Versicherungslexikon

Selbstbeteiligung

Auch: Selbstbehalt, SB, Eigenbeteiligung

Von Volodymyr Snihovyi Zuletzt aktualisiert:

Kurz erklärt

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadensfall selbst tragen, bevor die Versicherung zahlt. Sie wird im Vertrag festgelegt. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel den Beitrag, weil Sie einen Teil des Risikos selbst übernehmen.

Die Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt oder „SB") ist ein fest vereinbarter Eigenanteil an jedem Schaden. Tritt ein Schaden ein, zieht die Versicherung diesen Betrag von der Leistung ab oder zahlt erst oberhalb dieser Grenze.

Warum gibt es eine Selbstbeteiligung?

Versicherer nutzen die Selbstbeteiligung, um Kleinschäden und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Wer bereit ist, einen Teil des Risikos selbst zu tragen, zahlt dafür meist einen niedrigeren Beitrag.

Wo ist sie üblich?

Selbstbeteiligungen finden sich häufig in der Kfz-Versicherung (Teil- und Vollkasko), in der privaten Krankenversicherung, in Zahnzusatz-, Rechtsschutz- und Gewerbeversicherungen. Die genaue Höhe und Ausgestaltung steht immer in Ihren Versicherungsbedingungen.

Häufige Fragen

Selbstbeteiligung — Ihre Fragen

Lohnt sich eine höhere Selbstbeteiligung?
Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, erhöht aber Ihren Eigenanteil im Schadensfall. Sie lohnt sich vor allem, wenn Sie selten kleine Schäden erwarten und einen möglichen Eigenanteil finanziell gut tragen können. Rechnen Sie Beitragsersparnis und mögliches Risiko gegeneinander auf.
Gilt die Selbstbeteiligung pro Schaden oder pro Jahr?
Das hängt vom Vertrag ab. Manche Tarife rechnen die Selbstbeteiligung je Schadensfall ab, andere als Jahresbetrag. Prüfen Sie dazu Ihre Versicherungsbedingungen.
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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