Versicherungslexikon

Beitragsrückerstattung

Auch: Beitragsrückzahlung

Von Volodymyr Snihovyi Zuletzt aktualisiert:

Kurz erklärt

Eine Beitragsrückerstattung ist die teilweise Rückzahlung gezahlter Beiträge, wenn in einem Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Sie kommt vor allem in der privaten Krankenversicherung vor und belohnt leistungsfreie Jahre.

Bei der Beitragsrückerstattung zahlt der Versicherer einen Teil der Beiträge zurück, wenn keine oder nur geringe Leistungen abgerechnet wurden. Das schafft einen Anreiz, kleinere Kosten selbst zu tragen.

Vor allem in der PKV

In der privaten Krankenversicherung ist die Beitragsrückerstattung weit verbreitet. Ob sich der Verzicht auf Erstattung lohnt, hängt davon ab, wie hoch die selbst getragenen Kosten gegenüber der möglichen Rückzahlung sind.

Häufige Fragen

Beitragsrückerstattung — Ihre Fragen

Lohnt sich der Verzicht auf Leistungen für die Rückerstattung?
Das hängt vom Einzelfall ab: Übersteigt die mögliche Rückerstattung die selbst gezahlten Kosten, kann sich der Verzicht lohnen. Rechnen Sie beides gegeneinander auf, bevor Sie Rechnungen einreichen.
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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