Versicherungslexikon

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Auch: bAV, Betriebsrente

Von Volodymyr Snihovyi Zuletzt aktualisiert:

Kurz erklärt

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte Zusatzrente. Beiträge werden häufig aus dem Bruttogehalt umgewandelt (Entgeltumwandlung) und sind in der Ansparphase steuerlich begünstigt; der Arbeitgeber leistet oft einen Zuschuss.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge baut der Arbeitnehmer über den Betrieb eine zusätzliche Rente auf. Ein verbreiteter Weg ist die Entgeltumwandlung: Ein Teil des Bruttolohns fließt in die bAV.

Vorteile und Hinweise

In der Ansparphase sparen Sie häufig Steuern und Sozialabgaben, und viele Arbeitgeber zahlen einen Zuschuss. Zu beachten ist, dass Betriebsrenten in der Auszahlungsphase verbeitragt und versteuert werden. Ob sich die bAV lohnt, hängt vom konkreten Angebot ab.

Häufige Fragen

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) — Ihre Fragen

Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?
Häufig ja, vor allem mit Arbeitgeberzuschuss und bei langer Laufzeit. Entscheidend sind die Konditionen des konkreten Vertrags und Ihre persönliche Situation — eine unabhängige Beratung hilft bei der Einordnung.
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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