Vorvertragliche Anzeigepflicht
Auch: Anzeigepflicht, Anzeigeobliegenheit
Kurz erklärt
Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet Sie, vor Vertragsabschluss alle vom Versicherer gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Verschwiegene oder falsche Angaben können den Versicherungsschutz nachträglich gefährden.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Sie betrifft alle gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt — etwa Vorerkrankungen, Vorschäden oder Vorversicherungen.
Folgen einer Verletzung
Je nach Verschulden kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen, anpassen oder bei arglistiger Täuschung anfechten. Im Leistungsfall kann das bedeuten, dass nicht oder nur teilweise gezahlt wird.
Vorvertragliche Anzeigepflicht — Ihre Fragen
Muss ich auch ungefragte Umstände angeben?
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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