leben-renten

Sterbegeldversicherung: sinnvoll oder besser sparen?

Seit 2004 zahlt die Krankenkasse kein Sterbegeld mehr — die Lücke füllen Versicherer mit Policen ohne Gesundheitsfragen. Was eine Bestattung wirklich kostet, wer sie bezahlen muss und warum die Verbraucherzentrale von einem späten Abschluss abrät.

· 7 Min Lesezeit · Volodymyr Snihovyi
Sterbegeldversicherung: Titelbild mit Schutzschild, Urne, Sparschwein, Euro-Münzen und Versicherungssymbolen zum Vergleich von Versicherung und Sparen.

Diesen Artikel anhören

Vorgelesen von Versipedia · 11:38 Min

Kaum ein Produkt wird so hartnäckig beworben wie die Sterbegeldversicherung: keine Gesundheitsfragen, Aufnahme bis ins hohe Alter, „damit Ihre Angehörigen nicht auf den Kosten sitzen bleiben“. Der Bedarf dahinter ist echt — die Antwort darauf ist es nicht immer. Dieser Artikel rechnet nach, wer die Bestattung tatsächlich bezahlen muss und wann sich eine Police lohnt.

Auf einen Blick: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Eine einfache Beerdigung kostet nach Angaben der Verbraucherzentrale schnell 3.000 bis 5.000 Euro. Bezahlen muss sie nach § 1968 BGB der Erbe. Die Sterbegeldversicherung ist eine kleine Kapitallebensversicherung mit Summen zwischen 4.000 und 10.000 Euro — wer sie erst kurz vor oder in der Rente abschließt, zahlt oft mehr ein, als am Ende ausgezahlt wird. Sinnvoll ist sie vor allem in zwei Sonderfällen.

Warum es diese Lücke überhaupt gibt

Bis Ende 2003 war das Sterbegeld eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung: zuletzt 525 Euro beim Tod eines Mitglieds und 262,50 Euro beim Tod eines familienversicherten Angehörigen. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde es zum 1. Januar 2004 ersatzlos gestrichen. Seither gibt es aus der Krankenkasse im Todesfall nichts mehr — und genau in diese Lücke verkaufen Versicherer, Bestatter und Direktanbieter ihre Produkte.

Was eine Bestattung kostet

Hier ist Vorsicht geboten: Die im Netz kursierenden „Durchschnittskosten“ von 7.000 bis 13.000 Euro stammen fast immer von Bestattern oder Vergleichsportalen und widersprechen sich deutlich. Belastbar ist die Angabe der Verbraucherzentrale: „Selbst einfache Beerdigungen kosten schnell 3.000 bis 5.000 Euro.“ Nach oben ist die Spanne offen, weil sehr Unterschiedliches zusammenkommt:

  • Bestatterleistungen — Versorgung, Sarg oder Urne, Überführung, Organisation,
  • kommunale Gebühren — Grabnutzung, Bestattungsgenehmigung, Trauerhalle; sie unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde erheblich,
  • persönliche Ausgaben — Anzeigen, Blumen, Trauerfeier, Bewirtung,
  • Folgekosten — Grabstein und Grabpflege über die gesamte Ruhezeit.

Der größte Hebel ist deshalb nicht die Versicherung, sondern die Wahl der Bestattungsart und der Preisvergleich zwischen Bestattern. Studien der Verbraucherzentralen zeigen bei identischen Leistungen erhebliche Preisunterschiede — ein Angebotsvergleich spart oft mehr als jede Police einbringt.

