Hinterbliebenenrente
Auch: Witwenrente, Witwerrente, Waisenrente
Kurz erklärt
Die Hinterbliebenenrente ist eine Leistung, die nach dem Tod einer versicherten Person an deren Angehörige gezahlt wird — etwa als Witwen-, Witwer- oder Waisenrente. Sie kann aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Verträgen stammen.
Auf einen Blick
- Was es ist
- Rente an Angehörige nach dem Tod
- Formen
- Witwen-, Witwer-, Waisenrente
- Quellen
- Gesetzliche Rente und private Verträge
- Gesetzliche Höhe
- Deckt oft nur einen Teil ab
- Ergänzung
- Private Vorsorge häufig sinnvoll
Die Hinterbliebenenrente ist eine Rente, die nach dem Tod einer versicherten Person an deren Angehörige gezahlt wird. Sie soll den finanziellen Verlust abfedern, der entsteht, wenn das Einkommen oder die Versorgung der verstorbenen Person wegfällt. Hinterbliebenenrenten gibt es sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch in privaten Renten- und Lebensversicherungen — die Höhe und die Voraussetzungen unterscheiden sich dabei deutlich.
Welche Formen der Hinterbliebenenrente gibt es?
- Witwen- und Witwerrente: für den überlebenden Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner,
- Waisenrente: für Kinder der verstorbenen Person, in der Regel bis zu einer Altersgrenze,
- Private Hinterbliebenenrente: aus Renten- oder Lebensversicherungen mit entsprechender Vereinbarung.
Gesetzliche und private Hinterbliebenenrente
| Merkmal | Gesetzliche Rente | Private Vorsorge |
|---|---|---|
| Grundlage | Gesetzliche Rentenversicherung | Vertragliche Vereinbarung |
| Voraussetzungen | Gesetzlich geregelt | Laut Vertrag |
| Höhe | Oft begrenzt | Frei vereinbar |
Da die gesetzliche Hinterbliebenenrente häufig nicht ausreicht, ergänzen viele Menschen sie durch private Vorsorge.
Warum eine zusätzliche Absicherung wichtig sein kann
Die gesetzliche Hinterbliebenenrente deckt meist nur einen Teil des wegfallenden Einkommens ab und ist an Bedingungen geknüpft. Gerade Familien mit nur einem Hauptverdiener oder mit laufenden Verpflichtungen wie einem Immobilienkredit sollten prüfen, ob eine zusätzliche private Absicherung — etwa über eine Risikolebensversicherung oder eine vereinbarte Hinterbliebenenrente — sinnvoll ist.
Worauf Sie achten sollten
- Versorgungslücke ermitteln: Prüfen Sie, was beim Tod des Hauptverdieners fehlt.
- Gesetzliche Leistung einordnen: Sie deckt oft nur einen Teil ab.
- Private Ergänzung prüfen: Risikolebensversicherung oder vereinbarte Rente.
- Bezugsrecht klären: Legen Sie bei privaten Verträgen die Begünstigten fest.
So gehen Sie vor
- Schätzen Sie die Versorgungslücke Ihrer Angehörigen im Todesfall ab.
- Klären Sie, welche gesetzlichen Hinterbliebenenleistungen bestehen.
- Prüfen Sie eine ergänzende private Absicherung.
- Legen Sie Begünstigte und Bezugsrechte eindeutig fest.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Die private Hinterbliebenenrente kann über die Rentenversicherung oder ergänzend zur Risikolebensversicherung vereinbart werden. Mit der Rentengarantiezeit hängt sie insofern zusammen, als auch diese die Fortzahlung einer Rente an Hinterbliebene sichern kann. Während die Risikolebensversicherung eine Einmalsumme zahlt, leistet die Hinterbliebenenrente fortlaufend.
Beispiel
Nach dem Tod des Hauptverdieners einer Familie fällt dessen Einkommen weg. Die gesetzliche Witwenrente deckt nur einen Teil des bisherigen Lebensstandards. Weil die Familie zusätzlich eine Risikolebensversicherung und eine vereinbarte private Hinterbliebenenrente abgeschlossen hatte, bleibt die Versorgung der Angehörigen dennoch gesichert — die laufenden Kosten und der Immobilienkredit können weiter getragen werden.
Hinterbliebenenrente — Ihre Fragen
Was ist eine Hinterbliebenenrente?
Reicht die gesetzliche Hinterbliebenenrente aus?
Welche Formen der Hinterbliebenenrente gibt es?
Wie kann ich meine Angehörigen zusätzlich absichern?
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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