Leistungsausschluss
Auch: Ausschluss, Risikoausschluss
Kurz erklärt
Ein Leistungsausschluss ist eine vertragliche Regelung, nach der bestimmte Risiken, Ursachen oder Gegenstände vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Tritt ein ausgeschlossener Fall ein, zahlt der Versicherer dafür nicht. Ausschlüsse stehen in den Versicherungsbedingungen.
Auf einen Blick
- Was es ist
- Vom Schutz ausgenommenes Risiko
- Folge
- Keine Leistung im ausgeschlossenen Fall
- Arten
- Allgemein und individuell
- Typisch
- Vorsatz, bestimmte Vorerkrankungen
- Wichtig
- Ausschlüsse stehen in den Bedingungen
Ein Leistungsausschluss (auch Risikoausschluss) legt fest, welche Risiken, Ursachen oder Gegenstände nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. Tritt ein solcher ausgeschlossener Fall ein, leistet der Versicherer dafür nicht — selbst wenn der Vertrag im Übrigen passt. Ausschlüsse sind ein normaler Bestandteil jedes Versicherungsvertrags: Sie grenzen das versicherte Risiko klar ab und stehen ausführlich in den Versicherungsbedingungen. Wer sie kennt, vermeidet böse Überraschungen im Schadensfall.
Warum es Leistungsausschlüsse gibt
Kein Versicherer kann jedes denkbare Risiko zu einem bezahlbaren Beitrag abdecken. Ausschlüsse dienen dazu, besonders hohe, unkalkulierbare oder bewusst herbeigeführte Risiken auszunehmen — und so den Beitrag für die übrigen Versicherten bezahlbar zu halten. Manche Ausschlüsse gelten allgemein (z. B. Vorsatz), andere werden individuell vereinbart, etwa nach einer Gesundheitsprüfung für eine bestimmte Vorerkrankung.
Typische Leistungsausschlüsse
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden in nahezu allen Sparten,
- bestimmte Vorerkrankungen nach individueller Vereinbarung (z. B. in BU oder PKV),
- spezielle Risiken wie Krieg, Kernenergie oder bestimmte gefährliche Tätigkeiten,
- nicht eingeschlossene Gegenstände oder Bausteine, etwa Elementarschäden ohne Zusatzbaustein.
Allgemeine und individuelle Ausschlüsse
| Art | Bedeutung |
|---|---|
| Allgemeiner Ausschluss | Gilt für alle Versicherten laut Bedingungen |
| Individueller Ausschluss | Wird für eine Person vereinbart, z. B. nach Gesundheitsprüfung |
Worauf Sie achten sollten
- Bedingungen lesen: Die Ausschlüsse stehen ausführlich im Bedingungswerk.
- Individuelle Ausschlüsse prüfen: Sie können nach einer Gesundheitsprüfung hinzukommen.
- Zusatzbausteine erwägen: Manche Ausschlüsse lassen sich durch Bausteine schließen (z. B. Elementarschutz).
- Im Zweifel nachfragen: Klären Sie unklare Ausschlüsse vor dem Abschluss.
So gehen Sie vor
- Lesen Sie die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen genau.
- Prüfen Sie, ob individuelle Ausschlüsse vereinbart wurden.
- Klären Sie, ob sich wichtige Ausschlüsse über Zusatzbausteine schließen lassen.
- Lassen Sie unklare Punkte vor dem Abschluss erläutern.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Ein Leistungsausschluss kann das Ergebnis einer Gesundheitsprüfung sein, wenn eine Vorerkrankung ausgenommen wird. Er unterscheidet sich von einer Leistungskürzung wegen verletzter Obliegenheit oder grober Fahrlässigkeit: Beim Ausschluss ist das Risiko von vornherein nicht versichert, während die Kürzung an ein Fehlverhalten anknüpft. Manche Ausschlüsse lassen sich über Bausteine wie den Elementarschaden schließen.
Beispiel
Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird nach der Gesundheitsprüfung ein individueller Leistungsausschluss für eine bestimmte, bereits bestehende Erkrankung vereinbart. Wird die versicherte Person später wegen genau dieser Erkrankung berufsunfähig, zahlt der Versicherer dafür nicht — wohl aber bei jeder anderen Ursache. Ohne den Ausschluss wäre der Vertrag möglicherweise gar nicht oder nur mit Zuschlag zustande gekommen.
Leistungsausschluss — Ihre Fragen
Was ist ein Leistungsausschluss?
Warum gibt es Leistungsausschlüsse?
Kann ich einen Leistungsausschluss vermeiden?
Was ist der Unterschied zur Leistungskürzung?
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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