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Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Lohnt sich das?

Wer sich selbstständig macht, kann die Arbeitslosenversicherung freiwillig weiterführen — aber nur in einem engen Zeitfenster von drei Monaten. Was der Schutz 2026 kostet, wie viel Arbeitslosengeld herauskommt und für wen sich das rechnet.

· 8 Min Lesezeit · Volodymyr Snihovyi
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Titelbild mit Schutzschild, Checkliste, Taschenrechner und Euro-Münzen zu Sicherheit, Kosten und möglichem Versicherungsschutz für Selbstständige.

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Vorgelesen von Versipedia · 12:10 Min

Der Schritt in eine hauptberufliche Selbstständigkeit beendet grundsätzlich die bisherige Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Während der Selbstständigkeit besteht in der Regel kein laufender Anspruch auf Arbeitslosengeld; ein bereits entstandener Restanspruch kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen später wieder genutzt werden. Nach § 161 SGB III kann ein bestehender Anspruch grundsätzlich noch bis zu vier Jahre nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Was viele nicht wissen: Man kann sich freiwillig weiterversichern. Der Haken liegt im Zeitfenster: Nach drei Monaten ist die Tür zu, und sie geht nicht wieder auf. Dieser Artikel rechnet durch, was der Schutz kostet, was er bringt und für wen er sich lohnt.

Auf einen Blick: Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nach § 28a SGB III steht Selbstständigen offen, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und in den letzten 30 Monaten davor mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig waren. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Der Beitrag beträgt 2026 rund 103 Euro im Monat — in den ersten beiden Jahren nur gut 51 Euro. Kündigen können Sie frühestens nach fünf Jahren.

Wer sich versichern kann

§ 28a SGB III stellt zwei Hürden auf, und beide müssen genommen werden.

Hürde 1: Der Umfang der Tätigkeit

Sie müssen eine selbstständige Tätigkeit „mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich“ aufnehmen und ausüben. Nebenberufliche Kleinstselbstständigkeit reicht also nicht. Neben Selbstständigen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Beschäftigte außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, Personen in Elternzeit sowie Menschen in bestimmten beruflichen Weiterbildungen ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründen.

Hürde 2: Die Vorversicherungszeit

Sie müssen entweder

  • innerhalb der letzten 30 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben — also angestellt gewesen sein —, oder
  • unmittelbar vor der Aufnahme Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung gehabt haben, typischerweise Arbeitslosengeld.

Achtung, häufiger Fehler: In vielen Ratgebern steht „innerhalb der letzten 24 Monate“. Das Gesetz sagt 30 Monate — ein halbes Jahr mehr Spielraum, das über den Zugang entscheiden kann.

Die Frist, an der die meisten scheitern

Der Antrag muss „spätestens innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit“ bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist: Wer sie verpasst, kann sich nicht mehr freiwillig weiterversichern — auch nicht später, auch nicht mit guter Begründung.

Setzen Sie sich den Termin am Tag der Gewerbeanmeldung in den Kalender. Und rechnen Sie ehrlich: Die Entscheidung fällt in einer Phase, in der jeder Euro gebraucht wird — genau deshalb wird sie so oft aufgeschoben, bis es zu spät ist.

Was der Schutz 2026 kostet

Der Beitrag hängt nicht von Ihrem Gewinn ab, sondern von der Bezugsgröße der Sozialversicherung. Sie beträgt 2026 3.955 Euro im Monat, der Beitragssatz zur Arbeitsförderung liegt unverändert bei 2,6 Prozent. Daraus folgt:

  • Regulär: 2,6 Prozent von 3.955 Euro = rund 102,83 Euro im Monat, also gut 1.230 Euro im Jahr.
  • In den ersten beiden Jahren: Im Jahr der Aufnahme der Selbstständigkeit und im Folgejahr gilt nach § 345b SGB III nur die halbe Bezugsgröße — das sind rund 51,42 Euro im Monat.

Der Beitrag ist bundeseinheitlich und unabhängig davon, ob Sie 20.000 oder 200.000 Euro verdienen. Das ist der wichtigste Unterschied zur Kranken- oder Rentenversicherung — und der Grund, warum sich die Rechnung für Gutverdienende anders darstellt als für knapp kalkulierende Gründerinnen und Gründer.

Was Sie im Fall der Fälle bekommen

Hier wird es rechnerisch interessant: Ihr Gewinn aus der Selbstständigkeit ist für die Höhe des Arbeitslosengeldes grundsätzlich nicht die Bemessungsgrundlage. Zunächst prüft die Agentur für Arbeit, ob innerhalb des auf bis zu zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmens mindestens 150 Tage mit sozialversicherungspflichtigem Arbeitsentgelt vorliegen. Ist das der Fall, wird das Arbeitslosengeld grundsätzlich aus diesem früheren Arbeitsentgelt berechnet. Erst wenn keine 150 Tage festgestellt werden können, greift die fiktive Bemessung nach § 152 SGB III. Dann richtet sich das fiktive Arbeitsentgelt nach der Beschäftigung, auf die sich die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit in erster Linie erstrecken, und der dafür erforderlichen Qualifikationsgruppe.

