Versicherungslexikon

Wartezeit

Auch: Wartefrist

Von Volodymyr Snihovyi Zuletzt aktualisiert:

Kurz erklärt

Die Wartezeit ist ein Zeitraum direkt nach Vertragsbeginn, in dem noch kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz besteht. Erst nach Ablauf der Wartezeit haben Sie Anspruch auf bestimmte Leistungen. Sie ist häufig in Zahnzusatz- und Pflegeversicherungen zu finden.

Die Wartezeit beginnt mit dem Vertragsabschluss. Während dieser Frist sind bestimmte Leistungen ausgeschlossen oder begrenzt — der Versicherer schützt sich so davor, dass jemand erst bei bereits absehbarem Bedarf abschließt.

Beispiele

In der Zahnzusatzversicherung gilt oft eine Wartezeit, bevor höhere Leistungen für Zahnersatz übernommen werden. Auch in der Pflege- oder Krankenversicherung können Wartezeiten vereinbart sein. Manche Tarife verzichten gegen Nachweis (z. B. zahnärztliches Attest) auf die Wartezeit.

Häufige Fragen

Wartezeit — Ihre Fragen

Gibt es Versicherungen ohne Wartezeit?
Ja. Manche Tarife verzichten ganz auf eine Wartezeit oder erlassen sie gegen einen Nachweis des aktuellen Gesundheitszustands. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Tarif und Ihrer Situation ab.
Was ist der Unterschied zur Karenzzeit?
Die Wartezeit liegt am Vertragsbeginn, die Karenzzeit beginnt erst mit einem konkreten Leistungsfall. Beide verschieben den Leistungsbeginn, aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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