Versicherungslexikon

Neupreisentschädigung

Auch: Neuwertentschädigung, Neupreisersatz

Von Volodymyr Snihovyi Zuletzt aktualisiert: 2 Min Lesezeit

Kurz erklärt

Die Neupreisentschädigung ersetzt im Schadensfall den Preis für einen gleichwertigen neuen Gegenstand — ohne Abzug für Alter und Abnutzung. Sie kommt vor allem in der Hausratversicherung und teils befristet in der Kfz-Versicherung vor.

Auf einen Blick

Ersetzt
Preis für gleichwertigen Neukauf
Kein Abzug für
Alter und Abnutzung
Typisch in
Hausratversicherung
Kfz
Oft befristet für Neufahrzeuge
Voraussetzung
Keine Unterversicherung

Die Neupreisentschädigung (Neuwertentschädigung) ersetzt im Schadensfall den Betrag, der nötig ist, um einen gleichwertigen neuen Gegenstand zu beschaffen — und zwar ohne Abzug für Alter und Abnutzung. Sie ist damit für Versicherte besonders vorteilhaft: Statt nur den oft niedrigen Zeitwert zu erhalten, bekommen Sie genug, um eine neue, gleichwertige Sache zu kaufen. Verbreitet ist die Neupreisentschädigung vor allem in der Hausratversicherung und — meist zeitlich befristet — in der Kfz-Versicherung für Neufahrzeuge.

Wie funktioniert die Neupreisentschädigung?

Wird ein versicherter Gegenstand zerstört oder gestohlen, zahlt der Versicherer den aktuellen Wiederbeschaffungspreis für einen gleichwertigen Neukauf. Der entscheidende Unterschied zum Zeitwert: Es wird kein Wertverlust durch Gebrauch abgezogen. So können Sie sich ohne eigene Zuzahlung gleichwertigen Ersatz beschaffen — vorausgesetzt, es liegt keine Unterversicherung vor.

Wo die Neupreisentschädigung gilt

  • Hausratversicherung: leistet üblicherweise zum Neuwert,
  • Kfz-Versicherung: oft eine befristete Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge in den ersten Monaten,
  • einzelne Sachversicherungen: je nach Vereinbarung.

Bei der Kfz-Neupreisentschädigung gilt sie meist nur für einen begrenzten Zeitraum nach dem Kauf; danach greift der Wiederbeschaffungswert.

Worauf Sie achten sollten

  • Neuwert vereinbaren: Achten Sie auf Neuwert- statt Zeitwertentschädigung.
  • Unterversicherung vermeiden: Eine korrekte Versicherungssumme ist Voraussetzung.
  • Befristung beim Kfz beachten: Die Neupreisentschädigung gilt oft nur einige Monate.
  • Wiederbeschaffung nachweisen: Teils ist der Neukauf Voraussetzung für die volle Leistung.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Neupreis- bzw. Neuwertentschädigung vorsieht.
  2. Setzen Sie die Versicherungssumme korrekt an.
  3. Beachten Sie bei Neufahrzeugen die Befristung.
  4. Bewahren Sie Belege für die Wiederbeschaffung auf.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Die Neupreisentschädigung beruht auf dem Neuwert und steht im Gegensatz zur Zeitwentschädigung (siehe Neuwert und Zeitwert). Vom Wiederbeschaffungswert unterscheidet sie sich dadurch, dass dieser sich an gleichwertigem — oft gebrauchtem — Ersatz orientiert. Eine korrekte Versicherungssumme verhindert Unterversicherung.

Beispiel

Bei einem Wohnungsbrand wird die mehrere Jahre alte Waschmaschine einer Versicherten zerstört. Da ihre Hausratversicherung zum Neuwert leistet, erhält sie den Preis für eine gleichwertige neue Waschmaschine — ohne Abzug für Alter und Abnutzung. So kann sie sich ohne eigene Zuzahlung gleichwertigen Ersatz kaufen. Bei einer reinen Zeitwertentschädigung hätte sie nur den deutlich niedrigeren Restwert bekommen.

Häufige Fragen

Neupreisentschädigung — Ihre Fragen

Was ist die Neupreisentschädigung?
Sie ersetzt im Schadensfall den Preis für einen gleichwertigen neuen Gegenstand — ohne Abzug für Alter und Abnutzung. So können Sie sich ohne eigene Zuzahlung gleichwertigen Ersatz beschaffen, sofern keine Unterversicherung vorliegt.
Wo gilt die Neupreisentschädigung?
Vor allem in der Hausratversicherung, die üblicherweise zum Neuwert leistet, und — meist zeitlich befristet — in der Kfz-Versicherung für Neufahrzeuge. Auch einzelne Sachversicherungen können sie vorsehen.
Was ist der Unterschied zur Zeitwertentschädigung?
Bei der Zeitwertentschädigung wird der Wertverlust durch Alter und Gebrauch abgezogen. Die Neupreisentschädigung verzichtet auf diesen Abzug und ersetzt den vollen Preis für gleichwertige Neuware.
Wie lange gilt die Neupreisentschädigung beim Auto?
In der Kfz-Versicherung ist sie meist auf die ersten Monate nach dem Kauf eines Neufahrzeugs befristet. Danach greift in der Regel der Wiederbeschaffungswert. Die genaue Frist steht in den Bedingungen.
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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