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Beitragsbemessungsgrenze 2027: 300 Euro Sonderanhebung

Der Bundestag hat es am 10. Juli 2026 beschlossen: Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2027 einmalig um 300 Euro zusätzlich zur regulären Anpassung. Wen das trifft, was es kostet und was noch offen ist.

· 5 Min Lesezeit · Volodymyr Snihovyi
Beitragsbemessungsgrenze 2027: Titelbild mit Schutzschild, Euro-Münzen, Taschenrechner und steigender Grafik zur Sonderanhebung um 300 Euro.

Es ist keine Prognose und keine Ankündigung, sondern geltendes Recht: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2027 einmalig um 300 Euro im Monat zusätzlich angehoben — obendrauf auf die reguläre Anpassung an die Lohnentwicklung. Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen, verkündet wurde es am 29. Juli 2026.

Auf einen Blick: Betroffen sind nur Menschen mit Einkommen über der Grenze — 2026 liegt sie bei 5.812,50 Euro im Monat. Die Sonderanhebung gilt für die gesetzliche Krankenversicherung, nicht für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Nach eigener Rechnung mit den Beitragssätzen 2026 kostet sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rund 26 Euro im Monat; wer den Krankenversicherungsbeitrag vollständig selbst trägt, zahlt entsprechend ungefähr das Doppelte. Auch die Versicherungspflichtgrenze steigt um 300 Euro — der Wechsel in die private Krankenversicherung wird damit schwieriger. Die genauen Eurobeträge für 2027 stehen erst im Herbst fest.

Was genau beschlossen wurde

Der Kern steht in einem Satz des BMG-FAQ zum Gesetz: „Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze wird für das Jahr 2027 einmalig um 300 Euro zusätzlich zur regulären Erhöhung im Zuge der Lohnsteigerung angehoben.“

Drei Präzisierungen dazu, die in vielen Meldungen untergehen:

  • Zusätzlich, nicht statt. Die reguläre Anpassung an die Lohnentwicklung findet wie jedes Jahr statt. Die 300 Euro kommen obendrauf.
  • Einmalig. Der Aufschlag gilt für 2027. Er wirkt allerdings dauerhaft, weil die Folgejahre auf dem erhöhten Wert aufbauen.
  • Auch die Versicherungspflichtgrenze — die Schwelle, ab der Angestellte sich privat versichern dürfen — steigt um denselben Betrag.

Der Ausgangspunkt: die Werte 2026

Damit klar wird, worauf die 300 Euro aufsetzen, hier die aktuell geltenden Rechengrößen:

Rechengrößen der Sozialversicherung 2026 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026)
GrenzeMonatlichJährlichVon der Sonderanhebung betroffen?
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € | 69.750 € | ja
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) | 6.450 € | 77.400 € | ja
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung | 8.450 € | 101.400 € | nein
Bezugsgröße | 3.955 € | 47.460 € | nein

Die vierte Spalte ist der wichtigste Teil dieser Tabelle. Die Sonderanhebung betrifft ausschließlich die Kranken- und Pflegeversicherung. Renten- und Arbeitslosenversicherung bleiben davon unberührt — wer beides in einen Topf wirft, rechnet sich die Belastung deutlich zu hoch.

Was die 300 Euro konkret kosten

Die folgende Rechnung ist unsere eigene, aufgebaut auf den geltenden Beitragssätzen 2026: allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, Pflegeversicherung 3,6 Prozent. Betroffen ist nur der Teil des Einkommens, der bisher oberhalb der Grenze lag und künftig darunter fällt — also genau diese 300 Euro.

