Obliegenheit
Auch: Obliegenheiten, Verhaltenspflichten
Kurz erklärt
Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten, die Sie als versicherte Person erfüllen müssen — etwa wahrheitsgemäße Angaben oder die Meldung eines Schadens. Werden sie verletzt, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern.
Eine Obliegenheit ist eine Pflicht, deren Erfüllung Voraussetzung für den vollen Versicherungsschutz ist. Anders als eine echte Rechtspflicht kann der Versicherer ihre Einhaltung nicht einklagen — aber er darf bei Verletzung seine Leistung anpassen.
Typische Obliegenheiten
- Wahrheitsgemäße Angaben beim Vertragsabschluss (vorvertragliche Anzeigepflicht)
- Unverzügliche Meldung eines Schadens
- Pflicht, den Schaden gering zu halten (Schadenminderungspflicht)
- Einhaltung vereinbarter Sicherheitsvorkehrungen
Folgen einer Verletzung
Je nach Schwere des Verstoßes — einfach, grob fahrlässig oder vorsätzlich — kann der Versicherer die Leistung kürzen oder vollständig verweigern. Die genauen Regeln ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und Ihren Bedingungen.
Obliegenheit — Ihre Fragen
Was passiert bei einer Verletzung der Obliegenheit?
Was ist die vorvertragliche Anzeigepflicht?
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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