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Familienversicherung: Wer ist kostenlos mitversichert? (2026)

Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichern — die Familienversicherung ist einer der größten Vorteile der gesetzlichen Krankenkasse. Aber sie hat klare Grenzen: 565 Euro Einkommen, Altersstufen für Kinder und einen PKV-Haken, der viele Familien überrascht. Alle Regeln 2026.

· 5 Min Lesezeit · Volodymyr Snihovyi
Familienversicherung 2026: modernes Titelbild mit Familie im Schutzschild, Gesundheitskarte und Herzsymbol zur kostenlosen Mitversicherung von Angehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ein Beitrag, die ganze Familie versichert: Die beitragsfreie Familienversicherung ist das wohl stärkste Argument der gesetzlichen Krankenversicherung — Millionen Ehepartner und Kinder sind über ein einziges Mitglied ohne eigenen Beitrag abgesichert. Doch die Mitversicherung ist an klare Bedingungen geknüpft, die sich 2026 an neuen Einkommensgrenzen festmachen — und ab 2028 wird sie für Ehepartner erstmals kostenpflichtig. Hier sind alle Regeln, verständlich sortiert.

Auf einen Blick: Beitragsfrei mitversichert sind Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder, wenn sie ein Gesamteinkommen von höchstens 565 Euro im Monat haben (2026; bei einem Minijob gelten 603 Euro) und nicht hauptberuflich selbstständig oder privat versichert sind. Kinder sind je nach Situation bis 18, 23 oder 25 mitversichert — in Ausbildung und Studium gilt die 25er-Grenze. Ein wichtiger Haken betrifft Familien mit einem gut verdienenden, privat versicherten Elternteil: Dann kann die kostenlose Mitversicherung des Kindes ausgeschlossen sein. Und ab 2028 zahlt der Haushalt für mitversicherte Ehepartner einen Zuschlag von 2,5 Prozent — Kinder bleiben beitragsfrei.

Wer kann familienversichert werden?

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner des Mitglieds,
  • Kinder — leibliche und adoptierte, unter bestimmten Voraussetzungen auch Stief-, Enkel- und Pflegekinder, wenn das Mitglied sie überwiegend unterhält beziehungsweise sie in seinem Haushalt leben,
  • Voraussetzung für alle: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (mit EU-Sonderregeln) — und keine eigene versicherungspflichtige Beschäftigung, keine hauptberufliche Selbstständigkeit, keine private Krankenversicherung.

Die Einkommensgrenzen 2026

Familienversichert bleibt nur, wer regelmäßig höchstens ein bestimmtes Gesamteinkommen hat:

  • Allgemeine Grenze: 565 Euro im Monat — ein Siebtel der Bezugsgröße der Sozialversicherung (2026: 3.955 Euro),
  • Minijob-Ausnahme: 603 Euro im Monat — wer ausschließlich geringfügig beschäftigt ist, darf bis zur Geringfügigkeitsgrenze verdienen,
  • alles zählt zusammen: Lohn, Mieteinnahmen, Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags, Renten — mehrere kleine Einkommensquellen werden addiert; schon ein dauerhaftes Überschreiten um wenige Euro beendet die beitragsfreie Mitversicherung,
  • nicht angerechnet werden unter anderem Elterngeld und BAföG — deshalb bleiben Elternzeit und Studium klassische Familienversicherungs-Phasen.

Wichtig für die Praxis: Die Krankenkassen fragen die Einkommen der Mitversicherten regelmäßig ab. Änderungen — der neue Nebenjob, die vermietete Wohnung — sollten Sie von sich aus melden, sonst drohen rückwirkende Beiträge.

Kinder: bis wann sie mitversichert sind

  • Bis 18 — grundsätzlich immer,
  • bis 23 — solange das Kind nicht erwerbstätig ist,
  • bis 25 — in Schule, Berufsausbildung, Studium oder Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD); wurde die Ausbildung durch einen Freiwilligendienst oder Wehrdienst unterbrochen oder verzögert, verlängert sich die Frist um bis zu zwölf Monate über den 25. Geburtstag hinaus,
  • ohne Altersgrenze — für Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, wenn die Behinderung eintrat, während das Kind familienversichert war.

Mit dem Start einer Ausbildung endet die Familienversicherung dagegen sofort — Azubis werden vom ersten Tag an eigenes Kassenmitglied (Details: Versicherungen für Azubis). Studierende bleiben bis 25 familienversichert und wechseln danach in die günstige studentische Krankenversicherung — den Überblick gibt Versicherungen für Studenten.

Der PKV-Haken: Wann Kinder nicht kostenlos mitversichert werden können

Die Regel überrascht viele junge Familien (§ 10 Abs. 3 SGB V): Ein Kind kann nicht beitragsfrei familienversichert werden, wenn der mit dem Kind verwandte Ehe- oder eingetragene Lebenspartner des gesetzlich versicherten Mitglieds drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt: Er ist kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sein regelmäßiges Gesamteinkommen liegt über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro im Jahr beziehungsweise 6.450 Euro im Monat und es ist regelmäßig höher als das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils. Bei unverheirateten Eltern greift diese Ausschlussregelung grundsätzlich nicht. In dieser Konstellation bleibt nur die freiwillige GKV-Versicherung des Kindes mit eigenem Beitrag oder die private Mitversicherung beim PKV-Elternteil. Was die Versicherungspflichtgrenze genau ist, erklärt unser Beitrag Versicherungspflichtgrenze 2026 — der Punkt gehört in jede PKV-Entscheidung von Familien(planern), denn er macht den Systemwechsel des Besserverdieners faktisch teurer.