Mehrbelastung durch die Sonderanhebung, bezogen auf 300 Euro zusätzlich beitragspflichtiges Einkommen. Eigene Berechnung mit den Sätzen 2026.
BeitragSatzAuf 300 € im MonatDavon Arbeitnehmer
Krankenversicherung (14,6 % + 2,9 %) | 17,5 % | 52,50 € | 26,25 €
Pflegeversicherung | 3,6 % | 10,80 € | 5,40 €
Zusammen | 21,1 % | 63,30 € | rund 31,65 €

Übersetzt in den Alltag:

  • Angestellte über der Grenze zahlen rund 32 Euro mehr im Monat, also etwa 380 Euro im Jahr. Der Arbeitgeber trägt denselben Betrag zusätzlich.
  • Kinderlose ab 23 Jahren kommen auf rund 1,80 Euro mehr, weil der Zuschlag von 0,6 Prozent allein vom Mitglied getragen wird.
  • Freiwillig Versicherte und Selbstständige, die beide Hälften selbst tragen, zahlen rund 63 Euro mehr im Monat — etwa 760 Euro im Jahr.
  • Privat Versicherte zahlen keinen höheren Beitrag, wohl aber steigt die Grenze für den Arbeitgeberzuschuss entsprechend.

Warum das Gesetz kam

Die Begründung liefert das BMG selbst mit einer Prognose für den Fall, dass nichts geschieht. Ohne Gegenmaßnahmen müsste der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz demnach steigen:

Prognose des BMG für den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz ohne Reform
JahrAnstiegZusatzbeitragssatz
2026 (geltend) | — | 2,9 %
2027 | + 0,9 Prozentpunkte | 3,8 %
2030 | + 1,9 Prozentpunkte | 4,8 %

Die Sonderanhebung ist dabei nur ein Baustein. Das Gesetz enthält weitere Maßnahmen: einen erhöhten Herstellerrabatt bei Arzneimitteln von 7 auf 15,5 Prozent, eine Anhebung der Zuzahlungen um 50 Prozent, eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2027 und gestaffelte Bundesmittel für die Krankenversicherung von Bürgergeld-Beziehenden zwischen 2027 und 2031.

Was der Zusatzbeitrag heute konkret kostet, rechnet GKV-Zusatzbeitrag: 2,9 Prozent im Durchschnitt vor. Die weiteren Änderungen im Gesundheitswesen ordnet GKV-Reform beschlossen: Das ändert sich 2027 und 2028 ein.

Was noch offen ist

Hier endet ehrlicherweise die Sicherheit. Beschlossen ist der Mechanismus — die konkreten Eurobeträge für 2027 stehen noch nicht fest, weil sie erst mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 festgelegt werden. Sie folgt der Lohnentwicklung des Jahres 2025 und durchläuft üblicherweise im Oktober das Kabinett und im November den Bundesrat.

Ebenfalls offen: der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2027. Ihn gibt das Bundesgesundheitsministerium nach § 242a SGB V jeweils bis zum 1. November für das Folgejahr im Bundesanzeiger bekannt. Erst mit beiden Werten lässt sich die tatsächliche Belastung 2027 auf den Euro genau berechnen. Wir tragen die Zahlen hier nach, sobald sie vorliegen.

Was Sie jetzt tun können

  1. Prüfen, ob Sie überhaupt betroffen sind. Liegt Ihr Bruttoeinkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, ändert sich für Sie nichts.
  2. Wechselpläne in die PKV vorziehen oder verschieben. Wer knapp über der Versicherungspflichtgrenze liegt, könnte 2027 wieder darunter fallen. Der Weg in die private Krankenversicherung setzt voraus, dass das Einkommen die Grenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren übersteigt — die Anhebung verschiebt diese Rechnung.
  3. Nicht vorschnell die Kasse wechseln. Die Sonderanhebung trifft alle Kassen gleich; sie ist kein Grund für einen Wechsel. Die echten Unterschiede liegen im Zusatzbeitrag und in den Satzungsleistungen.
  4. Als Selbstständiger die Liquidität einplanen — rund 63 Euro im Monat zusätzlich sind kein Rundungsfehler.
  5. Sonderkündigungsrecht kennen: Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, dürfen Sie trotz der zwölfmonatigen Bindungsfrist kündigen. Alle Fristen stehen in Beitragserhöhung: Ihre Rechte.