Mit der Bezugsgröße 2026 von 47.460 Euro im Jahr ergibt das folgende fiktive Brutto-Bemessung:

  • Gruppe 1 — Hochschul- oder Fachhochschulabschluss: ein Dreihundertstel, also 158,20 Euro pro Tag beziehungsweise rund 4.746 Euro im Monat,
  • Gruppe 2 — Fachschulabschluss, Meister oder vergleichbare Qualifikation: ein Dreihundertsechzigstel, 131,83 Euro pro Tag beziehungsweise rund 3.955 Euro im Monat,
  • Gruppe 3 — abgeschlossene Berufsausbildung: ein Vierhundertfünfzigstel, 105,47 Euro pro Tag beziehungsweise rund 3.164 Euro im Monat,
  • Gruppe 4 — keine Ausbildung erforderlich: ein Sechshundertstel, 79,10 Euro pro Tag beziehungsweise rund 2.373 Euro im Monat.

Wichtig für die Erwartung: Das Arbeitslosengeld beträgt nach § 149 SGB III 60 Prozent des Leistungsentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Das Leistungsentgelt ist aber nicht das Brutto von oben, sondern ein pauschaliertes Netto — davon gehen Sozialversicherungspauschale und Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse ab. Konkrete Eurobeträge lassen sich deshalb seriös nur individuell berechnen; die Agentur für Arbeit macht das auf Anfrage.

Wie lange gezahlt wird

Die Anspruchsdauer richtet sich nach § 147 SGB III und hängt von den Versicherungsmonaten und Ihrem Alter ab:

  • 12 Monate Versicherungspflicht ergeben 6 Monate Arbeitslosengeld,
  • 24 Monate ergeben 12 Monate,
  • ab 50 Jahren sind es bei 30 Monaten Versicherungspflicht bis zu 15 Monate,
  • ab 55 Jahren bei 36 Monaten bis zu 18 Monate,
  • ab 58 Jahren bei 48 Monaten bis zu 24 Monate.

Beitragsmonate aus der Zeit als Angestellte zählen dabei mit, solange sie im maßgeblichen Rahmen liegen.

Die Bindung: fünf Jahre

Das ist der Punkt, den man vor der Unterschrift verstanden haben sollte. Das Versicherungspflichtverhältnis lässt sich erstmals nach Ablauf von fünf Jahren kündigen, und zwar mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Vorher kommen Sie regulär nicht heraus.

Es endet allerdings auch von selbst — unter anderem, wenn Sie mit den Beiträgen länger als drei Monate im Rückstand sind. Dann erlischt der Schutz mit Ablauf des Tages, für den zuletzt Beiträge gezahlt wurden. Das ist keine elegante Ausstiegsstrategie: Der Schutz ist weg, und zurück kommen Sie nicht.

Für wen sich das rechnet — und für wen nicht

Eher sinnvoll

  • Solo-Selbstständige mit einem oder wenigen Auftraggebern, deren Geschäft mit einem Vertrag stehen und fallen kann.
  • Gründerinnen und Gründer ohne Rücklagen, für die eine Rückkehr in die Anstellung eine realistische Option bleibt.
  • Menschen über 50 — hier ist die mögliche Bezugsdauer am längsten und der Wiedereinstieg am schwierigsten.
  • Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet: Der Beitrag ist in den ersten beiden Jahren halbiert, und die Vorversicherungszeit ist ohnehin erfüllt.

Eher verzichtbar

  • Wer mehrere stabile Auftraggeber und eine Rücklage von mehreren Monatsausgaben hat — dann ist die Rücklage flexibler als der Versicherungsschutz.
  • Wer die Selbstständigkeit nicht wieder aufgeben will: Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn Sie die Tätigkeit tatsächlich beenden oder auf unter 15 Wochenstunden reduzieren und der Vermittlung zur Verfügung stehen.
  • Wer das Geld dringender für die Absicherung der Arbeitskraft braucht. Das ist der wichtigste Punkt: Berufsunfähigkeit ist für Selbstständige das größere Risiko, weil es dauerhaft trifft. Wer nur eines finanzieren kann, sollte diese Reihenfolge kennen — dazu Welche Versicherungen brauchen Selbstständige wirklich? und, bei Vorerkrankungen, BU ohne Gesundheitsfragen.

