Fast jeder Haushalt hat sie: zwei Verträge, die dasselbe abdecken. Ein Auslandsreiseschutz über die Kreditkarte und noch einer als Police. Eine Handyversicherung neben der Hausrat. Der Sohn mit eigener Haftpflicht, obwohl er über die Familienpolice noch mitversichert ist. Das Geld ist weg, der Nutzen ist null — denn bei Sachschäden zahlt niemand doppelt. Diese Anleitung zeigt, wo Sie suchen müssen und welchen Vertrag Sie loswerden.
Auf einen Blick: Bei Schadenversicherungen gilt das Bereicherungsverbot: Sie können „insgesamt nicht mehr als den Betrag des Schadens“ verlangen (§ 78 VVG) — der zweite Beitrag ist reines Verschenken. Haben Sie den späteren Vertrag ohne Kenntnis der Doppelung abgeschlossen, können Sie nach § 79 VVG dessen Aufhebung verlangen. Bei Summenversicherungen wie Unfall oder Pflegetagegeld ist das anders: Dort zahlen mehrere Verträge tatsächlich nebeneinander.
Der Unterschied, den fast alle übersehen
Bevor Sie irgendetwas kündigen, müssen Sie eine Frage beantworten: Handelt es sich um eine Schaden- oder um eine Summenversicherung? Davon hängt alles ab.
Schadenversicherung: doppelt zahlt sich nicht aus
Hausrat, Haftpflicht, Kasko, Gebäude, Rechtsschutz, Reisegepäck — hier wird ein konkreter Schaden ersetzt. Sind mehrere Versicherer für dasselbe Interesse und dieselbe Gefahr im Spiel und übersteigen die Summen den Versicherungswert, liegt eine Mehrfachversicherung nach § 78 VVG vor. Die Versicherer haften dann zwar als Gesamtschuldner — Sie können sich also aussuchen, wen Sie in Anspruch nehmen —, aber Sie können „insgesamt nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen“. Intern teilen die Versicherer den Betrag anteilig unter sich auf.
Praktische Folge: Der zweite Beitrag kauft Ihnen nichts. Er kauft Ihnen nicht einmal Sicherheit, sondern nur Papierkram im Schadenfall.
Summenversicherung: doppelt zahlt sich aus
Unfallversicherung, Risikolebensversicherung, Krankentagegeld, Pflegetagegeld — hier wird kein Schaden ersetzt, sondern eine vereinbarte Summe gezahlt. Mehrere Verträge leisten nebeneinander. Wer zwei Unfallpolicen hat, bekommt im Leistungsfall auch aus beiden Geld.
Das ist rechtlich einwandfrei — trotzdem lohnt der Blick: Zahlen Sie zweimal für eine Absicherung, die Sie in dieser Höhe gar nicht brauchen? Beim Krankentagegeld gelten Besonderheiten: Nach den üblichen Versicherungsbedingungen darf das vereinbarte Krankentagegeld zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das maßgebliche Nettoeinkommen grundsätzlich nicht übersteigen. Wie eine spätere Überversicherung behandelt wird, hängt von den konkreten Vertragsbedingungen ab.
Wo Doppelversicherungen typischerweise entstehen
Die Klassiker, in der Reihenfolge, in der sie uns begegnen:
- Privathaftpflicht mehrfach im Haushalt. Kinder in Ausbildung oder Erststudium sind über die Familienpolice mitversichert — schließen sie zusätzlich eine eigene ab, ist das doppelt. Prüfen Sie das besonders beim Auszug: Was die Police leistet, steht in Privathaftpflicht: Was zahlt sie?
- Auslandsreisekrankenversicherung. Sehr häufig doppelt — über eine Jahrespolice und zusätzlich über eine Kreditkarte oder einen Verein. Achtung: Die Kreditkartenvariante hat oft enge Bedingungen, etwa die Buchung der Reise mit genau dieser Karte. Details in Auslandskrankenversicherung: sinnvoll oder überflüssig?
- Handy, Laptop, Fahrrad. Elektronik- und Fahrradpolicen überschneiden sich mit der Hausrat, sobald diese eine Außenversicherung oder einen Fahrradbaustein enthält — siehe Fahrrad versichern: Hausrat oder eigene Fahrradversicherung?
- Rechtsschutz. Ein Baustein läuft über den Verein, den Verband, die Gewerkschaft oder den Automobilclub, ein zweiter als eigene Police. Welche Bausteine sinnvoll sind, klärt Rechtsschutzversicherung: Sinnvoll oder rausgeworfenes Geld?
- Schutzbrief. Einmal im Kfz-Tarif, einmal beim Automobilclub — der häufigste Kfz-Doppler überhaupt.
- Reiserücktritt. Über die Kreditkarte, über den Reiseveranstalter und als Jahrespolice.
- Unfallversicherung. Über Verein, Arbeitgeber, Kreditkarte und privat — hier zahlt zwar jeder Vertrag, aber die Frage bleibt, ob Sie das brauchen.
In 30 Minuten alle Doppler finden
- Kontoauszüge eines ganzen Jahres durchgehen und jede Abbuchung an einen Versicherer notieren. Ein Jahr deshalb, weil viele Beiträge nur einmal jährlich abgebucht werden.
- Kreditkartenbedingungen lesen. Bei Gold- und Premiumkarten stecken oft Auslandsreisekranken-, Reiserücktritts- und Mietwagenschutz drin.
- Mitgliedschaften prüfen: Automobilclub, Gewerkschaft, Berufsverband, Mieterverein, Sportverein — überall können Rechtsschutz-, Unfall- oder Assistanceleistungen enthalten sein.
- Arbeitgeberleistungen abfragen: Gruppenunfall-, Auslandsreise- und manchmal Rechtsschutzverträge laufen ohne Ihr Zutun.