Ob sich für Ihre Einkommenssituation ein Wechsel oder ein anderer Versicherungsweg rechnet, hängt von Alter, Familienstand und Perspektive ab: Auf Versipedia finden Sie Expertinnen und Experten für die Krankenversicherung in Ihrer Nähe — oder Sie starten mit der kostenlosen Bedarfsanalyse.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Sonderanhebung um 300 Euro ist gesetzlich beschlossen; die konkreten Rechengrößen für 2027 werden erst mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 festgelegt. Die Belastungsrechnung ist eine eigene Berechnung mit den Beitragssätzen 2026. Stand: September 2026.

Häufige Fragen

Was ändert sich 2027 bei der Beitragsbemessungsgrenze?
Sie steigt in der Kranken- und Pflegeversicherung einmalig um 300 Euro im Monat zusätzlich zur regulären Anpassung an die Lohnentwicklung. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hat und das am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Das BMG formuliert es so: „Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze wird für das Jahr 2027 einmalig um 300 Euro zusätzlich zur regulären Erhöhung im Zuge der Lohnsteigerung angehoben.“ Auch die Versicherungspflichtgrenze steigt um denselben Betrag.
Wen trifft die Sonderanhebung?
Nur Versicherte, deren Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt — 2026 sind das 5.812,50 Euro im Monat beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Wer darunter verdient, zahlt ohnehin auf sein volles Einkommen Beiträge, für ihn ändert sich nichts. Betroffen sind außerdem nur die Kranken- und die Pflegeversicherung; die Grenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bleiben von der Sonderanhebung unberührt.
Wie viel kostet die Sonderanhebung im Monat?
Nach eigener Berechnung mit den Sätzen 2026 rund 63 Euro monatlich insgesamt: 52,50 Euro Krankenversicherung (14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz plus 2,9 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitrag) und 10,80 Euro Pflegeversicherung auf die zusätzlichen 300 Euro. Angestellte tragen davon die Hälfte, also rund 32 Euro im Monat oder etwa 380 Euro im Jahr; Kinderlose ab 23 Jahren kommen auf rund 1,80 Euro mehr. Freiwillig Versicherte und Selbstständige, die beide Hälften tragen, zahlen rund 63 Euro monatlich mehr.
Steht die Beitragsbemessungsgrenze 2027 schon in Euro fest?
Nein. Beschlossen ist der Mechanismus, nicht der Betrag. Die konkreten Rechengrößen für 2027 werden erst mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 festgelegt; sie folgt der Lohnentwicklung des Jahres 2025 und durchläuft üblicherweise im Oktober das Kabinett und im November den Bundesrat. Auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2027 steht noch aus — ihn gibt das Bundesgesundheitsministerium nach § 242a SGB V bis zum 1. November im Bundesanzeiger bekannt.
Wird der Wechsel in die PKV dadurch schwieriger?
Tendenziell ja. Weil auch die Versicherungspflichtgrenze um 300 Euro steigt, müssen Angestellte 2027 mehr verdienen, um sich privat versichern zu dürfen. Wer heute nur knapp über der Grenze liegt, kann im nächsten Jahr wieder darunter fallen. Für privat Versicherte selbst ändert sich am Beitrag nichts; allerdings verschiebt sich die Bemessungsgrundlage für den Arbeitgeberzuschuss entsprechend nach oben.
Warum wurde das Gesetz beschlossen?
Um den Anstieg der Zusatzbeiträge zu bremsen. Nach der Prognose des BMG müsste der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ohne Gegenmaßnahmen 2027 um 0,9 Prozentpunkte auf 3,8 Prozent und bis 2030 um 1,9 Prozentpunkte auf 4,8 Prozent steigen. Die Sonderanhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist dabei nur ein Baustein; das Gesetz enthält unter anderem auch einen höheren Herstellerrabatt bei Arzneimitteln von 7 auf 15,5 Prozent, um 50 Prozent erhöhte Zuzahlungen und eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2027.

Veröffentlicht am 15. September 2026

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