Wer sonst noch ausgeschlossen ist

  • Hauptberuflich Selbstständige — unabhängig vom Einkommen; auch die Ehefrau mit kleinem, aber hauptberuflichem Gewerbe muss sich selbst versichern,
  • wer versicherungsfrei ist (etwa Beamte) oder von der Versicherungspflicht befreit wurde,
  • wer eigene versicherungspflichtige Einkünfte hat — dann besteht ohnehin eine eigene Mitgliedschaft.

Ab 2028: Der Zuschlag für mitversicherte Ehepartner

Mit der im Juli 2026 beschlossenen GKV-Reform wird die Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner ab dem 1. Januar 2028 kostenpflichtig: Fällig wird ein Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds — bei 4.000 Euro Brutto also 100 Euro im Monat. Ausgenommen bleiben unter anderem Partner, die Kinder unter zwölf Jahren erziehen, Pflegeverantwortung tragen oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.  Für Kinder, die die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllen, wird auch ab 2028 kein Beitragszuschlag erhoben. Alle Details, Ausnahmen und was Betroffene jetzt prüfen sollten: GKV-Reform beschlossen: Das ändert sich 2027 und 2028.

So melden Sie die Familienversicherung an — und behalten sie

  1. Anmeldung: formlos bei der Krankenkasse des Mitglieds — per Fragebogen zur Familienversicherung; Geburtsurkunde beziehungsweise Heiratsurkunde genügen meist.
  2. Jährliche Überprüfung: Einkommensfragen der Kasse vollständig beantworten — sie sichern den beitragsfreien Status ab.
  3. Änderungen sofort melden: neuer Job, Gewerbe, Mieteinnahmen, Ausbildungsende der Kinder — sonst drohen Nachforderungen.
  4. Grenzfälle rechnen: Liegt das Einkommen knapp über 565 Euro, kann es sich lohnen, Werbungskosten geltend zu machen oder Einkünfte zu verschieben — hier hilft die Kasse oder eine Steuerfachperson.

Wie das GKV-System insgesamt funktioniert, lesen Sie im Grundlagenbeitrag Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland; welche Absicherung Familien über die Krankenkasse hinaus brauchen, zeigt Versicherungen für Familien. Und wenn Ihre Konstellation komplizierter ist — PKV-Elternteil, Selbstständigkeit, Patchwork: Auf Versipedia finden Sie Expertinnen und Experten für die gesetzliche Krankenversicherung, oder Sie starten mit der kostenlosen Bedarfsanalyse.

Quellen und weiterführende Informationen

  • § 10 SGB V — Familienversicherung (Gesetzestext): gesetze-im-internet.de
  • Rechengrößen der Sozialversicherung 2026 (Bezugsgröße, Grenzwerte): krankenkassen.de
  • Finanztip — Verdienstgrenzen der Familienversicherung: finanztip.de
  • Techniker Krankenkasse — Einkommensgrenzen der Familienversicherung: tk.de
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind § 10 SGB V und die Auskunft Ihrer Krankenkasse; die Grenzwerte gelten für 2026 und werden jährlich angepasst (Stand: Juli 2026).

Häufige Fragen

Wie viel darf man 2026 in der Familienversicherung verdienen?
Das regelmäßige Gesamteinkommen darf höchstens 565 Euro im Monat betragen — ein Siebtel der Bezugsgröße 2026. Wer ausschließlich einen Minijob hat, darf bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro verdienen. Mehrere Einkommensquellen (Lohn, Miete, Kapitalerträge über dem Sparerfreibetrag, Renten) werden zusammengerechnet; Elterngeld und BAföG zählen nicht mit.
Bis zu welchem Alter sind Kinder familienversichert?
Grundsätzlich bis 18, ohne Erwerbstätigkeit bis 23 und in Schule, Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst bis 25 — bei Unterbrechung durch Freiwilligen- oder Wehrdienst verlängert sich die Frist um bis zu zwölf Monate. Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, bleiben ohne Altersgrenze mitversichert. Achtung: Mit dem Start einer Berufsausbildung endet die Familienversicherung sofort, weil Azubis eigenes Kassenmitglied werden.
Ist der Ehepartner ohne eigenes Einkommen kostenlos mitversichert?
Ja — Ehe- und eingetragene Lebenspartner ohne beziehungsweise mit geringem Einkommen (bis 565 Euro, Minijob bis 603 Euro) sind beitragsfrei familienversichert, sofern sie nicht hauptberuflich selbstständig, privat versichert oder versicherungsfrei sind. Ab dem 1. Januar 2028 wird dafür allerdings ein Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds fällig — mit Ausnahmen etwa für Partner, die Kinder unter zwölf Jahren erziehen oder pflegen.
Warum kann mein Kind nicht familienversichert werden, wenn ein Elternteil privat versichert ist?
Das regelt § 10 Abs. 3 SGB V: Die kostenlose Mitversicherung ist ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte andere Elternteil kein Kassenmitglied ist (typisch: PKV), sein Gesamteinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2026: 77.400 Euro jährlich) und regelmäßig höher ist als das des gesetzlich versicherten Elternteils. Dann bleibt nur die freiwillige gesetzliche Versicherung des Kindes mit eigenem Beitrag oder die private Mitversicherung — ein Kostenfaktor, der in jede PKV-Entscheidung gehört.
Können Selbstständige oder deren Partner familienversichert sein?
Hauptberuflich Selbstständige selbst nie — unabhängig davon, wie wenig sie verdienen; sie brauchen eine eigene freiwillige gesetzliche oder private Versicherung. Umgekehrt geht es aber: Der Ehepartner und die Kinder eines gesetzlich versicherten Mitglieds können familienversichert sein, solange sie selbst die Voraussetzungen erfüllen. Nur eine nebenberufliche Selbstständigkeit unterhalb der Einkommensgrenze ist mit der Familienversicherung vereinbar.

Veröffentlicht am 28. Juli 2026

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