Versicherungslexikon

Selbstbeteiligung

Auch: Selbstbehalt, SB, Eigenbeteiligung, Eigenanteil

Von Volodymyr Snihovyi Zuletzt aktualisiert: 5 Min Lesezeit

Kurz erklärt

Die Selbstbeteiligung ist der vertraglich vereinbarte Betrag, den Sie bei einem Schaden selbst tragen, bevor die Versicherung zahlt. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel den Beitrag, weil Sie einen Teil des Risikos übernehmen — sie kommt vor allem in Kfz-, Kranken-, Zahnzusatz- und Rechtsschutzversicherungen vor.

Auf einen Blick

Auch genannt
Selbstbehalt, Eigenanteil, SB
Wirkung auf den Beitrag
Höhere SB senkt in der Regel den Beitrag
Typische Sparten
Kfz-Kasko, PKV, Zahnzusatz, Rechtsschutz
Abrechnung
Je Schadensfall oder als Jahresbetrag — je nach Tarif
Wichtig
Nur so hoch wählen, wie Sie selbst tragen können

Die Selbstbeteiligung — oft als „Selbstbehalt", „Eigenanteil" oder kurz „SB" bezeichnet — ist ein fest vereinbarter Eigenanteil an jedem Schaden. Tritt der Versicherungsfall ein, zieht der Versicherer diesen Betrag von der Leistung ab oder zahlt erst, wenn der Schaden die vereinbarte Grenze übersteigt. Die Selbstbeteiligung ist damit ein zentraler Stellhebel zwischen Beitragshöhe und eigenem Risiko: Je mehr Sie selbst übernehmen, desto günstiger wird in der Regel Ihr Beitrag.

Wie funktioniert die Selbstbeteiligung in der Praxis?

Im Schadensfall prüft der Versicherer zunächst, ob ein erstattungsfähiger Schaden vorliegt. Ist das der Fall, wird die vereinbarte Selbstbeteiligung vom Erstattungsbetrag abgezogen. Den Rest erhalten Sie oder — bei Reparaturen und Behandlungen — die ausführende Werkstatt, Praxis oder der Dienstleister. Liegt der Schaden vollständig unter der Höhe der Selbstbeteiligung, zahlt die Versicherung gar nichts; Sie tragen den Schaden dann allein.

Wichtig ist die Abrechnungslogik Ihres Tarifs: Manche Verträge rechnen die Selbstbeteiligung je Schadensfall ab, andere fassen sie als Jahresbetrag zusammen. Bei einer jährlichen Selbstbeteiligung zahlen Sie pro Versicherungsjahr nur einmal Ihren Eigenanteil, unabhängig davon, wie viele Schäden auftreten. Die konkrete Regelung steht immer in Ihren Versicherungsbedingungen.

Warum gibt es überhaupt eine Selbstbeteiligung?

Für Versicherer erfüllt die Selbstbeteiligung mehrere Zwecke. Sie reduziert die Zahl der Kleinschäden, deren Bearbeitung im Verhältnis zur Schadenhöhe teuer ist. Sie dämpft das sogenannte moralische Risiko — wer einen Eigenanteil trägt, geht tendenziell sorgsamer mit dem versicherten Gut um. Und sie ermöglicht günstigere Beiträge, weil ein Teil des Risikos beim Versicherungsnehmer verbleibt.

Für Sie als Kundin oder Kunde bedeutet das: Die Selbstbeteiligung ist ein bewusster Tausch. Sie akzeptieren ein kalkulierbares Eigenrisiko und erhalten dafür einen niedrigeren Beitrag. Ob sich dieser Tausch lohnt, hängt davon ab, wie häufig Sie mit Schäden rechnen und wie gut Sie einen möglichen Eigenanteil finanziell auffangen können.

In welchen Versicherungen ist die Selbstbeteiligung üblich?

Selbstbeteiligungen begegnen Ihnen in vielen Sparten — die Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch deutlich:

  • Kfz-Versicherung: In der Teil- und Vollkasko ist eine Selbstbeteiligung je Schadensfall der Standard. Sie wird meist getrennt für Teil- und Vollkasko vereinbart.
  • Private Krankenversicherung (PKV): Viele Tarife sehen einen jährlichen Selbstbehalt vor, bis zu dem Sie Behandlungskosten selbst tragen. Im Gegenzug sinkt der Monatsbeitrag.
  • Zahnzusatzversicherung: Hier ist eine prozentuale Eigenbeteiligung an den Kosten für Zahnersatz verbreitet.
  • Rechtsschutzversicherung: Üblich ist eine feste Selbstbeteiligung pro Rechtsfall.
  • Gewerbe- und Sachversicherungen: Auch hier dient die Selbstbeteiligung dazu, Kleinschäden auszuschließen und den Beitrag zu steuern.

Niedrige oder hohe Selbstbeteiligung — was ist besser?

Die „richtige" Höhe gibt es nicht pauschal — sie hängt von Ihrem Sicherheitsbedürfnis und Ihrer finanziellen Reserve ab. Die folgende Gegenüberstellung zeigt die typischen Vor- und Nachteile:

KriteriumNiedrige SelbstbeteiligungHohe Selbstbeteiligung
BeitragEher höherEher niedriger
Eigenanteil im SchadensfallGeringHoch
Planbarkeit der KostenHoch — wenig EigenrisikoGeringer — größeres Eigenrisiko
Geeignet fürWer Schwankungen vermeiden möchteWer Beitrag sparen will und Reserven hat
Anreiz, Kleinschäden selbst zu zahlenGeringHoch

Als Faustregel gilt: Eine höhere Selbstbeteiligung passt zu Menschen mit ausreichenden finanziellen Reserven, die selten mit Schäden rechnen und den niedrigeren Beitrag schätzen. Wer dagegen Wert auf planbare Kosten ohne böse Überraschungen legt, fährt mit einer niedrigeren Selbstbeteiligung ruhiger.

