaftpflicht gehört zu den günstigsten Versicherungen überhaupt. Für einen normalen Hund liegen solide Tarife ohne Selbstbeteiligung grob bei etwa 40 bis 60 Euro im Jahr. Wer eine Selbstbeteiligung akzeptiert, zahlt oft weniger.

Für Listenhunde und bestimmte große Rassen sind die Beiträge höher – häufig bleiben sie aber bei guter Deckung noch im zwei- bis niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr. Der genaue Preis hängt von Rasse, Bundesland, Deckungssumme und Selbstbeteiligung ab; ein Vergleich lohnt sich. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auf die Leistungen – ein sehr günstiger Tarif mit Lücken bei Mietsachschäden oder Anleinpflicht kann im Ernstfall teuer werden.

Gefährliche Hunde & Listenhunde: Was besonders gilt

Als „Listenhunde" gelten Rassen, die in einzelnen Landesgesetzen als potenziell gefährlich eingestuft sind (etwa Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und andere). Für als gefährlich eingestufte Hunde oder in den jeweiligen Landesgesetzen genannte Rassen gelten in vielen Bundesländern besondere Vorgaben. Dazu können eine Haftpflichtversicherung, ein Wesenstest, ein Sachkundenachweis, Leinen- und Maulkorbpflicht oder eine besondere Halteerlaubnis gehören. Welche Regeln gelten, hängt stark vom Bundesland und teilweise von der Kommune ab – manche Länder (etwa Brandenburg und Schleswig-Holstein) haben ihre Rasselisten inzwischen abgeschafft und stellen auf das konkrete Verhalten des Hundes ab. Auch unabhängig von der Rasse kann das Ordnungsamt einen Hund nach einem Vorfall als „gefährlich" einstufen.

Wie ein unabhängiger Blick helfen kann

Ob in Ihrem Bundesland eine Pflicht besteht, welche Deckungssumme sinnvoll ist und welche Zusatzbausteine zu Ihrer Situation passen, lässt sich am besten individuell klären. Auf der unabhängigen Plattform Versipedia können Nutzer Profile verschiedener Versicherungsexperten vergleichen – darunter Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter, Agenturen und Berater. Ein qualifizierter Experte kann helfen, Pflichtvorgaben, Vertragsbedingungen und mögliche Ausschlüsse besser einzuordnen. Der kostenlose Versicherungs-Check von Versipedia kann eine erste Orientierung geben, welche Versicherungsthemen bei Ihrer Situation relevant sein könnten.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Angaben zur Versicherungspflicht entsprechen dem Stand Juli 2026; Landeshundegesetze und Rasselisten können sich ändern. Maßgeblich ist die aktuelle Regelung Ihres Bundeslandes bzw. Ihrer Kommune sowie die konkreten Bedingungen Ihres Versicherers. Versipedia ist eine unabhängige Informationsplattform und selbst kein Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler oder Finanzdienstleister und erbringt keine Versicherungsberatung.

Häufige Fragen

In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Eine klare Pflicht für alle Hunde besteht in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Schleswig-Holstein ist der Abschluss grundsätzlich vorgesehen, für gefährliche Hunde aber Pflicht. In Nordrhein-Westfalen gilt sie für gefährliche und große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg). In den meisten übrigen Ländern nur für gefährliche Hunde bzw. Listenhunde; in Bayern besteht keine landesweite Pflicht, in Brandenburg gibt es seit Juli 2024 keine Rasseliste mehr (Einzelfallprüfung). Mecklenburg-Vorpommern kennt keine gesetzliche Vorgabe zur Hundehaftpflicht. (Stand: Juli 2026)
Reicht die Privathaftpflicht für meinen Hund?
Nein. Hunde sind in der privaten Haftpflichtversicherung nicht mitversichert. Sie benötigen eine eigene Hundehaftpflicht- bzw. Tierhalterhaftpflichtversicherung. (Kleintiere wie Katzen sind dagegen meist über die Privathaftpflicht abgedeckt.)
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Für einen normalen Hund liegen solide Tarife ohne Selbstbeteiligung grob bei etwa 40 bis 60 Euro im Jahr. Für Listenhunde und bestimmte große Rassen ist es teurer, bleibt bei guter Deckung aber oft im zwei- bis niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr. Der Preis hängt von Rasse, Bundesland, Deckungssumme und Selbstbeteiligung ab.
Welche Deckungssumme sollte die Hundehaftpflicht haben?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro. In Nordrhein-Westfalen schreibt das Gesetz für pflichtige Hunde mindestens 500.000 Euro vor – das ist jedoch nur die gesetzliche Untergrenze, mehr ist sinnvoll.
Zahlt die Hundehaftpflicht, wenn mein Hund ohne Leine einen Schaden verursacht?
Nur, wenn der Tarif Schäden bei Verstoß gegen die Anleinpflicht ausdrücklich einschließt. Das ist ein wichtiger Prüfpunkt beim Abschluss, da nicht jeder günstige Tarif diese Leistung enthält.
Was gilt für gefährliche Hunde und Listenhunde?
Für als gefährlich eingestufte Hunde oder in den Landesgesetzen genannte Rassen gelten in vielen Bundesländern besondere Vorgaben – häufig eine Haftpflichtversicherung, dazu Wesenstest, Sachkundenachweis oder Leinen- und Maulkorbpflicht. Die Regeln hängen stark vom Bundesland und teils von der Kommune ab; einige Länder (etwa Brandenburg und Schleswig-Holstein) haben ihre Rasselisten abgeschafft und stellen auf das Verhalten des Hundes ab.

Veröffentlicht am 06. Juli 2026

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