Selbstbeteiligung
Auch: Selbstbehalt, SB, Eigenbeteiligung
Kurz erklärt
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadensfall selbst tragen, bevor die Versicherung zahlt. Sie wird im Vertrag festgelegt. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel den Beitrag, weil Sie einen Teil des Risikos selbst übernehmen.
Die Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt oder „SB") ist ein fest vereinbarter Eigenanteil an jedem Schaden. Tritt ein Schaden ein, zieht die Versicherung diesen Betrag von der Leistung ab oder zahlt erst oberhalb dieser Grenze.
Warum gibt es eine Selbstbeteiligung?
Versicherer nutzen die Selbstbeteiligung, um Kleinschäden und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Wer bereit ist, einen Teil des Risikos selbst zu tragen, zahlt dafür meist einen niedrigeren Beitrag.
Wo ist sie üblich?
Selbstbeteiligungen finden sich häufig in der Kfz-Versicherung (Teil- und Vollkasko), in der privaten Krankenversicherung, in Zahnzusatz-, Rechtsschutz- und Gewerbeversicherungen. Die genaue Höhe und Ausgestaltung steht immer in Ihren Versicherungsbedingungen.
Selbstbeteiligung — Ihre Fragen
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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