- Familienpolicen abgleichen: Wer ist wo mitversichert? Besonders bei Kindern in Ausbildung, Studium oder nach dem Auszug.
- Eine Liste nach Risiken bauen statt nach Verträgen: Haftpflicht, Hausrat, Reise, Recht, Elektronik, Unfall. Erst dann sehen Sie die Überschneidungen.
Wenn Sie ohnehin dabei sind: Nutzen Sie den Durchgang gleich für den Gegencheck — welche Risiken sind gar nicht abgedeckt? Die Prioritätenliste steht in Welche Versicherungen braucht man wirklich?
Welchen Vertrag Sie kündigen dürfen
Hier hilft § 79 VVG, und die Formulierung ist präziser, als sie klingt:
- Haben Sie den späteren Vertrag ohne Kenntnis der Doppelversicherung abgeschlossen, können Sie verlangen, „dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird“. Sie haben also die Wahl zwischen Aufhebung und Herabsetzung.
- Ist die Mehrfachversicherung erst dadurch entstanden, dass der Versicherungswert nach Abschluss der Verträge gesunken ist, gilt § 79 Abs. 1 VVG entsprechend. Wurden die Verträge in diesem Fall gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen, kann nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und Prämien verlangt werden.
In der Praxis ist der einfachere Weg oft die normale Kündigung: zum Ende der Laufzeit (§ 11 VVG), nach einer Beitragserhöhung (§ 40 VVG, ein Monat ab Zugang — mehr dazu in Beitragserhöhung: Ihre Rechte) oder, bei ganz frischen Abschlüssen, per Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach § 8 VVG. Für alle Erklärungen genügt Textform, eine E-Mail reicht also: Nach § 309 Nr. 13 BGB dürfen Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht mehr verlangen.
Welchen Vertrag Sie behalten sollten
Nicht automatisch den günstigeren. Vergleichen Sie in dieser Reihenfolge:
- Deckungssumme — bei der Haftpflicht der wichtigste Punkt überhaupt.
- Leistungsumfang und Klauseln — grobe Fahrlässigkeit, deliktunfähige Kinder, Schlüsselverlust, Gefälligkeitsschäden, Auslandsdeckung und ihre Dauer.
- Selbstbeteiligung.
- Alter des Vertrags — bei gesundheitsabhängigen Verträgen der entscheidende Punkt: Ein alter Vertrag mit gutem Gesundheitszustand bei Abschluss ist praktisch unersetzbar.
- Erst dann der Beitrag.
Wichtige Warnung: Kündigen Sie nie den alten Vertrag, bevor der neue schriftlich policiert ist. Und bei Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen gilt das doppelt — dort entscheidet die Gesundheitsprüfung darüber, ob Sie überhaupt zurückkönnen.
Ein Sonderfall, der teuer werden kann
§ 78 VVG enthält eine Vorschrift, die man kennen sollte: Wer eine Mehrfachversicherung „in der Absicht vereinbart, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen“, bei dem ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig — und der Versicherer behält die Prämie bis zu dem Zeitpunkt, in dem er von den Umständen erfährt. Wer also zwei Hausratpolicen abschließt, um im Schadenfall zweimal zu kassieren, verliert beide Verträge und das Geld. Doppelversicherung ist ein Kostenproblem, kein Geschäftsmodell.
Damit es nicht wieder passiert
- Eine Übersicht führen — eine einzige Tabelle mit Risiko, Versicherer, Vertragsnummer, Beitrag, Hauptfälligkeit und Kündigungsfrist.
- Einmal im Jahr durchsehen, am besten im Oktober, bevor die Kündigungsfristen zum Jahresende laufen.
- Vor jedem Neuabschluss die Frage stellen: Welches Risiko genau deckt das ab — und ist es irgendwo schon dabei?
- Bei Lebensereignissen prüfen: Auszug der Kinder, Heirat, Umzug, Jobwechsel, Rentenbeginn.
Wer die Überschneidungen im eigenen Ordner nicht sicher erkennt, lässt den Bestand einmal neutral durchsehen: Auf Versipedia finden Sie unabhängige Expertinnen und Experten in Ihrer Nähe — oder Sie starten mit der kostenlosen Bedarfsanalyse, die Ihre Risiken in wenigen Fragen sortiert.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 78 VVG — Mehrfachversicherung: gesetze-im-internet.de
- § 79 VVG — Beseitigung der Mehrfachversicherung: gesetze-im-internet.de
- § 11 VVG — Verlängerung, Kündigung: gesetze-im-internet.de
- § 40 VVG — Kündigung bei Prämienerhöhung: gesetze-im-internet.de
- § 8 VVG — Widerrufsrecht: gesetze-im-internet.de
- § 309 BGB — Klauselverbote (Nr. 13, Form von Erklärungen): gesetze-im-internet.de
- Verbraucherzentrale — Welche Versicherung brauche ich?: verbraucherzentrale.de
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine Doppelung vorliegt, hängt vom konkreten Bedingungswerk ab; kündigen Sie nie einen Vertrag, bevor der Ersatz schriftlich bestätigt ist. Stand: August 2026.
Haftpflicht: 15 Punkte, die im Ernstfall zählen — eine Seite zum Ausdrucken und Abhaken. Kostenlos.
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Häufige Fragen
Zahlen zwei Versicherungen bei einem Schaden doppelt?
Welchen Vertrag darf ich bei einer Doppelversicherung kündigen?
Wo entstehen Doppelversicherungen am häufigsten?
Wie finde ich heraus, ob ich doppelt versichert bin?
Ist eine Doppelversicherung strafbar?
Sollte ich immer den teureren Vertrag kündigen?
Veröffentlicht am 26. August 2026
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