Worauf Sie bei der Selbstbeteiligung achten sollten

Eine Selbstbeteiligung ist nur dann sinnvoll, wenn sie zu Ihrer finanziellen Lage passt. Vermeiden Sie diese typischen Fehler:

  • Eigenanteil zu hoch ansetzen: Ein sehr hoher Selbstbehalt drückt zwar den Beitrag, kann Sie im Ernstfall aber überfordern. Wählen Sie eine Höhe, die Sie jederzeit aus eigener Tasche stemmen können.
  • Abrechnungsart übersehen: Prüfen Sie, ob die Selbstbeteiligung pro Fall oder pro Jahr gilt — bei mehreren Schäden im Jahr macht das einen großen Unterschied.
  • Teil- und Vollkasko verwechseln: In der Kfz-Versicherung gelten oft unterschiedliche Selbstbeteiligungen; lesen Sie beide Werte genau.
  • Beitragsersparnis nicht gegenrechnen: Vergleichen Sie, wie viel Beitrag Sie sparen, und stellen Sie das dem zusätzlichen Eigenrisiko gegenüber.
  • Selbstbeteiligung mit Wartezeit verwechseln: Beides verschiebt Ihre Leistung, hat aber nichts miteinander zu tun — die Selbstbeteiligung betrifft die Höhe, die Wartezeit den Zeitpunkt.

So gehen Sie vor

  1. Klären Sie, wie häufig in Ihrer Sparte realistisch mit Schäden zu rechnen ist.
  2. Legen Sie fest, welchen Eigenanteil Sie im Schadensfall problemlos zahlen könnten.
  3. Lassen Sie sich Beitragsvarianten mit unterschiedlicher Selbstbeteiligung gegenüberstellen.
  4. Vergleichen Sie die Beitragsersparnis mit dem zusätzlichen Risiko über mehrere Jahre.
  5. Prüfen Sie in den Versicherungsbedingungen, ob die Selbstbeteiligung je Fall oder je Jahr gilt.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Die Selbstbeteiligung wird gelegentlich mit der Deckungssumme verwechselt — dabei wirken beide an entgegengesetzten Enden des Schadens: Die Selbstbeteiligung greift am unteren Ende (Ihr Eigenanteil), die Deckungssumme begrenzt die Leistung am oberen Ende. Vom Beitrag (Prämie) unterscheidet sich die Selbstbeteiligung dadurch, dass sie nicht laufend, sondern nur im Schadensfall anfällt. In der Kfz-Versicherung steht sie zudem in Wechselwirkung mit der Schadenfreiheitsklasse: Wer einen Kleinschaden selbst zahlt, statt ihn zu melden, vermeidet eine Rückstufung.

Beispiel

Anna hat in ihrer Vollkasko eine Selbstbeteiligung vereinbart. Bei einem selbst verschuldeten Parkschaden liegen die Reparaturkosten über ihrem Eigenanteil. Der Versicherer übernimmt die Reparatur und zieht nur die vereinbarte Selbstbeteiligung ab; diesen Teil zahlt Anna selbst. Bei einem sehr kleinen Kratzer, dessen Reparatur unter der Selbstbeteiligung liegt, lohnt sich eine Meldung dagegen nicht — Anna trägt den Schaden komplett selbst und vermeidet zugleich eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.

Häufige Fragen

Selbstbeteiligung — Ihre Fragen

Lohnt sich eine höhere Selbstbeteiligung?
Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, erhöht aber Ihren Eigenanteil im Schadensfall. Sie lohnt sich vor allem, wenn Sie selten Schäden erwarten und einen möglichen Eigenanteil finanziell gut tragen können. Rechnen Sie die Beitragsersparnis über mehrere Jahre gegen das zusätzliche Risiko.
Gilt die Selbstbeteiligung pro Schaden oder pro Jahr?
Das hängt vom Vertrag ab. Manche Tarife rechnen die Selbstbeteiligung je Schadensfall ab, andere als Jahresbetrag, der unabhängig von der Zahl der Schäden nur einmal anfällt. Prüfen Sie dazu Ihre Versicherungsbedingungen.
Was passiert, wenn der Schaden kleiner ist als die Selbstbeteiligung?
Liegt der Schaden vollständig unter der vereinbarten Selbstbeteiligung, zahlt die Versicherung nicht — Sie tragen den Schaden allein. In der Kfz-Versicherung kann es deshalb sinnvoll sein, Kleinschäden selbst zu zahlen, um eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden.
Kann ich die Selbstbeteiligung nachträglich ändern?
Viele Versicherer erlauben eine Anpassung der Selbstbeteiligung zum nächsten Versicherungsjahr oder im Rahmen einer Vertragsanpassung. Eine niedrigere Selbstbeteiligung erhöht meist den Beitrag, eine höhere senkt ihn. Fragen Sie Ihren Versicherer oder Berater nach den Möglichkeiten in Ihrem Tarif.
Ist eine Selbstbeteiligung Pflicht?
Nein, eine Selbstbeteiligung ist grundsätzlich freiwillig und Verhandlungssache zwischen Ihnen und dem Versicherer. In einigen Sparten — etwa der Kfz-Kasko oder der Rechtsschutzversicherung — ist sie jedoch sehr verbreitet, und Tarife ganz ohne Selbstbeteiligung sind dort oft deutlich teurer.
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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