Prämienverzug
Auch: Beitragsverzug, Zahlungsverzug
Kurz erklärt
Prämienverzug liegt vor, wenn ein fälliger Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird. Je nachdem, ob es sich um den ersten oder einen Folgebeitrag handelt, kann der Versicherungsschutz entfallen oder ruhen — im Schadensfall droht der Verlust der Leistung.
Auf einen Blick
- Was es ist
- Nicht rechtzeitige Beitragszahlung
- Erstprämie
- Schutz beginnt ggf. nicht
- Folgeprämie
- Nach Mahnung kann Schutz entfallen
- Risiko
- Verlust der Leistung im Schadensfall
- Schutz
- Lastschrift, Mahnungen ernst nehmen
Von Prämienverzug (Beitragsverzug) spricht man, wenn ein fälliger Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird. Das klingt harmlos, hat aber ernste Folgen: Je nach Situation kann der Versicherungsschutz entfallen oder ruhen — und im Schadensfall droht dann der Verlust der Leistung. Das Versicherungsvertragsgesetz unterscheidet dabei streng zwischen dem ersten Beitrag (Erstprämie) und den laufenden Folgebeiträgen.
Erst- und Folgeprämie — der wichtige Unterschied
| Situation | Mögliche Folge bei Verzug |
|---|---|
| Erstprämie nicht gezahlt | Versicherungsschutz beginnt unter Umständen gar nicht; Rücktritt des Versicherers möglich |
| Folgeprämie nicht gezahlt | Nach Mahnung mit Fristsetzung kann der Schutz ruhen oder entfallen |
Bei der Folgeprämie muss der Versicherer in der Regel zunächst qualifiziert mahnen und eine Frist setzen, bevor der Schutz entfällt.
Welche Folgen drohen?
Wird die Erstprämie nicht gezahlt, kann der Versicherungsschutz von Anfang an fehlen. Bei ausbleibender Folgeprämie kann der Versicherer nach Mahnung und Fristablauf leistungsfrei werden — tritt dann ein Schaden ein, zahlt er unter Umständen nicht. Besonders kritisch ist das bei Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflicht. Wer in Zahlungsschwierigkeiten gerät, sollte daher frühzeitig mit dem Versicherer sprechen.
Worauf Sie achten sollten
- Mahnungen ernst nehmen: Eine qualifizierte Mahnung hat klare Rechtsfolgen.
- Fristen einhalten: Zahlen Sie innerhalb der gesetzten Frist.
- Lastschrift nutzen: Sie verhindert versehentlichen Verzug.
- Bei Engpässen Kontakt suchen: Stundung oder Ratenzahlung kann möglich sein.
So gehen Sie vor
- Richten Sie nach Möglichkeit ein Lastschriftverfahren ein.
- Reagieren Sie sofort auf Mahnungen Ihres Versicherers.
- Zahlen Sie ausstehende Beiträge fristgerecht nach.
- Suchen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig das Gespräch.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Der Prämienverzug betrifft die Zahlung des Beitrags und kann den Schutz gefährden. Anders als bei einer geplanten Beitragsfreistellung, bei der der Vertrag bewusst ruhend gestellt wird, entsteht der Verzug ungewollt. Die rechtlichen Folgen ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz.
Beispiel
Eine Versicherte übersieht eine Beitragsrechnung. Der Versicherer mahnt sie qualifiziert und setzt eine Frist. Da sie auch darauf nicht reagiert, ruht ihr Versicherungsschutz. Tritt nun ein Schaden ein, droht der Verlust der Leistung. Hätte sie ein Lastschriftverfahren eingerichtet oder sofort auf die Mahnung reagiert, wäre der Prämienverzug und seine Folgen vermeidbar gewesen.
Prämienverzug — Ihre Fragen
Was ist Prämienverzug?
Was passiert bei Verzug mit der Erstprämie?
Was passiert bei Verzug mit einer Folgeprämie?
Wie kann ich Prämienverzug vermeiden?
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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