Versicherungslexikon

Obliegenheit

Auch: Obliegenheiten, Verhaltenspflichten

Von Volodymyr Snihovyi Zuletzt aktualisiert:

Kurz erklärt

Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten, die Sie als versicherte Person erfüllen müssen — etwa wahrheitsgemäße Angaben oder die Meldung eines Schadens. Werden sie verletzt, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern.

Eine Obliegenheit ist eine Pflicht, deren Erfüllung Voraussetzung für den vollen Versicherungsschutz ist. Anders als eine echte Rechtspflicht kann der Versicherer ihre Einhaltung nicht einklagen — aber er darf bei Verletzung seine Leistung anpassen.

Typische Obliegenheiten

  • Wahrheitsgemäße Angaben beim Vertragsabschluss (vorvertragliche Anzeigepflicht)
  • Unverzügliche Meldung eines Schadens
  • Pflicht, den Schaden gering zu halten (Schadenminderungspflicht)
  • Einhaltung vereinbarter Sicherheitsvorkehrungen

Folgen einer Verletzung

Je nach Schwere des Verstoßes — einfach, grob fahrlässig oder vorsätzlich — kann der Versicherer die Leistung kürzen oder vollständig verweigern. Die genauen Regeln ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und Ihren Bedingungen.

Häufige Fragen

Obliegenheit — Ihre Fragen

Was passiert bei einer Verletzung der Obliegenheit?
Der Versicherer darf seine Leistung je nach Verschulden kürzen oder ganz verweigern. Bei grober Fahrlässigkeit erfolgt eine Kürzung entsprechend der Schwere, bei Vorsatz in der Regel die volle Leistungsfreiheit. Maßgeblich sind das VVG und Ihre Versicherungsbedingungen.
Was ist die vorvertragliche Anzeigepflicht?
Sie verpflichtet Sie, vor Vertragsabschluss alle gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten — etwa zu Vorerkrankungen oder Vorschäden. Falsche oder unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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