Kaskoversicherung
Auch: Teilkasko, Vollkasko, Kasko
Kurz erklärt
Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die Teilkasko übernimmt z. B. Diebstahl, Glasbruch oder Wildschäden, die Vollkasko zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus. Sie ist freiwillig — anders als die Kfz-Haftpflicht.
Während die Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist und Schäden Dritter abdeckt, sichert die Kaskoversicherung das eigene Fahrzeug ab.
Teilkasko vs. Vollkasko
- Teilkasko: u. a. Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch, Wildunfälle
- Vollkasko: alle Teilkasko-Leistungen plus selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus
Bei beiden ist meist eine Selbstbeteiligung vereinbart. Ob Voll- oder Teilkasko sinnvoll ist, hängt vor allem vom Fahrzeugwert und -alter ab.
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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