Versicherungslexikon

Abtretung

Auch: Zession, Abtretungserklärung

Von Volodymyr Snihovyi Zuletzt aktualisiert: 2 Min Lesezeit

Kurz erklärt

Eine Abtretung ist die Übertragung eines Anspruchs auf eine andere Person — etwa des Anspruchs auf die Versicherungsleistung. In der Praxis tritt man eine Leistung zum Beispiel an eine Werkstatt oder einen Kreditgeber ab, der dann direkt mit dem Versicherer abrechnet.

Auf einen Blick

Auch genannt
Zession
Was es ist
Übertragung eines Anspruchs
Typisch
Anspruch an Werkstatt oder Kreditgeber
Vorteil
Direkte Abrechnung, keine Vorleistung
Achtung
Manche Verträge schließen sie aus

Eine Abtretung (juristisch Zession) ist die Übertragung eines Anspruchs von einer Person auf eine andere. Im Versicherungsumfeld geht es meist um den Anspruch auf die Versicherungsleistung: Statt sich die Leistung selbst auszahlen zu lassen, tritt der Versicherungsnehmer den Anspruch an einen Dritten ab — etwa an eine Werkstatt, ein Krankenhaus oder einen Kreditgeber. Dieser Dritte rechnet dann direkt mit dem Versicherer ab. Die Abtretung vereinfacht so die Abwicklung und kann als Sicherheit dienen.

Wie funktioniert die Abtretung?

Mit einer Abtretungserklärung überträgt der Versicherungsnehmer seinen Leistungsanspruch ganz oder teilweise auf den Dritten. Ab diesem Zeitpunkt kann der neue Gläubiger — etwa die Werkstatt — die Leistung direkt beim Versicherer einfordern. Ein typisches Beispiel ist die Kfz-Reparatur: Sie treten den Anspruch an die Werkstatt ab, die direkt mit dem Versicherer abrechnet, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

Wann eine Abtretung sinnvoll ist

  • Direkte Abrechnung: Werkstatt, Praxis oder Klinik rechnet direkt mit dem Versicherer ab,
  • Vermeidung von Vorleistung: Sie müssen den Betrag nicht selbst vorstrecken,
  • Sicherheit bei Finanzierungen: Abtretung des Anspruchs an einen Kreditgeber.

Manche Versicherer schließen die Abtretung jedoch aus oder binden sie an ihre Zustimmung — das steht in den Bedingungen.

Worauf Sie achten sollten

  • Bedingungen prüfen: Ist eine Abtretung erlaubt oder ausgeschlossen?
  • Umfang festlegen: Vollständige oder teilweise Abtretung?
  • Schriftform: Eine klare Abtretungserklärung schafft Klarheit.
  • Folgen verstehen: Nach der Abtretung steht die Leistung dem Dritten zu.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Abtretung zulässt.
  2. Legen Sie fest, ob Sie ganz oder teilweise abtreten.
  3. Halten Sie die Abtretung schriftlich fest.
  4. Informieren Sie den Versicherer über die Abtretung.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Die Abtretung überträgt den Leistungsanspruch und ähnelt darin der Vinkulierung, die jedoch ein Sperrvermerk zugunsten eines Dritten ist, ohne den Anspruch vollständig zu übertragen. Sie betrifft die Auszahlung der Leistung und damit indirekt die Deckungssumme. Anders als der Regress, bei dem der Versicherer Geld zurückfordert, geht es bei der Abtretung um die Übertragung des Anspruchs durch den Versicherungsnehmer.

Beispiel

Nach einem Kfz-Schaden lässt ein Autofahrer sein Fahrzeug reparieren und tritt seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung an die Werkstatt ab. Die Werkstatt rechnet daraufhin direkt mit dem Versicherer ab, und der Autofahrer muss die Reparaturkosten nicht selbst vorstrecken. Hätte sein Vertrag die Abtretung ausgeschlossen, hätte er zunächst selbst zahlen und sich die Kosten anschließend erstatten lassen müssen.

Häufige Fragen

Abtretung — Ihre Fragen

Was ist eine Abtretung?
Eine Abtretung (Zession) ist die Übertragung eines Anspruchs auf eine andere Person — in der Versicherung meist des Anspruchs auf die Leistung. Der Dritte, etwa eine Werkstatt, rechnet dann direkt mit dem Versicherer ab.
Wann ist eine Abtretung sinnvoll?
Wenn ein Dritter wie eine Werkstatt, Praxis oder Klinik direkt mit dem Versicherer abrechnen soll, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen. Auch als Sicherheit bei Finanzierungen kommt eine Abtretung vor.
Kann jeder Vertrag abgetreten werden?
Nicht immer. Manche Versicherer schließen die Abtretung aus oder binden sie an ihre Zustimmung. Ob und wie eine Abtretung möglich ist, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Was ist der Unterschied zur Vinkulierung?
Die Abtretung überträgt den Anspruch vollständig auf einen Dritten. Die Vinkulierung ist dagegen ein Sperrvermerk zugunsten eines Dritten: Die Leistung kann nur mit dessen Zustimmung ausgezahlt werden, ohne den Anspruch komplett zu übertragen.
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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