Versicherungslexikon

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Auch: Anzeigepflicht, Anzeigeobliegenheit

Von Volodymyr Snihovyi Zuletzt aktualisiert:

Kurz erklärt

Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet Sie, vor Vertragsabschluss alle vom Versicherer gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Verschwiegene oder falsche Angaben können den Versicherungsschutz nachträglich gefährden.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Sie betrifft alle gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt — etwa Vorerkrankungen, Vorschäden oder Vorversicherungen.

Folgen einer Verletzung

Je nach Verschulden kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen, anpassen oder bei arglistiger Täuschung anfechten. Im Leistungsfall kann das bedeuten, dass nicht oder nur teilweise gezahlt wird.

Häufige Fragen

Vorvertragliche Anzeigepflicht — Ihre Fragen

Muss ich auch ungefragte Umstände angeben?
Grundsätzlich müssen Sie die in Textform gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Umstände, nach denen nicht gefragt wird, müssen Sie in der Regel nicht von sich aus offenbaren — bei Unsicherheit sollten Sie nachfragen.
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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