Obhutsschäden
Auch: Obhutsschaden, Obhuts- und Aufsichtsschäden
Kurz erklärt
Obhutsschäden sind Schäden an fremden Sachen, die Sie zur Nutzung, Bearbeitung oder Aufbewahrung übernommen haben. In der Privathaftpflicht sind sie oft nur eingeschränkt mitversichert — ein wichtiger Punkt, den viele übersehen.
Auf einen Blick
- Was es ist
- Schäden an anvertrauten fremden Sachen
- Beispiele
- Geliehenes Werkzeug, gemietete Objekte
- In der PHV
- Oft nur eingeschränkt versichert
- Häufig
- Höchstgrenze und Selbstbeteiligung
- Tipp
- Tarif mit Einschluss von Obhutsschäden wählen
Obhutsschäden sind Schäden an fremden Sachen, die Sie in Ihre Obhut genommen haben — also zur Nutzung, Bearbeitung, Aufbewahrung oder zum Transport übernommen haben. Klassische Beispiele sind das geliehene Werkzeug eines Nachbarn oder ein anvertrautes Gerät, das in Ihrer Hand zu Schaden kommt. Der Begriff ist wichtig, weil solche Schäden in der Privathaftpflicht häufig nur eingeschränkt oder gar nicht mitversichert sind — eine Lücke, die viele erst im Schadensfall bemerken.
Warum sind Obhutsschäden oft ausgeschlossen?
Die Privathaftpflicht deckt grundsätzlich Schäden an Sachen Dritter ab. Bei Sachen, die Sie selbst in Obhut genommen haben, besteht jedoch ein erhöhtes Risiko und eine besondere Nähe zur eigenen Sphäre — deshalb schließen viele Tarife diese Schäden ganz aus oder versichern sie nur bis zu bestimmten Grenzen. Der Gedanke dahinter: Wer eine fremde Sache nutzt, trägt eine besondere Verantwortung, die nicht uneingeschränkt auf die Allgemeinheit der Versicherten abgewälzt werden soll.
Typische Beispiele für Obhutsschäden
- Ein geliehenes Werkzeug oder Gerät geht bei der Nutzung kaputt,
- ein gemietetes Objekt wird beschädigt,
- eine zur Aufbewahrung übernommene Sache kommt zu Schaden,
- fremdes Eigentum wird beim Transport beschädigt.
Worauf Sie achten sollten
- Mitversicherung prüfen: Schauen Sie, ob und bis zu welcher Höhe Obhutsschäden eingeschlossen sind.
- Selbstbeteiligung beachten: Oft gilt für Obhutsschäden ein Selbstbehalt.
- Gemietete/geliehene Sachen: Klären Sie den Schutz vor der Nutzung wertvoller Gegenstände.
- Gute Tarife wählen: Hochwertige Privathaftpflichten schließen Obhutsschäden bis zu einer Grenze ein.
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie in den Bedingungen, wie Obhutsschäden behandelt werden.
- Achten Sie auf Höchstgrenzen und Selbstbeteiligungen.
- Wählen Sie bei Bedarf einen Tarif mit Einschluss von Obhutsschäden.
- Gehen Sie mit anvertrauten Sachen besonders sorgfältig um.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Obhutsschäden sind ein typischer Fall, in dem ein Leistungsausschluss oder eine Begrenzung in der Haftpflicht greift. Anders als gewöhnliche Schäden an fremdem Eigentum werden sie gesondert behandelt. Wie viel der Versicherer leistet, hängt von der Deckungssumme und etwaigen Grenzen für Obhutsschäden ab.
Beispiel
Ein Heimwerker leiht sich von seinem Nachbarn eine teure Bohrmaschine und beschädigt sie bei der Arbeit. Da es sich um eine anvertraute fremde Sache handelt, liegt ein Obhutsschaden vor. Schließt seine Privathaftpflicht Obhutsschäden ein, übernimmt sie den Schaden bis zur vereinbarten Grenze abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung. Ohne diesen Einschluss müsste der Heimwerker den Schaden selbst tragen.
Obhutsschäden — Ihre Fragen
Was sind Obhutsschäden?
Warum sind Obhutsschäden oft ausgeschlossen?
Wie kann ich Obhutsschäden absichern?
Sind gemietete Gegenstände über die Haftpflicht versichert?
Haftpflichtversicherung — Berater finden
Verifizierte, unabhängige Expertinnen und Experten für das Thema Obhutsschäden.
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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