Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Auch: BBG, Beitragsbemessungsgrenze
Kurz erklärt
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag des Einkommens, bis zu dem in der gesetzlichen Sozialversicherung Beiträge erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei. Es gibt getrennte Grenzen für Kranken-/Pflege- und Renten-/Arbeitslosenversicherung.
Auf einen Blick
- Kurzform
- BBG
- Funktion
- Deckelt die Sozialversicherungsbeiträge
- Oberhalb der Grenze
- Einkommen beitragsfrei
- Getrennte Grenzen
- Kranken/Pflege vs. Rente/Arbeitslosen
- Anpassung
- In der Regel jährlich
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist eine zentrale Rechengröße der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge berechnet werden: Verdienen Sie mehr, bleibt der darüber liegende Teil Ihres Einkommens beitragsfrei. Die BBG deckelt also den Beitrag nach oben — unabhängig davon, wie hoch Ihr Gehalt insgesamt ist. Sie wird in der Regel jährlich angepasst.
Wie wirkt die Beitragsbemessungsgrenze?
Beiträge zur Sozialversicherung werden prozentual vom beitragspflichtigen Einkommen erhoben — aber eben nur bis zur BBG. Liegt Ihr Einkommen darunter, zählt das gesamte Einkommen. Liegt es darüber, wird nur bis zur Grenze gerechnet. Dadurch steigt der absolute Beitrag mit dem Einkommen nicht unbegrenzt, sondern erreicht an der BBG seinen Höchstwert.
Getrennte Grenzen für verschiedene Zweige
Es gibt nicht nur eine einzige BBG. Üblicherweise unterscheidet man:
- BBG in der Kranken- und Pflegeversicherung: deckelt die Beiträge zur GKV und sozialen Pflegeversicherung.
- BBG in der Renten- und Arbeitslosenversicherung: deckelt die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung; sie liegt typischerweise höher.
Die konkreten Werte werden jährlich festgelegt und an die Einkommensentwicklung angepasst.
BBG und Versicherungspflichtgrenze — nicht verwechseln
| Merkmal | Beitragsbemessungsgrenze | Versicherungspflichtgrenze |
|---|---|---|
| Funktion | Deckelt die Höhe der Beiträge | Entscheidet über GKV-Pflicht oder PKV-Zugang |
| Betrifft | Alle gesetzlich Versicherten | Vor allem die Wahl GKV/PKV |
| Höhe | Meist niedriger | Meist höher |
Worauf Sie achten sollten
- Höchstbeitrag verstehen: Oberhalb der BBG steigt Ihr Sozialversicherungsbeitrag nicht weiter.
- Zwei Grenzen: Beachten Sie die unterschiedlichen Werte für Kranken-/Pflege- und Renten-/Arbeitslosenversicherung.
- Jährliche Anpassung: Die Werte ändern sich regelmäßig.
- Nicht mit der Pflichtgrenze verwechseln: Die BBG entscheidet nicht über GKV oder PKV.
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie, ob Ihr Einkommen unter oder über der jeweiligen BBG liegt.
- Beachten Sie die getrennten Grenzen je Versicherungszweig.
- Berücksichtigen Sie die aktuelle, jährlich angepasste Höhe.
- Trennen Sie die BBG gedanklich von der Versicherungspflichtgrenze.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Die Beitragsbemessungsgrenze wird häufig mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt: Die BBG deckelt die Beitragshöhe, die Pflichtgrenze entscheidet über den Zugang zur privaten Krankenversicherung. Beide sind Stellgrößen rund um die gesetzliche Krankenversicherung und den Beitrag, haben aber unterschiedliche Funktionen.
Beispiel
Eine gut verdienende Angestellte liegt mit ihrem Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Für ihren GKV-Beitrag zählt deshalb nur das Einkommen bis zur BBG — der darüber liegende Teil bleibt beitragsfrei. Eine Gehaltserhöhung erhöht ihren Krankenversicherungsbeitrag daher nicht weiter, weil sie die Grenze bereits überschreitet.
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) — Ihre Fragen
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Gibt es nur eine Beitragsbemessungsgrenze?
Was ist der Unterschied zur Versicherungspflichtgrenze?
Steigt mein Beitrag oberhalb der BBG weiter?
Private Krankenversicherung — Berater finden
Verifizierte, unabhängige Expertinnen und Experten für das Thema Beitragsbemessungsgrenze (BBG).
Das könnte Sie auch interessieren
- Beitrag (Prämie) Der Beitrag — auch Prämie genannt — ist das Entgelt, das Sie regelmäßig für Ihren Versiche...
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist die staatlich geregelte Krankenversicherung...
- Private Krankenversicherung (PKV) Die private Krankenversicherung (PKV) versichert Gesundheitskosten auf Basis eines individ...
- Versicherungspflichtgrenze Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) bestimmt, bis zu welchem Einko...
Berater & Tarife vergleichen
Welche Versicherung passt zu Ihnen?
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen und erhalten Sie passende, verifizierte und unabhängige Versicherungsexperten aus Ihrer Region. Kostenlos, neutral, unverbindlich.
Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Zurück zum Versicherungslexikon