Wer die Bestattung bezahlen muss

Diese Frage wird in der Werbung gern verkürzt. Rechtlich gilt:

  • Der Erbe trägt die Kosten — § 1968 BGB ist eindeutig: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Mehrere Erben haften gemeinsam.
  • Die Bestattungspflicht regeln die Bundesländer — sie trifft in der Regel nahe Angehörige und besteht unabhängig vom Erbe. Wer das Erbe ausschlägt, ist damit nicht automatisch von der Pflicht befreit, für die Bestattung zu sorgen; die Kosten kann er sich aber unter Umständen erstatten lassen.
  • Das Sozialamt springt ein, wenn es sein muss: Nach § 74 SGB XII werden „die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen“. Das ist keine Luxuslösung, aber niemand bleibt unbestattet.

Was andere Systeme noch zahlen

Bevor Sie eine Police abschließen, prüfen Sie, ob Sie eventuell schon abgesichert sind:

  • Gesetzliche Unfallversicherung: Stirbt jemand infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, zahlt sie nach § 64 SGB VII ein Sterbegeld „in Höhe eines Siebtels der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße“ — das sind 2026 rund 6.780 Euro (Bezugsgröße 47.460 Euro geteilt durch sieben).
  • Bundesbeamtinnen und -beamte: Nach § 18 BeamtVG erhalten hinterbliebene Ehegatten und Abkömmlinge ein Sterbegeld in Höhe des Zweifachen der maßgeblichen Dienstbezüge beziehungsweise des Ruhegehalts. Für Beamtinnen und Beamte der Länder gelten teilweise eigene Regelungen.
  • Gesetzliche Rentenversicherung: Ein Sterbegeld gibt es nicht, wohl aber das Sterbevierteljahr: Nach § 67 SGB VI gilt für Witwen- und Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Sterbemonat der Rentenartfaktor 1,0 — die Hinterbliebenen erhalten in dieser Zeit also die volle Rente der verstorbenen Person, danach 25 beziehungsweise 55 Prozent.
  • Bestehende Lebensversicherungen und betriebliche Hinterbliebenenleistungen — oft vergessen und deutlich größer als jede Sterbegeldpolice.

Wie die Sterbegeldversicherung funktioniert

Sie ist juristisch eine kleine Kapitallebensversicherung mit einer Versicherungssumme zwischen 4.000 und 10.000 Euro. Typische Merkmale:

  • Keine oder nur wenige Gesundheitsfragen — der Preis dafür ist eine Wartezeit von meist ein bis drei Jahren. Stirbt die versicherte Person vorher durch Krankheit, gibt es oft nur die eingezahlten Beiträge zurück; bei Unfalltod zahlt der Versicherer in der Regel sofort.
  • Aufnahme bis ins hohe Alter, häufig bis 80 oder 85 Jahre.
  • Beitragszahlung entweder als Einmalbeitrag oder laufend, oft bis zu einem festen Endalter; danach ist der Vertrag beitragsfrei.
  • Der Beitrag richtet sich stark nach dem Eintrittsalter — je später der Abschluss, desto teurer wird jeder Euro Versicherungssumme.

Das Renditeproblem — und warum es so oft übersehen wird

Genau hier liegt der Haken. Die Verbraucherzentrale formuliert es unmissverständlich: „Gerade bei Älteren sind schnell mehr Beiträge geflossen als die Hinterbliebenen im Todesfall erhalten.“ Und weiter: „Im Rentenalter oder kurz davor sollten Sie keine Sterbegeldversicherung abschließen.“

Der Grund ist einfache Arithmetik: Wer mit 70 abschließt und 90 wird, zahlt zwanzig Jahre lang Beiträge in einen Vertrag mit fester Summe. Bei einer garantierten Leistung von wenigen Tausend Euro ist die Grenze, ab der man draufzahlt, schnell erreicht — anders als bei einer Risikolebensversicherung, die ein echtes Risiko in jungen Jahren absichert.

Rechnen Sie deshalb vor der Unterschrift drei Zahlen aus: die Versicherungssumme, den Beitrag mal zwölf mal Ihrer realistischen Restlebenserwartung, und die Wartezeit. Wenn die zweite Zahl größer ist als die erste, ist ein Sparplan die bessere Lösung.

