Wiederbeschaffungswert
Auch: Wiederbeschaffungspreis, Wiederbeschaffungskosten
Kurz erklärt
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den es kostet, einen beschädigten oder verlorenen Gegenstand in gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. Er ist eine zentrale Bemessungsgröße in Sach- und Kfz-Versicherungen für die Höhe der Entschädigung.
Auf einen Blick
- Was es ist
- Kosten für gleichwertigen Ersatz
- Wichtig in
- Kfz- und Sachversicherungen
- Kfz-Bezug
- Wirtschaftlicher Totalschaden
- Anrechnung
- Restwert des beschädigten Objekts
- Liegt meist
- Zwischen Neuwert und Zeitwert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der nötig ist, um einen beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Gegenstand durch einen gleichwertigen Ersatz in gleicher Art und Güte zu ersetzen. Er ist eine zentrale Bemessungsgröße dafür, wie viel der Versicherer im Schadensfall zahlt — besonders in der Kfz- und in Sachversicherungen. Anders als beim reinen Neuwert geht es um die realistische Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Gegenstands, etwa eines gebrauchten Fahrzeugs gleichen Typs und Zustands.
Wie wird der Wiederbeschaffungswert bestimmt?
Maßgeblich ist der Marktpreis, den Sie aufwenden müssten, um einen vergleichbaren Ersatz zu beschaffen. Bei einem Auto ist das beispielsweise der Preis für ein gleichwertiges Gebrauchtfahrzeug mit ähnlicher Ausstattung, Laufleistung und Zustand. Bei Hausrat oder Gegenständen orientiert sich der Wert daran, was ein gleichartiger Ersatz aktuell kostet. Sachverständige oder Marktübersichten helfen, den Wert realistisch zu ermitteln.
Wiederbeschaffungswert in der Kfz-Versicherung
Im Bereich Kfz spielt der Wiederbeschaffungswert vor allem beim wirtschaftlichen Totalschaden eine Rolle: Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, gilt die Reparatur als unwirtschaftlich. Der Versicherer ersetzt dann in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines etwaigen Restwerts des beschädigten Fahrzeugs. So wird vermieden, dass für die Reparatur mehr gezahlt wird, als ein gleichwertiger Ersatz kostet.
Worauf Sie achten sollten
- Realistische Bewertung: Der Wert orientiert sich am tatsächlichen Marktpreis vergleichbarer Objekte.
- Totalschaden-Logik verstehen: Über dem Wiederbeschaffungswert liegende Reparaturen werden meist nicht voll ersetzt.
- Restwert beachten: Beim Kfz wird der Restwert des Wracks angerechnet.
- Neuwert prüfen: Manche Tarife bieten in den ersten Jahren eine Neuwert- statt Wiederbeschaffungswertentschädigung.
So gehen Sie vor
- Ermitteln Sie bei einem Schaden den Marktpreis vergleichbarer Ersatzobjekte.
- Vergleichen Sie Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert.
- Beziehen Sie beim Kfz den Restwert in die Rechnung ein.
- Prüfen Sie, ob Ihr Tarif eine günstigere Neuwertregelung vorsieht.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Der Wiederbeschaffungswert liegt meist zwischen Neuwert und Zeitwert: Er bemisst sich am Preis für gleichwertigen — oft gebrauchten — Ersatz. Die Deckungssumme bildet die Obergrenze der Leistung, und eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme kann zur Unterversicherung führen. Erst das Zusammenspiel entscheidet, wie viel Sie tatsächlich erhalten.
Beispiel
Nach einem Unfall sind die Reparaturkosten an einem älteren Auto höher als der Preis für ein gleichwertiges Gebrauchtfahrzeug. Damit liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Der Versicherer ersetzt den Wiederbeschaffungswert — also den Preis für ein vergleichbares Fahrzeug — abzüglich des Restwerts des beschädigten Autos. So erhält der Halter genug, um sich ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen, aber nicht mehr.
Wiederbeschaffungswert — Ihre Fragen
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Wann ist der Wiederbeschaffungswert in der Kfz-Versicherung relevant?
Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Neuwert?
Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt?
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Verifizierte, unabhängige Expertinnen und Experten für das Thema Wiederbeschaffungswert.
HDI-Hauptvertretung Patrick Menzel
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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