Karenzzeit
Auch: Karenz, Leistungsausschlusszeit, Karenztage
Kurz erklärt
Die Karenzzeit ist ein vereinbarter Zeitraum nach Eintritt eines Versicherungsfalls, in dem noch keine Leistung gezahlt wird. Sie kommt vor allem bei Krankentagegeld- und einigen Berufsunfähigkeits- oder Pflegetagegeldversicherungen vor und senkt in der Regel den Beitrag.
Auf einen Blick
- Auch genannt
- Karenz, Karenztage
- Beginn
- Mit Eintritt des Leistungsfalls
- Wirkung
- Zahlung erst nach Ablauf der Frist
- Typische Sparten
- Krankentagegeld, BU, Pflegetagegeld
- Effekt
- Längere Karenz = meist niedrigerer Beitrag
Die Karenzzeit (auch Karenz) bezeichnet die Zeitspanne zwischen dem Eintritt des Leistungsfalls und dem Beginn der Zahlung. Erst nach Ablauf dieser Frist erbringt der Versicherer seine Leistung. Anders als die Wartezeit, die am Vertragsbeginn liegt, knüpft die Karenzzeit also an ein konkretes Ereignis an — etwa eine Krankschreibung. Wer eine längere Karenzzeit vereinbart, übernimmt die ersten Tage selbst und erhält dafür meist einen niedrigeren Beitrag.
Wie funktioniert die Karenzzeit?
Tritt der Leistungsfall ein, läuft zunächst die vereinbarte Karenzzeit. Während dieser Zeit zahlt der Versicherer noch nichts; Sie müssen den Zeitraum aus eigenen Mitteln oder über andere Absicherungen überbrücken. Erst danach beginnt die vereinbarte Leistung — etwa ein tägliches Krankentagegeld. Die Karenzzeit ist damit ein bewusster Selbstbehalt in Form von Zeit statt Geld.
Wo Karenzzeiten vorkommen
- Krankentagegeldversicherung: Das Tagegeld beginnt erst nach einer bestimmten Zahl von Krankheitstagen — oft abgestimmt auf das Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Einige Tarife bieten eine Karenzzeit, nach der die BU-Rente einsetzt.
- Pflegetagegeld: Auch hier kann eine Karenzzeit vereinbart sein, bevor das Tagegeld fließt.
Karenzzeit oder Wartezeit — der Unterschied
| Merkmal | Karenzzeit | Wartezeit |
|---|---|---|
| Beginn | Mit Eintritt des Leistungsfalls | Mit Vertragsabschluss |
| Wirkung | Zahlung beginnt erst nach Ablauf | Anspruch entsteht erst nach Ablauf |
| Typische Sparte | Krankentagegeld, teils BU | Zahnzusatz, Pflege, PKV |
| Wirkung auf den Beitrag | Längere Karenz senkt den Beitrag | Schützt vor kurzfristigem Abschluss |
Worauf Sie achten sollten
- Karenzzeit auf die Lohnfortzahlung abstimmen: Beim Krankentagegeld sollte die Leistung möglichst dann einsetzen, wenn die Entgeltfortzahlung endet.
- Überbrückung sichern: Eine lange Karenzzeit lohnt nur, wenn Sie den leistungsfreien Zeitraum finanziell tragen können.
- Beitrag und Risiko abwägen: Eine längere Karenz senkt den Beitrag, erhöht aber Ihren Eigenanteil an Zeit und Geld.
- Karenzzeit nicht mit Wartezeit verwechseln: Die eine knüpft an den Leistungsfall an, die andere an den Vertragsbeginn.
So gehen Sie vor
- Klären Sie, ab wann andere Leistungen (z. B. Entgeltfortzahlung) wegfallen.
- Wählen Sie eine Karenzzeit, die genau an diesem Punkt ansetzt.
- Prüfen Sie, ob Sie den leistungsfreien Zeitraum überbrücken können.
- Vergleichen Sie Beitrag und Eigenanteil verschiedener Karenzzeiten.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Die Karenzzeit ist nicht dasselbe wie die Wartezeit, die bereits am Vertragsbeginn liegt. Sie wirkt ähnlich wie eine zeitliche Variante der Selbstbeteiligung und senkt — wie diese — den Beitrag. Mit der Obliegenheit hat sie nichts zu tun: Die Karenzzeit ist eine Zeitschranke, die Obliegenheit eine Verhaltenspflicht.
Beispiel
Ein Selbstständiger hat eine Krankentagegeldversicherung mit Karenzzeit abgeschlossen. Erkrankt er, erhält er in den ersten Tagen noch kein Tagegeld — diese Zeit überbrückt er aus seinen Rücklagen. Nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit zahlt der Versicherer das tägliche Krankentagegeld. Weil er eine längere Karenzzeit gewählt hat, ist sein Beitrag niedriger, als wenn die Leistung sofort einsetzen würde.
Karenzzeit — Ihre Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Karenzzeit und Wartezeit?
Senkt eine längere Karenzzeit den Beitrag?
Wie wähle ich die richtige Karenzzeit beim Krankentagegeld?
Gibt es Tarife ganz ohne Karenzzeit?
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