Elementarschadenversicherung
Auch: Elementarschäden, Naturgefahrenversicherung, Elementarschadenschutz
Kurz erklärt
Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck ab. Sie wird meist als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung ergänzt und schließt eine wichtige Lücke.
Auf einen Blick
- Deckt ab
- Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck
- Nicht hier
- Sturm & Hagel (meist im Grundschutz)
- Baustein zu
- Wohngebäude- & Hausratversicherung
- Pflicht?
- Nein, aber zunehmend empfohlen
- Prämie abhängig von
- Gefährdungslage des Standorts
Standard-Gebäude- und Hausratversicherungen decken zwar Sturm und Hagel ab, viele weitere Naturgefahren jedoch nur über den Zusatzbaustein Elementarschäden. Die Elementarschadenversicherung erweitert Ihren Schutz auf Gefahren, die durch das Wetter und die Natur entstehen — und die in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen haben. Sie ist damit ein zunehmend wichtiger Baustein für Eigentümer und Mieter.
Welche Naturgefahren sind versichert?
Der Elementarbaustein deckt typischerweise ab:
- Überschwemmung und Hochwasser durch Witterungsniederschläge oder ausufernde Gewässer,
- Starkregen und Rückstau, etwa wenn Wasser durch die Kanalisation ins Haus drückt,
- Erdrutsch, Erdsenkung und Erdbeben,
- Schneedruck und Lawinen.
Sturm und Hagel sind dagegen meist bereits im Grundschutz der Gebäude- und Hausratversicherung enthalten und gehören nicht zum Elementarbaustein.
Warum die Elementarschadenversicherung immer wichtiger wird
Starkregen und Überschwemmungen treten häufiger und heftiger auf — und längst nicht nur in der Nähe von Flüssen. Auch Grundstücke in vermeintlich sicheren Lagen können von Starkregen getroffen werden, wenn die Kanalisation überlastet ist. Ohne Elementarbaustein bleiben Sie auf solchen Schäden sitzen. Die Prämie hängt unter anderem von der Gefährdungslage des Standorts ab, die Versicherer anhand von Zonensystemen einschätzen.
Worauf Sie achten sollten
- Gebäude und Hausrat getrennt denken: Der Baustein lässt sich für beide Verträge ergänzen.
- Rückstau-Schutz prüfen: Achten Sie auf Bedingungen zu Rückstausicherungen.
- Selbstbeteiligung beachten: Bei Elementarschäden ist oft ein Selbstbehalt vereinbart.
- Standort-Risiko einschätzen: In höheren Gefährdungszonen ist der Schutz besonders wichtig.
- Neuwert sichern: Kombinieren Sie den Baustein mit einer Neuwertentschädigung und ausreichender Summe.
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie, ob Ihr Gebäude- oder Hausratvertrag Elementarschäden bereits einschließt.
- Schätzen Sie das Naturgefahren-Risiko Ihres Standorts ein.
- Ergänzen Sie den Elementarbaustein, falls er fehlt.
- Beachten Sie Bedingungen zu Rückstau und Selbstbeteiligung.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Wie viel die Elementarschadenversicherung ersetzt, hängt von der vereinbarten Deckungssumme und davon ab, ob zum Neuwert oder Zeitwert geleistet wird. Auch hier gilt es, eine Unterversicherung zu vermeiden, damit die Leistung im Schadensfall nicht anteilig gekürzt wird. Der Elementarbaustein ergänzt den Grundschutz der Gebäude- und Hausratversicherung um Naturgefahren, die sonst nicht abgedeckt wären.
Beispiel
Nach einem heftigen Starkregen drückt Wasser durch die Kanalisation in den Keller eines Hauses und beschädigt Wände und Inventar — ein klassischer Rückstauschaden. Ist der Elementarbaustein in der Gebäude- und Hausratversicherung enthalten, übernimmt der Versicherer die Schäden im Rahmen der Bedingungen. Ohne diesen Zusatzbaustein müssten die Eigentümer die Kosten vollständig selbst tragen, da Starkregen nicht zum Grundschutz gehört.
Elementarschadenversicherung — Ihre Fragen
Ist eine Elementarschadenversicherung Pflicht?
Sind Sturm und Hagel über den Elementarbaustein versichert?
Was ist ein Rückstauschaden?
Brauche ich den Schutz auch ohne Fluss in der Nähe?
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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