Versicherungslexikon

Kaskoversicherung

Auch: Teilkasko, Vollkasko, Kasko, Kfz-Kasko

Von Volodymyr Snihovyi Zuletzt aktualisiert: 3 Min Lesezeit

Kurz erklärt

Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die Teilkasko übernimmt unter anderem Diebstahl, Glasbruch und Wildschäden, die Vollkasko zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus. Sie ist freiwillig — anders als die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht.

Auf einen Blick

Sichert ab
Schäden am eigenen Fahrzeug
Teilkasko
Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glas, Wild
Vollkasko
Teilkasko + selbst verschuldete Unfälle & Vandalismus
Pflicht?
Freiwillig (anders als die Kfz-Haftpflicht)
Wahl abhängig von
Fahrzeugwert, Alter, Finanzierung/Leasing

Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und reguliert Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Sie zahlt jedoch nichts für Schäden am eigenen Auto. Genau diese Lücke schließt die freiwillige Kaskoversicherung: Sie sichert Ihr eigenes Fahrzeug gegen bestimmte Gefahren ab. Man unterscheidet zwei Stufen — die Teilkasko und die umfassendere Vollkasko.

Teilkasko und Vollkasko im Vergleich

Die Vollkasko schließt sämtliche Teilkasko-Leistungen mit ein und ergänzt sie um die Absicherung selbst verschuldeter Unfälle und mutwilliger Beschädigung. Die folgende Übersicht zeigt die typische Abgrenzung:

SchadensereignisTeilkaskoVollkasko
DiebstahlJaJa
Brand & ExplosionJaJa
Sturm, Hagel, ÜberschwemmungJaJa
GlasbruchJaJa
Zusammenstoß mit Tieren / WildunfallJaJa
Selbst verschuldeter UnfallNeinJa
Vandalismus / mutwillige BeschädigungNeinJa

Wann lohnt sich welche Kasko?

Die Wahl hängt vor allem vom Fahrzeugwert und -alter ab. Für neue oder hochwertige Fahrzeuge — und besonders bei finanzierten oder geleasten Autos, bei denen der Geldgeber sie oft verlangt — ist die Vollkasko meist sinnvoll. Bei älteren Fahrzeugen mit geringem Restwert kann die Vollkasko im Verhältnis teuer werden; hier reicht oft die Teilkasko, weil ein wirtschaftlicher Totalschaden ohnehin nur den niedrigen Zeitwert ersetzt. Als grobe Orientierung wird ein Wechsel von Voll- auf Teilkasko häufig erwogen, sobald das Fahrzeug einige Jahre alt ist und an Wert verloren hat.

Selbstbeteiligung und Schadenfreiheitsklasse

Bei beiden Kaskoarten ist üblicherweise eine Selbstbeteiligung je Schadensfall vereinbart — oft getrennt für Teil- und Vollkasko. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag. Wichtig ist außerdem: Vollkasko-Schäden, die Sie selbst verschulden, wirken sich auf Ihre Schadenfreiheitsklasse aus — eine Rückstufung verteuert den Beitrag in den Folgejahren. Teilkasko-Schäden führen dagegen in der Regel nicht zu einer Rückstufung.

Worauf Sie bei der Kasko achten sollten

  • Fahrzeugwert realistisch einschätzen: Bei geringem Restwert lohnt die teurere Vollkasko oft nicht mehr.
  • Selbstbeteiligung sinnvoll wählen: Höhere SB senkt den Beitrag, erhöht aber Ihren Eigenanteil.
  • Rückstufung bedenken: Kleine Vollkasko-Schäden selbst zu zahlen, kann günstiger sein als die Rückstufung.
  • Leistungsdetails prüfen: Marderbiss, Folgeschäden oder erweiterte Wildschadenklauseln sind nicht in jedem Tarif gleich.
  • Pflichten bei Finanzierung/Leasing: Hier ist die Vollkasko häufig vertraglich vorgeschrieben.

So gehen Sie vor

  1. Ermitteln Sie den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs.
  2. Entscheiden Sie anhand von Wert, Alter und Finanzierung zwischen Teil- und Vollkasko.
  3. Wählen Sie eine Selbstbeteiligung, die zu Ihrer finanziellen Lage passt.
  4. Vergleichen Sie die Leistungsdetails, nicht nur den Beitrag.
  5. Prüfen Sie bei Kleinschäden, ob eine Selbstzahlung die Rückstufung vermeidet.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Die Kasko ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht, die nur Schäden an Dritten abdeckt. Die Höhe Ihres Eigenanteils im Schadensfall bestimmt die Selbstbeteiligung, und selbst verschuldete Vollkasko-Schäden wirken sich auf die Schadenfreiheitsklasse aus. Teil- und Vollkasko unterscheiden sich vor allem darin, ob auch selbst verursachte Schäden und Vandalismus mitversichert sind.

Beispiel

Jan fährt ein zehn Jahre altes Auto mit geringem Restwert. Nach einem Hagelschauer ist die Karosserie verbeult — ein typischer Teilkasko-Fall, der ohne Rückstufung reguliert wird. Für einen selbst verschuldeten Auffahrunfall käme dagegen nur die Vollkasko auf, die Jan bei dem niedrigen Fahrzeugwert bewusst abgewählt hat. Bei seinem Neuwagen würde er die Vollkasko dagegen behalten, zumal sie bei einer Finanzierung oft ohnehin verlangt wird.

Häufige Fragen

Kaskoversicherung — Ihre Fragen

Brauche ich Vollkasko bei einem älteren Auto?
Bei älteren Fahrzeugen mit geringem Wert reicht oft die Teilkasko, da die Vollkasko im Verhältnis teuer werden kann und im Totalschaden ohnehin nur der niedrige Zeitwert ersetzt wird. Ein Wechsel von Voll- auf Teilkasko wird häufig erwogen, sobald das Fahrzeug einige Jahre alt ist.
Was ist der Unterschied zwischen Teil- und Vollkasko?
Die Teilkasko deckt Gefahren wie Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch und Wildunfälle ab. Die Vollkasko umfasst zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus. Die Vollkasko schließt also alle Teilkasko-Leistungen mit ein.
Wirkt sich ein Kaskoschaden auf die Schadenfreiheitsklasse aus?
Selbst verschuldete Vollkasko-Schäden führen in der Regel zu einer Rückstufung, die den Beitrag in den Folgejahren erhöht. Teilkasko-Schäden wirken sich dagegen normalerweise nicht auf die Schadenfreiheitsklasse aus.
Lohnt es sich, einen Kleinschaden selbst zu zahlen?
Bei kleinen Vollkasko-Schäden kann die Selbstzahlung günstiger sein als die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse, die über mehrere Jahre Mehrkosten verursacht. Rechnen Sie beides gegeneinander auf, bevor Sie den Schaden melden.
Ist die Kaskoversicherung Pflicht?
Nein. Pflicht ist nur die Kfz-Haftpflicht. Die Kasko ist freiwillig — bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen wird die Vollkasko jedoch häufig vom Geldgeber vertraglich verlangt.
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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