Vorvertragliche Anzeigepflicht
Auch: Anzeigepflicht, Anzeigeobliegenheit, vorvertragliche Anzeigepflicht
Kurz erklärt
Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet Sie, vor Vertragsabschluss alle vom Versicherer in Textform gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Verschwiegene oder falsche Angaben können den Versicherungsschutz nachträglich gefährden.
Auf einen Blick
- Geregelt im
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Pflicht
- In Textform gestellte Fragen wahrheitsgemäß beantworten
- Betrifft
- Vorerkrankungen, Vorschäden, Vorversicherungen
- Verletzung
- Rücktritt, Anpassung, Anfechtung — je nach Verschulden
- Tipp
- Bei Vorerkrankungen anonyme Risikovoranfrage
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt und gehört zu den wichtigsten Pflichten beim Abschluss einer Versicherung. Sie verpflichtet Sie, alle gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt, wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben — etwa Vorerkrankungen, Vorschäden oder Vorversicherungen. Diese Angaben sind die Grundlage, auf der der Versicherer das Risiko kalkuliert und über die Annahme entscheidet.
Was Sie angeben müssen — und was nicht
Maßgeblich ist die sogenannte Fragenobliegenheit: Sie müssen die in Textform gestellten Fragen des Versicherers korrekt beantworten. Umstände, nach denen ausdrücklich nicht gefragt wird, müssen Sie in der Regel nicht von sich aus offenbaren. Antworten Sie auf alle gestellten Fragen sorgfältig und vollständig — auch wenn Ihnen ein Punkt unwichtig erscheint. Bei Unsicherheit sollten Sie nachfragen, statt zu raten.
Folgen einer Verletzung — abgestuft nach Verschulden
| Verschulden | Mögliche Folge des Versicherers |
|---|---|
| Einfache Fahrlässigkeit | Vertragsanpassung oder Kündigung mit Frist |
| Grobe Fahrlässigkeit | Rücktritt möglich, ggf. Vertragsanpassung |
| Vorsatz / arglistige Täuschung | Rücktritt oder Anfechtung — meist Leistungsfreiheit |
Im Leistungsfall kann eine Verletzung bedeuten, dass der Versicherer nicht oder nur teilweise zahlt. Die genauen Rechtsfolgen ergeben sich aus dem VVG und Ihren Versicherungsbedingungen.
Worauf Sie achten sollten
- Sorgfältig antworten: Beantworten Sie jede Frage vollständig und wahrheitsgemäß.
- Unterlagen prüfen: Ziehen Sie bei Gesundheitsfragen ggf. Arztunterlagen oder die Patientenakte heran.
- Nichts beschönigen: Auch vermeintlich kleine Auslassungen können Folgen haben.
- Im Zweifel nachfragen: Klären Sie unklare Fragen vor dem Abschluss.
- Risikovoranfrage nutzen: Bei Vorerkrankungen kann eine anonyme Anfrage über einen Berater helfen.
So gehen Sie vor
- Lesen Sie die Antragsfragen genau durch.
- Sammeln Sie die nötigen Informationen (z. B. zu Vorerkrankungen oder Vorschäden).
- Beantworten Sie alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß.
- Klären Sie Unklarheiten vor der Unterschrift.
- Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Angaben auf.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist ein zentraler Fall der Obliegenheit und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Bei Personenversicherungen wird sie über die Gesundheitsprüfung umgesetzt, in der der Versicherer gezielt nach dem Gesundheitszustand fragt. Während die Anzeigepflicht vor dem Vertrag greift, betreffen andere Obliegenheiten das Verhalten während der Laufzeit und im Schadensfall.
Beispiel
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung füllt ein Antragsteller die Gesundheitsfragen aus. Eine zurückliegende, regelmäßig behandelte Erkrankung erwähnt er nicht, weil er sie für unwichtig hält. Kommt es später zum Leistungsfall und stellt der Versicherer die unvollständige Angabe fest, kann er die Leistung je nach Verschulden kürzen oder verweigern. Hätte der Antragsteller alle Fragen vollständig beantwortet — notfalls nach einer Risikovoranfrage — wäre sein Schutz gesichert gewesen.
Vorvertragliche Anzeigepflicht — Ihre Fragen
Muss ich auch ungefragte Umstände angeben?
Was passiert bei einer Verletzung der Anzeigepflicht?
Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?
Gilt die Anzeigepflicht nur bei Gesundheitsfragen?
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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