Versicherungslexikon

Elementarschadenversicherung

Auch: Elementarschäden, Naturgefahrenversicherung, Elementarschadenschutz

Von Volodymyr Snihovyi Zuletzt aktualisiert: 2 Min Lesezeit

Kurz erklärt

Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck ab. Sie wird meist als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung ergänzt und schließt eine wichtige Lücke.

Auf einen Blick

Deckt ab
Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck
Nicht hier
Sturm & Hagel (meist im Grundschutz)
Baustein zu
Wohngebäude- & Hausratversicherung
Pflicht?
Nein, aber zunehmend empfohlen
Prämie abhängig von
Gefährdungslage des Standorts

Standard-Gebäude- und Hausratversicherungen decken zwar Sturm und Hagel ab, viele weitere Naturgefahren jedoch nur über den Zusatzbaustein Elementarschäden. Die Elementarschadenversicherung erweitert Ihren Schutz auf Gefahren, die durch das Wetter und die Natur entstehen — und die in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen haben. Sie ist damit ein zunehmend wichtiger Baustein für Eigentümer und Mieter.

Welche Naturgefahren sind versichert?

Der Elementarbaustein deckt typischerweise ab:

  • Überschwemmung und Hochwasser durch Witterungsniederschläge oder ausufernde Gewässer,
  • Starkregen und Rückstau, etwa wenn Wasser durch die Kanalisation ins Haus drückt,
  • Erdrutsch, Erdsenkung und Erdbeben,
  • Schneedruck und Lawinen.

Sturm und Hagel sind dagegen meist bereits im Grundschutz der Gebäude- und Hausratversicherung enthalten und gehören nicht zum Elementarbaustein.

Warum die Elementarschadenversicherung immer wichtiger wird

Starkregen und Überschwemmungen treten häufiger und heftiger auf — und längst nicht nur in der Nähe von Flüssen. Auch Grundstücke in vermeintlich sicheren Lagen können von Starkregen getroffen werden, wenn die Kanalisation überlastet ist. Ohne Elementarbaustein bleiben Sie auf solchen Schäden sitzen. Die Prämie hängt unter anderem von der Gefährdungslage des Standorts ab, die Versicherer anhand von Zonensystemen einschätzen.

Worauf Sie achten sollten

  • Gebäude und Hausrat getrennt denken: Der Baustein lässt sich für beide Verträge ergänzen.
  • Rückstau-Schutz prüfen: Achten Sie auf Bedingungen zu Rückstausicherungen.
  • Selbstbeteiligung beachten: Bei Elementarschäden ist oft ein Selbstbehalt vereinbart.
  • Standort-Risiko einschätzen: In höheren Gefährdungszonen ist der Schutz besonders wichtig.
  • Neuwert sichern: Kombinieren Sie den Baustein mit einer Neuwertentschädigung und ausreichender Summe.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Gebäude- oder Hausratvertrag Elementarschäden bereits einschließt.
  2. Schätzen Sie das Naturgefahren-Risiko Ihres Standorts ein.
  3. Ergänzen Sie den Elementarbaustein, falls er fehlt.
  4. Beachten Sie Bedingungen zu Rückstau und Selbstbeteiligung.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Wie viel die Elementarschadenversicherung ersetzt, hängt von der vereinbarten Deckungssumme und davon ab, ob zum Neuwert oder Zeitwert geleistet wird. Auch hier gilt es, eine Unterversicherung zu vermeiden, damit die Leistung im Schadensfall nicht anteilig gekürzt wird. Der Elementarbaustein ergänzt den Grundschutz der Gebäude- und Hausratversicherung um Naturgefahren, die sonst nicht abgedeckt wären.

Beispiel

Nach einem heftigen Starkregen drückt Wasser durch die Kanalisation in den Keller eines Hauses und beschädigt Wände und Inventar — ein klassischer Rückstauschaden. Ist der Elementarbaustein in der Gebäude- und Hausratversicherung enthalten, übernimmt der Versicherer die Schäden im Rahmen der Bedingungen. Ohne diesen Zusatzbaustein müssten die Eigentümer die Kosten vollständig selbst tragen, da Starkregen nicht zum Grundschutz gehört.

Häufige Fragen

Elementarschadenversicherung — Ihre Fragen

Ist eine Elementarschadenversicherung Pflicht?
Eine bundesweite Pflicht besteht derzeit nicht, der Schutz wird aber zunehmend empfohlen, da Starkregen überall auftreten kann. Prüfen Sie, ob Ihr Wohngebäude- oder Hausratvertrag Elementarschäden einschließt.
Sind Sturm und Hagel über den Elementarbaustein versichert?
Nein. Sturm und Hagel sind in der Regel bereits im Grundschutz der Gebäude- und Hausratversicherung enthalten. Der Elementarbaustein ergänzt den Schutz um weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsch.
Was ist ein Rückstauschaden?
Von einem Rückstau spricht man, wenn Wasser — etwa bei Starkregen — durch die Kanalisation zurück ins Gebäude gedrückt wird. Solche Schäden sind häufig nur über den Elementarbaustein abgedeckt, oft mit Bedingungen zu Rückstausicherungen.
Brauche ich den Schutz auch ohne Fluss in der Nähe?
Ja, das kann sinnvoll sein. Starkregen kann auch fernab von Flüssen erhebliche Schäden verursachen, wenn die Kanalisation überlastet ist. Deshalb wird der Elementarschutz heute breiter empfohlen als früher.
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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