Selbstbeteiligung
Auch: Selbstbehalt, SB, Eigenbeteiligung, Eigenanteil
Kurz erklärt
Die Selbstbeteiligung ist der vertraglich vereinbarte Betrag, den Sie bei einem Schaden selbst tragen, bevor die Versicherung zahlt. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel den Beitrag, weil Sie einen Teil des Risikos übernehmen — sie kommt vor allem in Kfz-, Kranken-, Zahnzusatz- und Rechtsschutzversicherungen vor.
Auf einen Blick
- Auch genannt
- Selbstbehalt, Eigenanteil, SB
- Wirkung auf den Beitrag
- Höhere SB senkt in der Regel den Beitrag
- Typische Sparten
- Kfz-Kasko, PKV, Zahnzusatz, Rechtsschutz
- Abrechnung
- Je Schadensfall oder als Jahresbetrag — je nach Tarif
- Wichtig
- Nur so hoch wählen, wie Sie selbst tragen können
Die Selbstbeteiligung — oft als „Selbstbehalt", „Eigenanteil" oder kurz „SB" bezeichnet — ist ein fest vereinbarter Eigenanteil an jedem Schaden. Tritt der Versicherungsfall ein, zieht der Versicherer diesen Betrag von der Leistung ab oder zahlt erst, wenn der Schaden die vereinbarte Grenze übersteigt. Die Selbstbeteiligung ist damit ein zentraler Stellhebel zwischen Beitragshöhe und eigenem Risiko: Je mehr Sie selbst übernehmen, desto günstiger wird in der Regel Ihr Beitrag.
Wie funktioniert die Selbstbeteiligung in der Praxis?
Im Schadensfall prüft der Versicherer zunächst, ob ein erstattungsfähiger Schaden vorliegt. Ist das der Fall, wird die vereinbarte Selbstbeteiligung vom Erstattungsbetrag abgezogen. Den Rest erhalten Sie oder — bei Reparaturen und Behandlungen — die ausführende Werkstatt, Praxis oder der Dienstleister. Liegt der Schaden vollständig unter der Höhe der Selbstbeteiligung, zahlt die Versicherung gar nichts; Sie tragen den Schaden dann allein.
Wichtig ist die Abrechnungslogik Ihres Tarifs: Manche Verträge rechnen die Selbstbeteiligung je Schadensfall ab, andere fassen sie als Jahresbetrag zusammen. Bei einer jährlichen Selbstbeteiligung zahlen Sie pro Versicherungsjahr nur einmal Ihren Eigenanteil, unabhängig davon, wie viele Schäden auftreten. Die konkrete Regelung steht immer in Ihren Versicherungsbedingungen.
Warum gibt es überhaupt eine Selbstbeteiligung?
Für Versicherer erfüllt die Selbstbeteiligung mehrere Zwecke. Sie reduziert die Zahl der Kleinschäden, deren Bearbeitung im Verhältnis zur Schadenhöhe teuer ist. Sie dämpft das sogenannte moralische Risiko — wer einen Eigenanteil trägt, geht tendenziell sorgsamer mit dem versicherten Gut um. Und sie ermöglicht günstigere Beiträge, weil ein Teil des Risikos beim Versicherungsnehmer verbleibt.
Für Sie als Kundin oder Kunde bedeutet das: Die Selbstbeteiligung ist ein bewusster Tausch. Sie akzeptieren ein kalkulierbares Eigenrisiko und erhalten dafür einen niedrigeren Beitrag. Ob sich dieser Tausch lohnt, hängt davon ab, wie häufig Sie mit Schäden rechnen und wie gut Sie einen möglichen Eigenanteil finanziell auffangen können.
In welchen Versicherungen ist die Selbstbeteiligung üblich?
Selbstbeteiligungen begegnen Ihnen in vielen Sparten — die Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch deutlich:
- Kfz-Versicherung: In der Teil- und Vollkasko ist eine Selbstbeteiligung je Schadensfall der Standard. Sie wird meist getrennt für Teil- und Vollkasko vereinbart.
- Private Krankenversicherung (PKV): Viele Tarife sehen einen jährlichen Selbstbehalt vor, bis zu dem Sie Behandlungskosten selbst tragen. Im Gegenzug sinkt der Monatsbeitrag.
- Zahnzusatzversicherung: Hier ist eine prozentuale Eigenbeteiligung an den Kosten für Zahnersatz verbreitet.
- Rechtsschutzversicherung: Üblich ist eine feste Selbstbeteiligung pro Rechtsfall.
- Gewerbe- und Sachversicherungen: Auch hier dient die Selbstbeteiligung dazu, Kleinschäden auszuschließen und den Beitrag zu steuern.
Niedrige oder hohe Selbstbeteiligung — was ist besser?