Was der Schutz ausdrücklich nicht leistet

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie die Vorversicherungszeit: zwölf Monate Versicherungspflicht in den letzten 30 Monaten — oder Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung unmittelbar davor.
  2. Notieren Sie das Fristende: drei Monate ab Aufnahme der Tätigkeit.
  3. Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen und die Qualifikationsgruppe klären lassen — sie entscheidet über die spätere Höhe.
  4. Beitrag einplanen: gut 51 Euro monatlich in den ersten beiden Jahren, danach rund 103 Euro.
  5. Fünf Jahre Bindung einkalkulieren und im Zweifel gegen eine Rücklage gleicher Höhe abwägen.

Ob dieser Baustein in Ihre Gesamtabsicherung passt, hängt stark von Auftraggeberstruktur, Rücklagen und Alter ab: Auf Versipedia finden Sie Expertinnen und Experten für Gewerbeversicherungen in Ihrer Nähe — oder Sie starten mit der kostenlosen Bedarfsanalyse.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung durch die Agentur für Arbeit. Die genannten Beiträge sind eigene Berechnungen aus Beitragssatz und Bezugsgröße 2026; die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt zusätzlich von Steuerklasse und pauschalierten Abzügen ab. Stand: August 2026.

Häufige Fragen

Können sich Selbstständige freiwillig arbeitslosenversichern?
Ja, über das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nach § 28a SGB III. Voraussetzung ist eine selbstständige Tätigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche und entweder mindestens zwölf Monate Versicherungspflicht innerhalb der letzten 30 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit oder ein Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung unmittelbar davor. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
Was kostet die freiwillige Arbeitslosenversicherung 2026?
Der Beitrag richtet sich nicht nach dem Gewinn, sondern nach der Bezugsgröße der Sozialversicherung. Sie liegt 2026 bei 3.955 Euro im Monat, der Beitragssatz zur Arbeitsförderung bei 2,6 Prozent — das ergibt rund 102,83 Euro monatlich. Im Jahr der Aufnahme der Selbstständigkeit und im Folgejahr gilt nach § 345b SGB III nur die halbe Bezugsgröße, also rund 51,42 Euro im Monat. Der Beitrag ist bundeseinheitlich und einkommensunabhängig.
Wie viel Arbeitslosengeld bekommen Selbstständige?
Der Gewinn aus der Selbstständigkeit ist nicht die Bemessungsgrundlage. Liegen in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 150 Tage mit sozialversicherungspflichtigem Arbeitsentgelt vor, wird grundsätzlich dieses frühere Arbeitsentgelt berücksichtigt. Andernfalls greift die fiktive Bemessung nach § 152 SGB III, bei der die maßgebliche Beschäftigung und die dafür erforderliche Qualifikationsgruppe entscheidend sind. Mit der Bezugsgröße 2026 ergibt das als fiktives Bruttoentgelt rund 4.746 Euro monatlich bei Hochschulabschluss, 3.955 Euro bei Meister- oder Fachschulabschluss, 3.164 Euro bei abgeschlossener Berufsausbildung und 2.373 Euro ohne Ausbildung. Das Arbeitslosengeld beträgt davon aber nicht 60 Prozent, sondern 60 beziehungsweise 67 Prozent des daraus abgeleiteten pauschalierten Nettos.
Wie lange bin ich an die Versicherung gebunden?
Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf von fünf Jahren möglich, mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Das Versicherungspflichtverhältnis endet allerdings auch, wenn Sie mit den Beiträgen länger als drei Monate im Rückstand sind — dann erlischt der Schutz mit Ablauf des Tages, für den zuletzt Beiträge gezahlt wurden, und ein erneuter Beitritt ist nicht möglich.
Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn meine Auftragslage schlecht ist?
Nein. Der Schutz greift nur, wenn Sie die selbstständige Tätigkeit tatsächlich beenden oder auf unter 15 Wochenstunden reduzieren, sich arbeitslos melden und der Vermittlung zur Verfügung stehen. Ein Umsatzeinbruch bei fortbestehender Selbstständigkeit löst keinen Anspruch aus. Für Ausfälle durch Krankheit ist ein Krankentagegeld zuständig, für Betriebsrisiken sind es Haftpflicht- und Sachversicherungen.
Lohnt sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung?
Das hängt von Ihrer Auftraggeberstruktur, Ihren Rücklagen und Ihrem Alter ab. Sinnvoll ist sie vor allem für Solo-Selbstständige mit wenigen Auftraggebern, für Gründende ohne Rücklagen und für Menschen über 50, weil dort die mögliche Bezugsdauer am längsten und der Wiedereinstieg am schwierigsten ist. Wer mehrere stabile Auftraggeber und eine Rücklage von mehreren Monatsausgaben hat, fährt mit der Rücklage oft flexibler. Wichtiger als beides ist für Selbstständige in der Regel die Absicherung der Arbeitskraft.

Veröffentlicht am 25. August 2026

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