Inhaltsversicherung
Auch: Geschäftsinhaltsversicherung, Betriebsinhaltsversicherung
Kurz erklärt
Die Inhaltsversicherung ist die Hausratversicherung für Unternehmen: Sie ersetzt Schäden am Betriebsinventar — etwa Waren, Maschinen, Einrichtung und Geräte — durch Gefahren wie Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm.
Auf einen Blick
- Was es ist
- Hausratversicherung für Unternehmen
- Sichert
- Waren, Maschinen, Einrichtung, Geräte
- Gefahren
- Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm
- Deckt nicht
- Das Gebäude selbst
- Ergänzung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Inhaltsversicherung (Geschäftsinhaltsversicherung) ist im Grunde die Hausratversicherung für Unternehmen. Sie ersetzt Schäden am Betriebsinventar — also an Waren, Maschinen, Werkzeugen, Einrichtung, Geräten und Vorräten —, die durch versicherte Gefahren entstehen. Während die Betriebshaftpflicht Schäden gegenüber Dritten abdeckt, schützt die Inhaltsversicherung das eigene bewegliche Betriebsvermögen. Für viele Betriebe ist sie damit eine zentrale Sachversicherung.
Welche Gefahren sind versichert?
Üblicherweise abgedeckt sind unter anderem:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion),
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus,
- Leitungswasser,
- Sturm und Hagel.
Weitere Gefahren wie Elementarschäden lassen sich häufig über eine Deckungserweiterung einschließen. Versichert ist das bewegliche Inventar; das Gebäude selbst deckt die Wohngebäude- bzw. Gewerbegebäudeversicherung.
Was die Inhaltsversicherung ersetzt
Im Schadensfall ersetzt die Inhaltsversicherung in der Regel den Wert des beschädigten oder zerstörten Inventars — je nach Vereinbarung zum Neuwert. Wichtig ist eine korrekt bemessene Versicherungssumme, damit keine Unterversicherung entsteht. Ergänzt wird sie oft durch die Betriebsunterbrechungsversicherung, die den durch den Stillstand entgangenen Ertrag abdeckt.
Worauf Sie achten sollten
- Versicherungssumme korrekt ansetzen: Zu niedrig führt zu Unterversicherung.
- Wichtige Gefahren prüfen: Etwa Elementarschäden je nach Lage.
- Neuwertentschädigung: Sinnvoll für die Wiederbeschaffung.
- Mit BU-Versicherung kombinieren: Sachschaden und Ertragsausfall zusammen absichern.
So gehen Sie vor
- Erfassen Sie den Wert Ihres gesamten Betriebsinventars.
- Setzen Sie eine ausreichende Versicherungssumme an.
- Prüfen Sie nötige Erweiterungen wie Elementarschäden.
- Kombinieren Sie bei Bedarf mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Die Inhaltsversicherung ist eine Schadenversicherung für das bewegliche Betriebsvermögen und das gewerbliche Pendant zur Hausratversicherung. Anders als die Betriebshaftpflicht deckt sie eigene Schäden, nicht Forderungen Dritter. Sinnvoll ergänzt wird sie durch die Betriebsunterbrechungsversicherung. Eine korrekte Versicherungssumme verhindert Unterversicherung.
Beispiel
In einem Ladengeschäft richtet ein Leitungswasserschaden erhebliche Schäden an Waren und Einrichtung an. Die Inhaltsversicherung ersetzt das beschädigte Betriebsinventar, sodass der Inhaber Waren und Einrichtung wiederbeschaffen kann. Da er zusätzlich eine Betriebsunterbrechungsversicherung hat, wird auch der entgangene Umsatz während der Schließung aufgefangen — der Betrieb steht wirtschaftlich abgesichert da.
Inhaltsversicherung — Ihre Fragen
Was ist die Inhaltsversicherung?
Was ist der Unterschied zur Betriebshaftpflicht?
Ist das Gebäude über die Inhaltsversicherung versichert?
Wie vermeide ich eine Unterversicherung?
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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