Ein Brief, ein neuer Betrag, kein Kommentar — Beitragserhöhungen kommen meist im Herbst und wirken alternativlos. Sind sie aber nicht. Je nach Sparte haben Sie ein Kündigungsrecht, ein Wechselrecht oder sogar einen Anspruch darauf, dass die Erhöhung erst gar nicht wirksam wird. Dieser Überblick sortiert, was wo gilt — und wo Kündigen der teuerste Weg wäre.
Auf einen Blick: Die Grundregel steht in § 40 VVG: Steigt die Prämie, ohne dass sich der Schutz entsprechend ändert, dürfen Sie binnen eines Monats kündigen. In der privaten Krankenversicherung sind es zwei Monate (§ 205 Abs. 4 VVG) — dort ist aber der Tarifwechsel nach § 204 VVG fast immer die bessere Wahl. Bei der gesetzlichen Kasse gilt ein Sonderkündigungsrecht trotz der Zwölf-Monats-Bindung. Und in der Wohngebäudeversicherung gibt es beim Anpassungsfaktor kein Sonderkündigungsrecht, weil die Versicherungssumme mitwächst.
Die Grundregel: § 40 VVG
Für fast alle Sparten außerhalb der Krankenversicherung gilt derselbe Mechanismus. Erhöht der Versicherer die Prämie, „ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert“, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wirkt sofort, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Zwei Pflichten des Versicherers sind dabei Ihre besten Verbündeten:
- Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden zugehen.
- Der Versicherer muss Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinweisen.
Dieselbe Regel greift spiegelbildlich, wenn der Versicherer Leistungen kürzt, ohne den Beitrag zu senken (§ 40 Abs. 2 VVG). Und ein Detail, das viele übersehen: Auf den Beitrag entfallen 19 Prozent Versicherungsteuer (§ 6 VersStG). Ein Teil der Erhöhung im Brief ist also schlicht Steuer auf die Erhöhung.
Kfz-Versicherung: ein Monat, aber nicht immer
Hier ist die Erhöhung der häufigste Wechselanlass — und der Ablauf ist klar geregelt. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie auch dann, wenn der Beitrag steigt, weil Ihr Modell in eine höhere Typklasse oder Ihr Zulassungsbezirk in eine höhere Regionalklasse gerutscht ist.
Kein Sonderkündigungsrecht besteht dagegen, wenn der Beitrag nur wegen einer Rückstufung nach einem Schaden, wegen einer höheren Fahrleistung oder wegen eines Umzugs steigt. Alle Fälle mit Fristen stehen in Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung; wie die Einstufung zustande kommt, erklärt Kfz-Typklassen: Was die Einstufung bedeutet.
Private Krankenversicherung: zwei Monate — und ein besserer Weg
In der PKV gelten eigene Regeln, und sie sind die verbraucherfreundlichsten von allen.
Wann der Versicherer überhaupt erhöhen darf
Nach § 203 Abs. 2 VVG nur dann, wenn sich eine für die Kalkulation maßgebliche Rechnungsgrundlage — die Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeiten — nicht nur vorübergehend verändert hat. Und die Anpassung braucht zwingend die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Wann sie wirksam wird — und wann nicht
Die neue Prämie wird „zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt“ (§ 203 Abs. 5 VVG). Entscheidend ist das Wort Gründe: Ohne ausreichende Begründung läuft die Frist gar nicht erst an.
Der Bundesgerichtshof hat das am 16. Dezember 2020 präzisiert (IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Danach muss die Mitteilung angeben, bei welcher Rechnungsgrundlage — Versicherungsleistungen, Sterbewahrscheinlichkeit oder beide — die Veränderung eingetreten ist. Nicht erforderlich sind die Höhe der Veränderung oder weitere Faktoren wie der Rechnungszins. Wichtig für die Praxis: Eine unzureichende Begründung macht die Erhöhung nicht dauerhaft unwirksam — der Versicherer kann sie nachholen, dann aber nur mit Wirkung für die Zukunft. Für die Zeit davor können zu viel gezahlte Beiträge zurückgefordert werden, wobei die Verjährung zu beachten ist.