Wann sie trotzdem sinnvoll sein kann

Es gibt zwei Konstellationen, in denen die Police mehr ist als ein teurer Sparvertrag:

  1. Bezug von Sozialhilfe oder Grundsicherung. Ersparnisse werden angerechnet, eine zweckgebundene Bestattungsvorsorge dagegen in der Regel nicht: Sie fällt unter die Härtefallklausel des § 90 Abs. 3 SGB XII. Die Verbraucherzentrale nennt als Orientierung eine von der Rechtsprechung angenommene Grenze von rund 5.400 Euro.“ Wer also mit Grundsicherung rechnet, sichert mit einer solchen Vorsorge Geld, das auf dem Sparbuch verbraucht werden müsste.
  2. Wenn Disziplin oder Zeit fehlen. Wer weiß, dass ein Sparbetrag nicht liegen bleiben würde, oder wer bereits sehr alt ist und nicht mehr die Zeit hat, den Betrag anzusparen, kauft mit der Police vor allem Verbindlichkeit — bewusst und mit dem Wissen um den Preis.

Für junge Familien ist sie dagegen fast nie die richtige Antwort. Wer beim eigenen Tod eine Familie oder eine Immobilienfinanzierung absichern will, braucht keine 8.000 Euro, sondern eine sechsstellige Summe — und die gibt es für kleines Geld über eine Risikolebensversicherung.

Die Alternativen im Vergleich

  • Tagesgeld oder Sparplan — flexibel, jederzeit verfügbar, keine Wartezeit, kein Renditeverlust durch Abschlusskosten. Nachteil: Das Geld ist im Todesfall Teil des Nachlasses und steht erst nach der Klärung der Erbfolge zur Verfügung — ein Konto mit Vollmacht über den Tod hinaus löst das.
  • Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto — Sie legen die Bestattung zu Lebzeiten fest und zahlen den Betrag auf ein Treuhandkonto ein, nicht an den Bestatter direkt. Das kann das Geld im Fall einer Insolvenz des Bestatters schützen und hält zugleich Ihre Bestattungswünsche vertraglich fest. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ausdrücklich diesen Weg statt der Direktzahlung.
  • Sterbegeldversicherung — sinnvoll in den beiden oben genannten Fällen, sonst meist die teuerste Variante.

Checkliste vor dem Abschluss

  1. Wartezeit — wie lange, und was wird gezahlt, wenn der Todesfall vorher eintritt?
  2. Unfalltod — ist er von der Wartezeit ausgenommen?
  3. Beitragszahlungsdauer — bis zu welchem Alter zahlen Sie, und was passiert danach?
  4. Summe der Beiträge — lassen Sie sich schriftlich ausrechnen, wie viel Sie bis zum Alter 85 und 90 eingezahlt hätten.
  5. Überschussbeteiligung — garantiert oder nur in Aussicht gestellt?
  6. Beitragsfreistellung — ist sie möglich, und mit welcher Restsumme?
  7. Bezugsrecht — wer erhält das Geld, und ist die Verwendung an die Bestattung gebunden?
  8. Bestehende Verträge — läuft bereits eine Lebensversicherung oder eine betriebliche Hinterbliebenenleistung?

Wer die Vorsorge insgesamt ordnen will, findet den Überblick in Versicherungen für Rentner; die Abwägung zwischen Sparen und Versichern erklärt Kapitallebensversicherung: Vor- und Nachteile. Und wer im Alter das teuerste Risiko absichern will, sollte zuerst hier hinschauen: Pflegezusatzversicherung: Sinnvoll bei steigenden Eigenanteilen?

