Die Krankenversicherung ist für Studierende kein Nebenthema: Ohne Nachweis gibt es keine Immatrikulation. Gleichzeitig ändert sich der Status im Lauf des Studiums oft mehrfach — erst beitragsfrei über die Eltern, dann eigener Beitrag, bei Nebenjob und ab 30 wieder anders. Wer die Regeln kennt, spart im Studium einige Hundert Euro und vermeidet zwei teure Fehler.
Auf einen Blick: Bis zum 25. Geburtstag sind Studierende meist beitragsfrei über die Eltern familienversichert. Danach greift die günstige Krankenversicherung der Studenten (KVdS): 87,38 Euro Krankenversicherung plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (bei durchschnittlich 2,9 Prozent rund 24,80 Euro) plus Pflegeversicherung — zusammen rund 148 Euro im Monat für Kinderlose ab 23. Die KVdS endet spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres; ein Semesterlimit gibt es nicht mehr. Wer sich zugunsten der privaten Krankenversicherung befreien lässt, ist unwiderruflich fürs gesamte Studium gebunden.
Phase 1: Familienversicherung bis 25
Solange Sie das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind Sie als Studierende in der Regel beitragsfrei über ein Elternteil mitversichert. Die Bedingung ist die Einkommensgrenze: Das regelmäßige Gesamteinkommen darf 2026 höchstens 565 Euro im Monat betragen; wer ausschließlich einen Minijob hat, darf bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro verdienen. Wurde das Studium durch einen Freiwilligendienst verzögert oder unterbrochen, verlängert sich die Altersgrenze um bis zu zwölf Monate. Alle Details erklärt Familienversicherung: Wer ist kostenlos mitversichert?
Wichtig: Ist ein Elternteil privat versichert und verdient deutlich mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil, kann die beitragsfreie Mitversicherung entfallen — dieser Fall überrascht viele Familien und ist im verlinkten Beitrag ausführlich erklärt.
Phase 2: Die studentische Krankenversicherung (KVdS)
Endet die Familienversicherung — spätestens mit 25 —, werden Sie eigenes Mitglied im vergünstigten Studententarif. Der Grundbeitrag zur studentischen Krankenversicherung ist bundesweit einheitlich und richtet sich nicht nach dem individuellen Einkommen, sondern nach den BAföG-Bedarfssätzen: Grundbedarf 475 Euro plus Wohnpauschale 380 Euro ergeben eine Bemessungsgrundlage von 855 Euro. Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich dagegen je nach Krankenkasse. Darauf wenden die Kassen sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes an (§ 245 SGB V):
- Krankenversicherung: 87,38 Euro im Monat (10,22 Prozent von 855 Euro),
- Zusatzbeitrag der Kasse: bei durchschnittlich 2,9 Prozent rund 24,80 Euro — hier unterscheiden sich die Kassen deutlich, und Sie tragen ihn allein,
- Pflegeversicherung: 35,91 Euro für Kinderlose ab 23 Jahren beziehungsweise 30,78 Euro für Studierende unter 23 oder mit Kind.
Macht in Summe rund 148 Euro monatlich für eine kinderlose Person ab 23 bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag — und rund 143 Euro für Jüngere. Der einzige echte Sparhebel ist der Zusatzbeitrag: Zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegen über die Studienjahre mehrere Hundert Euro. Der Wechsel ist mit zwei Monaten Frist möglich (Krankenkasse wechseln).
Phase 3: Ab 30 wird es teuer
Die studentische Versicherungspflicht endet mit Vollendung des 30. Lebensjahres (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V) — genauer: zum Ende des Semesters, in dem Sie 30 werden. Eine früher geltende Grenze beim 14. Fachsemester gibt es nicht mehr; maßgeblich ist allein das Alter.
Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre beziehungsweise persönliche Gründe das rechtfertigen — etwa der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg, Kindererziehung, Behinderung oder Krankheit. Das muss die Kasse im Einzelfall anerkennen.
Danach bleibt die freiwillige gesetzliche Versicherung: Dort gilt die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro, der Beitrag steigt also auf rund 270 bis 280 Euro monatlich — fast eine Verdopplung. Der tatsächliche Beitrag unterscheidet sich vor allem durch den Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse und den persönlichen Beitrag zur Pflegeversicherung. Wie die freiwillige Versicherung funktioniert, erklärt Freiwillig gesetzlich versichert.
Nebenjob: das Werkstudentenprivileg
Wer neben dem Studium arbeitet, bleibt unter bestimmten Voraussetzungen im günstigen Studententarif. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V sind ordentlich Studierende in einer Beschäftigung versicherungsfrei — die bekannte Grenze von 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit steht dabei nicht im Gesetzestext selbst, sondern folgt aus Rechtsprechung und Verwaltungspraxis. In den Semesterferien und bei Nacht- oder Wochenendarbeit darf mehr gearbeitet werden, solange das Studium die Hauptsache bleibt.
