Abtretung
Auch: Zession, Abtretungserklärung
Kurz erklärt
Eine Abtretung ist die Übertragung eines Anspruchs auf eine andere Person — etwa des Anspruchs auf die Versicherungsleistung. In der Praxis tritt man eine Leistung zum Beispiel an eine Werkstatt oder einen Kreditgeber ab, der dann direkt mit dem Versicherer abrechnet.
Auf einen Blick
- Auch genannt
- Zession
- Was es ist
- Übertragung eines Anspruchs
- Typisch
- Anspruch an Werkstatt oder Kreditgeber
- Vorteil
- Direkte Abrechnung, keine Vorleistung
- Achtung
- Manche Verträge schließen sie aus
Eine Abtretung (juristisch Zession) ist die Übertragung eines Anspruchs von einer Person auf eine andere. Im Versicherungsumfeld geht es meist um den Anspruch auf die Versicherungsleistung: Statt sich die Leistung selbst auszahlen zu lassen, tritt der Versicherungsnehmer den Anspruch an einen Dritten ab — etwa an eine Werkstatt, ein Krankenhaus oder einen Kreditgeber. Dieser Dritte rechnet dann direkt mit dem Versicherer ab. Die Abtretung vereinfacht so die Abwicklung und kann als Sicherheit dienen.
Wie funktioniert die Abtretung?
Mit einer Abtretungserklärung überträgt der Versicherungsnehmer seinen Leistungsanspruch ganz oder teilweise auf den Dritten. Ab diesem Zeitpunkt kann der neue Gläubiger — etwa die Werkstatt — die Leistung direkt beim Versicherer einfordern. Ein typisches Beispiel ist die Kfz-Reparatur: Sie treten den Anspruch an die Werkstatt ab, die direkt mit dem Versicherer abrechnet, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Wann eine Abtretung sinnvoll ist
- Direkte Abrechnung: Werkstatt, Praxis oder Klinik rechnet direkt mit dem Versicherer ab,
- Vermeidung von Vorleistung: Sie müssen den Betrag nicht selbst vorstrecken,
- Sicherheit bei Finanzierungen: Abtretung des Anspruchs an einen Kreditgeber.
Manche Versicherer schließen die Abtretung jedoch aus oder binden sie an ihre Zustimmung — das steht in den Bedingungen.
Worauf Sie achten sollten
- Bedingungen prüfen: Ist eine Abtretung erlaubt oder ausgeschlossen?
- Umfang festlegen: Vollständige oder teilweise Abtretung?
- Schriftform: Eine klare Abtretungserklärung schafft Klarheit.
- Folgen verstehen: Nach der Abtretung steht die Leistung dem Dritten zu.
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Abtretung zulässt.
- Legen Sie fest, ob Sie ganz oder teilweise abtreten.
- Halten Sie die Abtretung schriftlich fest.
- Informieren Sie den Versicherer über die Abtretung.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Die Abtretung überträgt den Leistungsanspruch und ähnelt darin der Vinkulierung, die jedoch ein Sperrvermerk zugunsten eines Dritten ist, ohne den Anspruch vollständig zu übertragen. Sie betrifft die Auszahlung der Leistung und damit indirekt die Deckungssumme. Anders als der Regress, bei dem der Versicherer Geld zurückfordert, geht es bei der Abtretung um die Übertragung des Anspruchs durch den Versicherungsnehmer.
Beispiel
Nach einem Kfz-Schaden lässt ein Autofahrer sein Fahrzeug reparieren und tritt seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung an die Werkstatt ab. Die Werkstatt rechnet daraufhin direkt mit dem Versicherer ab, und der Autofahrer muss die Reparaturkosten nicht selbst vorstrecken. Hätte sein Vertrag die Abtretung ausgeschlossen, hätte er zunächst selbst zahlen und sich die Kosten anschließend erstatten lassen müssen.
Abtretung — Ihre Fragen
Was ist eine Abtretung?
Wann ist eine Abtretung sinnvoll?
Kann jeder Vertrag abgetreten werden?
Was ist der Unterschied zur Vinkulierung?
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HDI-Hauptvertretung Patrick Menzel
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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