Unterversicherung
Auch: Unterdeckung
Kurz erklärt
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Gegenstands. Im Schadensfall kürzt der Versicherer die Leistung dann anteilig — Sie bleiben auf einem Teil des Schadens sitzen.
Von Unterversicherung spricht man, wenn die vereinbarte Versicherungssumme den Versicherungswert nicht abdeckt. Klassisches Beispiel: Der Hausrat ist mehr wert, als in der Police angegeben.
Folge: anteilige Kürzung
Tritt ein Schaden ein, zahlt der Versicherer nur im Verhältnis von Versicherungssumme zu tatsächlichem Wert. Bei 50 % Unterdeckung würde also auch ein Teilschaden nur zur Hälfte ersetzt.
Unterversicherungsverzicht
Viele Hausrattarife bieten einen Unterversicherungsverzicht, wenn pro Quadratmeter Wohnfläche eine bestimmte Versicherungssumme angesetzt wird. Dann verzichtet der Versicherer auf die Kürzung.
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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