Ob eine Police für Ihre Situation passt oder ein Sparplan reicht, hängt von Alter, Einkommen und bestehenden Verträgen ab: Auf Versipedia finden Sie Expertinnen und Experten für Lebensversicherungen in Ihrer Nähe — oder Sie starten mit der kostenlosen Bedarfsanalyse.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Bestattungskosten und kommunale Gebühren unterscheiden sich regional erheblich; Wartezeiten und Leistungen der Policen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen. Stand: August 2026.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse noch Sterbegeld?
Nein. Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz zum 1. Januar 2004 ersatzlos gestrichen. Zuvor betrug es zuletzt 525 Euro beim Tod eines Mitglieds und 262,50 Euro beim Tod eines familienversicherten Angehörigen. Ein Sterbegeld gibt es heute nur noch in Sonderfällen: aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn der Tod Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist, sowie für Beamtinnen und Beamte nach dem Beamtenversorgungsgesetz.
Was kostet eine Beerdigung in Deutschland?
Nach Angaben der Verbraucherzentrale kosten selbst einfache Beerdigungen schnell 3.000 bis 5.000 Euro. Nach oben ist die Spanne offen, weil Bestatterleistungen, kommunale Friedhofsgebühren, Trauerfeier sowie Grabstein und Grabpflege sehr unterschiedlich ausfallen. Die im Netz kursierenden Durchschnittswerte von 7.000 bis 13.000 Euro stammen meist von Bestattern oder Vergleichsportalen und weichen stark voneinander ab. Der größte Sparhebel ist die Wahl der Bestattungsart und ein Angebotsvergleich zwischen mehreren Bestattern.
Wer muss die Bestattung bezahlen?
Nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung; mehrere Erben haften gemeinsam. Davon zu unterscheiden ist die Bestattungspflicht, die die Bundesländer regeln und die in der Regel nahe Angehörige trifft — sie besteht unabhängig vom Erbe. Wer das Erbe ausschlägt, ist deshalb nicht automatisch von der Pflicht befreit, für die Bestattung zu sorgen. Kann der Verpflichtete die Kosten nicht tragen, übernimmt sie das Sozialamt nach § 74 SGB XII.
Lohnt sich eine Sterbegeldversicherung im Rentenalter?
Meist nicht. Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich ab: „Im Rentenalter oder kurz davor sollten Sie keine Sterbegeldversicherung abschließen.“ Der Grund ist der späte Einstieg — bei einer festen Versicherungssumme von wenigen Tausend Euro übersteigen die Beiträge bei langer Lebensdauer schnell die Leistung. Rechnen Sie vor dem Abschluss aus, wie viel Sie bis zum Alter 85 und 90 eingezahlt hätten, und vergleichen Sie das mit der garantierten Summe.
Wird eine Bestattungsvorsorge auf die Grundsicherung angerechnet?
In der Regel nicht. Eine zweckgebundene Bestattungsvorsorge fällt üblicherweise unter die Härtefallklausel des § 90 Abs. 3 SGB XII und bleibt damit als Schonvermögen unangetastet, während normales Sparguthaben angerechnet würde. Die Verbraucherzentrale nennt als Orientierung eine von der Rechtsprechung angenommene Grenze von rund 5.400 Euro. Das ist der wichtigste Fall, in dem sich eine Sterbegeldversicherung oder ein Bestattungsvorsorgevertrag tatsächlich rechnet.
Was ist die bessere Alternative zur Sterbegeldversicherung?
Für die meisten Menschen ein Sparplan oder ein Tagesgeldkonto, kombiniert mit einer Kontovollmacht über den Tod hinaus, damit die Angehörigen sofort auf das Geld zugreifen können. Wer zusätzlich seine Wünsche festlegen möchte, schließt einen Bestattungsvorsorgevertrag ab und zahlt den Betrag auf ein Treuhandkonto ein — nicht direkt an den Bestatter, damit das Geld bei einer Insolvenz geschützt ist. Junge Familien brauchen dagegen keine Sterbegeldpolice, sondern eine Risikolebensversicherung mit ausreichender Summe.

Veröffentlicht am 23. August 2026

War das hilfreich?

Profil teilen

WhatsApp E-Mail LinkedIn