Wartezeit
Auch: Wartefrist
Kurz erklärt
Die Wartezeit ist ein Zeitraum direkt nach Vertragsbeginn, in dem noch kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz besteht. Erst nach Ablauf der Wartezeit haben Sie Anspruch auf bestimmte Leistungen. Sie ist häufig in Zahnzusatz- und Pflegeversicherungen zu finden.
Die Wartezeit beginnt mit dem Vertragsabschluss. Während dieser Frist sind bestimmte Leistungen ausgeschlossen oder begrenzt — der Versicherer schützt sich so davor, dass jemand erst bei bereits absehbarem Bedarf abschließt.
Beispiele
In der Zahnzusatzversicherung gilt oft eine Wartezeit, bevor höhere Leistungen für Zahnersatz übernommen werden. Auch in der Pflege- oder Krankenversicherung können Wartezeiten vereinbart sein. Manche Tarife verzichten gegen Nachweis (z. B. zahnärztliches Attest) auf die Wartezeit.
Wartezeit — Ihre Fragen
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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