Ihre drei Optionen
- Tarifwechsel nach § 204 VVG — der wichtigste und meistübersehene Weg. Sie haben einen Anspruch darauf, in einen anderen Tarif Ihres Versicherers mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln, und Ihre Alterungsrückstellung wird angerechnet. Enthält der Zieltarif Mehrleistungen, darf der Versicherer dafür einen Risikozuschlag mit Wartezeit verlangen — oder Sie verzichten für diesen Teil auf die Leistung und vermeiden den Zuschlag. Das ist kein Neuabschluss: Ihr Eintrittsalter und Ihre erworbenen Rechte bleiben erhalten.
- Kündigung nach § 205 Abs. 4 VVG — zwei Monate ab Zugang der Änderungsmitteilung, wirksam zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung greifen soll. Vorsicht: Wer die PKV kündigt, braucht einen Anschlussvertrag — und der Weg zurück in die gesetzliche Kasse ist an enge Voraussetzungen geknüpft.
- Selbstbehalt oder Bausteine anpassen — oft der schnellste Hebel, aber genau prüfen, was dabei wegfällt.
Was die PKV insgesamt kostet und wie sich die Beiträge im Alter entwickeln, rechnet PKV Kosten: Was kostet eine private Krankenversicherung wirklich? durch.
Gesetzliche Krankenkasse: der Zusatzbeitrag
Der allgemeine Beitragssatz ist bundeseinheitlich, der Zusatzbeitrag nicht — ihn legt jede Kasse selbst fest. Das Bundesgesundheitsministerium gibt dazu nach § 242a Abs. 2 SGB V jeweils bis zum 1. November im Bundesanzeiger den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Folgejahr bekannt. Für 2026 liegt er bei 2,9 Prozent — 0,4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Der Wert ist ein Orientierungsgröße, kein Preis: Was Sie zahlen, hängt von Ihrer Kasse ab.
Ihr Recht: Normalerweise sind Sie zwölf Monate an Ihre Kasse gebunden und können danach zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen. Erhebt Ihre Kasse aber erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihn, greift § 175 Abs. 4 SGB V: Dann können Sie abweichend von der Bindungsfrist noch bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den der erhöhte Satz erstmals gilt.
Rechnen Sie vor dem Wechsel nach: Ein Unterschied von 0,3 Prozentpunkten macht bei 3.500 Euro Bruttoeinkommen im Monat rund 5 Euro Eigenanteil aus — Satzungsleistungen und Service können mehr wert sein. Wie sich der Beitrag im Einzelnen zusammensetzt und was der Zusatzbeitrag konkret kostet, rechnet GKV-Zusatzbeitrag: 2,9 Prozent im Durchschnitt vor; was sich in den kommenden Jahren ändert, steht in GKV-Reform beschlossen: Das ändert sich 2027 und 2028.
Wohngebäude und Hausrat: hier gilt es meist nicht
Das ist der häufigste Irrtum. Wohngebäudeversicherungen laufen fast immer nach dem gleitenden Neuwert: Der Beitrag wird jedes Jahr mit einem Anpassungsfaktor fortgeschrieben, der die Bau- und Lohnkosten abbildet — 2026 stieg er um gut vier Prozent auf 27,63. Weil dabei aber auch die Versicherungssumme mitwächst, ändert sich der Umfang des Versicherungsschutzes „entsprechend“. Genau das schließt das Kündigungsrecht aus § 40 VVG aus.
Anders liegt es, wenn Ihr Versicherer den Tarif anhebt oder den Beitragssatz ändert, ohne mehr zu leisten — dann besteht das Kündigungsrecht sehr wohl. Lesen Sie die Mitteilung deshalb genau: Steht dort „Anpassung nach dem gleitenden Neuwertfaktor“, ist es meist keine Erhöhung im Rechtssinn; steht dort eine Beitragsanpassung ohne Summenerhöhung, ist es eine. Die Hintergründe rechnet Wohngebäudeversicherung: Kosten und warum sie 2026 steigen durch; für den Hausrat gilt Hausratversicherung Kosten.