Die „richtige" Höhe gibt es nicht pauschal — sie hängt von Ihrem Sicherheitsbedürfnis und Ihrer finanziellen Reserve ab. Die folgende Gegenüberstellung zeigt die typischen Vor- und Nachteile:
| Kriterium | Niedrige Selbstbeteiligung | Hohe Selbstbeteiligung |
|---|---|---|
| Beitrag | Eher höher | Eher niedriger |
| Eigenanteil im Schadensfall | Gering | Hoch |
| Planbarkeit der Kosten | Hoch — wenig Eigenrisiko | Geringer — größeres Eigenrisiko |
| Geeignet für | Wer Schwankungen vermeiden möchte | Wer Beitrag sparen will und Reserven hat |
| Anreiz, Kleinschäden selbst zu zahlen | Gering | Hoch |
Als Faustregel gilt: Eine höhere Selbstbeteiligung passt zu Menschen mit ausreichenden finanziellen Reserven, die selten mit Schäden rechnen und den niedrigeren Beitrag schätzen. Wer dagegen Wert auf planbare Kosten ohne böse Überraschungen legt, fährt mit einer niedrigeren Selbstbeteiligung ruhiger.
Worauf Sie bei der Selbstbeteiligung achten sollten
Eine Selbstbeteiligung ist nur dann sinnvoll, wenn sie zu Ihrer finanziellen Lage passt. Vermeiden Sie diese typischen Fehler:
- Eigenanteil zu hoch ansetzen: Ein sehr hoher Selbstbehalt drückt zwar den Beitrag, kann Sie im Ernstfall aber überfordern. Wählen Sie eine Höhe, die Sie jederzeit aus eigener Tasche stemmen können.
- Abrechnungsart übersehen: Prüfen Sie, ob die Selbstbeteiligung pro Fall oder pro Jahr gilt — bei mehreren Schäden im Jahr macht das einen großen Unterschied.
- Teil- und Vollkasko verwechseln: In der Kfz-Versicherung gelten oft unterschiedliche Selbstbeteiligungen; lesen Sie beide Werte genau.
- Beitragsersparnis nicht gegenrechnen: Vergleichen Sie, wie viel Beitrag Sie sparen, und stellen Sie das dem zusätzlichen Eigenrisiko gegenüber.
- Selbstbeteiligung mit Wartezeit verwechseln: Beides verschiebt Ihre Leistung, hat aber nichts miteinander zu tun — die Selbstbeteiligung betrifft die Höhe, die Wartezeit den Zeitpunkt.
So gehen Sie vor
- Klären Sie, wie häufig in Ihrer Sparte realistisch mit Schäden zu rechnen ist.
- Legen Sie fest, welchen Eigenanteil Sie im Schadensfall problemlos zahlen könnten.
- Lassen Sie sich Beitragsvarianten mit unterschiedlicher Selbstbeteiligung gegenüberstellen.
- Vergleichen Sie die Beitragsersparnis mit dem zusätzlichen Risiko über mehrere Jahre.
- Prüfen Sie in den Versicherungsbedingungen, ob die Selbstbeteiligung je Fall oder je Jahr gilt.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Die Selbstbeteiligung wird gelegentlich mit der Deckungssumme verwechselt — dabei wirken beide an entgegengesetzten Enden des Schadens: Die Selbstbeteiligung greift am unteren Ende (Ihr Eigenanteil), die Deckungssumme begrenzt die Leistung am oberen Ende. Vom Beitrag (Prämie) unterscheidet sich die Selbstbeteiligung dadurch, dass sie nicht laufend, sondern nur im Schadensfall anfällt. In der Kfz-Versicherung steht sie zudem in Wechselwirkung mit der Schadenfreiheitsklasse: Wer einen Kleinschaden selbst zahlt, statt ihn zu melden, vermeidet eine Rückstufung.
Beispiel
Anna hat in ihrer Vollkasko eine Selbstbeteiligung vereinbart. Bei einem selbst verschuldeten Parkschaden liegen die Reparaturkosten über ihrem Eigenanteil. Der Versicherer übernimmt die Reparatur und zieht nur die vereinbarte Selbstbeteiligung ab; diesen Teil zahlt Anna selbst. Bei einem sehr kleinen Kratzer, dessen Reparatur unter der Selbstbeteiligung liegt, lohnt sich eine Meldung dagegen nicht — Anna trägt den Schaden komplett selbst und vermeidet zugleich eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
Selbstbeteiligung — Ihre Fragen
Lohnt sich eine höhere Selbstbeteiligung?
Gilt die Selbstbeteiligung pro Schaden oder pro Jahr?
Was passiert, wenn der Schaden kleiner ist als die Selbstbeteiligung?
Kann ich die Selbstbeteiligung nachträglich ändern?
Ist eine Selbstbeteiligung Pflicht?
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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