Zwei Punkte werden regelmäßig verwechselt:
- Das Privileg befreit nur von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung — in der Rentenversicherung sind Werkstudierende ganz normal beitragspflichtig.
- Wer dauerhaft mehr als 20 Stunden arbeitet, verliert das Privileg und wird regulär sozialversicherungspflichtig — der Arbeitgeber übernimmt dann allerdings seinen Anteil.
GKV oder PKV im Studium — und der Haken bei der Befreiung
Studierende können sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht von dieser befreien lassen und stattdessen privat versichern (§ 8 SGB V). Der entscheidende Satz steht direkt im Gesetz: „Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.“ Sie bindet damit für die gesamte Dauer des Studiums — auch wenn der PKV-Beitrag steigt oder sich die Lebenssituation ändert.
Für die PKV kann sprechen: Studierende mit Beihilfeanspruch (etwa Kinder von Beamten) fahren dort oft deutlich günstiger, und junge, gesunde Menschen bekommen mehr Leistung fürs Geld.
Dagegen spricht: Nach dem Studium ist die Rückkehr in die GKV nur möglich, wenn erneut Versicherungspflicht eintritt — zum Beispiel durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder unter bestimmten Voraussetzungen durch den Bezug von Arbeitslosengeld. Wer sich dagegen selbstständig macht oder als Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze bleibt, kann in der Regel nicht einfach in die GKV zurückwechseln. Die Grundlagen der Entscheidung erklärt PKV oder GKV: Was passt besser zu mir? — treffen Sie sie nicht nebenbei zur Immatrikulation.
Sonderfälle, die häufig vorkommen
- Studierende aus dem Ausland: Mit EHIC aus einem EU-Land besteht Schutz für Behandlungen, für die Immatrikulation ist aber eine Bescheinigung einer deutschen Kasse nötig. Aus Drittstaaten ist meist eine eigene Versicherung erforderlich.
- Duales Studium und Praktika: Wer eine vergütete Ausbildung absolviert, ist regulär sozialversicherungspflichtig — dann gelten die Regeln für Auszubildende (Versicherungen für Azubis).
- Promotion: Wer nach einem bereits abgeschlossenen Hochschulstudium ausschließlich zur Promotion eingeschrieben ist, kann grundsätzlich nicht mehr über die studentische Pflichtversicherung (KVdS) versichert werden. Ohne versicherungspflichtige Beschäftigung kommt dann etwa eine freiwillige gesetzliche oder private Versicherung infrage; bei einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung gelten die normalen Arbeitnehmerregeln.
- Urlaubssemester: Die studentische Versicherungspflicht kann entfallen; klären Sie das vorab mit der Kasse.
Welche Versicherungen im Studium sonst zählen — von der Haftpflicht bis zur Absicherung der Arbeitskraft —, zeigt Versicherungen für Studenten; warum sich gerade die Berufsunfähigkeitsversicherung im Studium lohnt, lesen Sie im eigenen Beitrag. Bei kniffligen Konstellationen — PKV-Elternteil, Studium über 30, duales Studium — hilft ein unabhängiger Blick: Auf Versipedia finden Sie Expertinnen und Experten für die gesetzliche Krankenversicherung, oder Sie starten mit der kostenlosen Bedarfsanalyse.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 5 SGB V — Versicherungspflicht der Studenten (Absatz 1 Nummer 9): gesetze-im-internet.de
- § 8 SGB V — Befreiung von der Versicherungspflicht (unwiderruflich): gesetze-im-internet.de
- § 245 SGB V — Beitragssatz für Studenten (sieben Zehntel): gesetze-im-internet.de
- vdek — Krankenversicherung der Studenten: Beiträge und Bemessung: vdek.com
- AOK — Kostenüberblick studentische Krankenversicherung: aok.de
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Beiträge gelten für das laufende Semester und ändern sich, sobald sich die BAföG-Bedarfssätze oder die Beitragssätze ändern; der Zusatzbeitrag unterscheidet sich je nach Kasse (Stand: August 2026).
Häufige Fragen
Was kostet die studentische Krankenversicherung 2026?
Bis wann bin ich über meine Eltern mitversichert?
Bis zu welchem Alter gilt die studentische Krankenversicherung?
Wie viel darf ich als Werkstudent arbeiten?
Kann ich mich als Student privat versichern und später zurück in die GKV?
Veröffentlicht am 08. August 2026
Berater zum Thema finden
Berater in Ihrer Stadt