Leben, BU und Rente: die Dynamik ist keine Erhöhung
Steigt Ihr Beitrag zur Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- oder Rentenversicherung planmäßig, ist das in der Regel die vereinbarte Beitragsdynamik — und mit ihr steigt auch die Leistung. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es dafür nicht, wohl aber ein Widerspruchsrecht gegen die einzelne Dynamikstufe. Prüfen Sie vorher Ihre Bedingungen: Viele Verträge lassen das Recht entfallen, wenn Sie die Dynamik mehrfach hintereinander aussetzen. Gerade bei der BU ist das teuer, weil die Rente sonst hinter Inflation und Einkommen zurückbleibt.
Was statt Kündigen wirklich hilft: sechs Schritte
- Frist notieren. Ein Monat ab Zugang (§ 40 VVG), zwei Monate in der Krankenversicherung (§ 205 Abs. 4 VVG). Datum des Briefumschlags aufheben.
- Prüfen, ob es überhaupt eine Erhöhung ist. Anpassungsfaktor, Dynamik oder geänderte Merkmale sind keine Tariferhöhung.
- Begründung verlangen. In der PKV ist sie Wirksamkeitsvoraussetzung — fehlt sie oder benennt sie die betroffene Rechnungsgrundlage nicht, fordern Sie sie schriftlich an.
- Erst rechnen, dann kündigen. Alter, Vorerkrankungen und Alterungsrückstellungen können einen Neuabschluss deutlich teurer machen als die Erhöhung.
- Stellschrauben nutzen: Selbstbeteiligung, Zahlweise, Bausteine, in der PKV der Tarifwechsel nach § 204 VVG.
- Nie ohne Anschlussschutz kündigen — besonders bei Haftpflicht, Kfz und Krankenversicherung.
Weil die richtige Antwort stark vom Vertrag abhängt, lohnt ein unabhängiger Blick auf das Erhöhungsschreiben: Auf Versipedia finden Sie unabhängige Expertinnen und Experten in Ihrer Nähe — oder Sie starten mit der kostenlosen Bedarfsanalyse.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 40 VVG — Kündigung bei Prämienerhöhung: gesetze-im-internet.de
- § 203 VVG — Prämien- und Bedingungsanpassung in der Krankenversicherung: gesetze-im-internet.de
- § 204 VVG — Tarifwechsel: gesetze-im-internet.de
- § 205 VVG — Kündigung des Versicherungsnehmers: gesetze-im-internet.de
- BGH, Urteile vom 16.12.2020 — IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19 (Begründung einer Prämienanpassung in der PKV): bundesgerichtshof.de
- § 175 SGB V — Ausübung des Wahlrechts (Sonderkündigungsrecht): gesetze-im-internet.de
- § 242a SGB V — Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz: gesetze-im-internet.de
- § 6 VersStG — Versicherungsteuersatz: gesetze-im-internet.de
- Verbraucherzentrale — Versicherung wegen Beitragserhöhung kündigen: verbraucherzentrale.de
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Rechte ergeben sich aus dem Gesetz, die Einzelheiten Ihres Vertrages aus den Versicherungsbedingungen. Stand: August 2026; der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2027 wird bis zum 1. November 2026 bekannt gegeben.
Krankenversicherung: 18 Punkte, die Sie geprüft haben sollten — eine Seite zum Ausdrucken und Abhaken. Kostenlos.
Den Link haben wir Ihnen zusätzlich per E-Mail geschickt. Erneut herunterladen
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, nach einer Beitragserhöhung zu kündigen?
Kann eine Beitragserhöhung in der PKV unwirksam sein?
Was ist besser als eine Kündigung der PKV?
Kann ich die Krankenkasse wechseln, wenn der Zusatzbeitrag steigt?
Darf ich kündigen, wenn meine Wohngebäudeversicherung teurer wird?
Was tun, wenn mein BU-Beitrag jedes Jahr steigt?
Veröffentlicht am 19. August 2026
Berater zum Thema finden
Berater in Ihrer Stadt