Versicherungslexikon

Obhutsschäden

Auch: Obhutsschaden, Obhuts- und Aufsichtsschäden

Von Volodymyr Snihovyi Zuletzt aktualisiert: 2 Min Lesezeit

Kurz erklärt

Obhutsschäden sind Schäden an fremden Sachen, die Sie zur Nutzung, Bearbeitung oder Aufbewahrung übernommen haben. In der Privathaftpflicht sind sie oft nur eingeschränkt mitversichert — ein wichtiger Punkt, den viele übersehen.

Auf einen Blick

Was es ist
Schäden an anvertrauten fremden Sachen
Beispiele
Geliehenes Werkzeug, gemietete Objekte
In der PHV
Oft nur eingeschränkt versichert
Häufig
Höchstgrenze und Selbstbeteiligung
Tipp
Tarif mit Einschluss von Obhutsschäden wählen

Obhutsschäden sind Schäden an fremden Sachen, die Sie in Ihre Obhut genommen haben — also zur Nutzung, Bearbeitung, Aufbewahrung oder zum Transport übernommen haben. Klassische Beispiele sind das geliehene Werkzeug eines Nachbarn oder ein anvertrautes Gerät, das in Ihrer Hand zu Schaden kommt. Der Begriff ist wichtig, weil solche Schäden in der Privathaftpflicht häufig nur eingeschränkt oder gar nicht mitversichert sind — eine Lücke, die viele erst im Schadensfall bemerken.

Warum sind Obhutsschäden oft ausgeschlossen?

Die Privathaftpflicht deckt grundsätzlich Schäden an Sachen Dritter ab. Bei Sachen, die Sie selbst in Obhut genommen haben, besteht jedoch ein erhöhtes Risiko und eine besondere Nähe zur eigenen Sphäre — deshalb schließen viele Tarife diese Schäden ganz aus oder versichern sie nur bis zu bestimmten Grenzen. Der Gedanke dahinter: Wer eine fremde Sache nutzt, trägt eine besondere Verantwortung, die nicht uneingeschränkt auf die Allgemeinheit der Versicherten abgewälzt werden soll.

Typische Beispiele für Obhutsschäden

  • Ein geliehenes Werkzeug oder Gerät geht bei der Nutzung kaputt,
  • ein gemietetes Objekt wird beschädigt,
  • eine zur Aufbewahrung übernommene Sache kommt zu Schaden,
  • fremdes Eigentum wird beim Transport beschädigt.

Worauf Sie achten sollten

  • Mitversicherung prüfen: Schauen Sie, ob und bis zu welcher Höhe Obhutsschäden eingeschlossen sind.
  • Selbstbeteiligung beachten: Oft gilt für Obhutsschäden ein Selbstbehalt.
  • Gemietete/geliehene Sachen: Klären Sie den Schutz vor der Nutzung wertvoller Gegenstände.
  • Gute Tarife wählen: Hochwertige Privathaftpflichten schließen Obhutsschäden bis zu einer Grenze ein.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie in den Bedingungen, wie Obhutsschäden behandelt werden.
  2. Achten Sie auf Höchstgrenzen und Selbstbeteiligungen.
  3. Wählen Sie bei Bedarf einen Tarif mit Einschluss von Obhutsschäden.
  4. Gehen Sie mit anvertrauten Sachen besonders sorgfältig um.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Obhutsschäden sind ein typischer Fall, in dem ein Leistungsausschluss oder eine Begrenzung in der Haftpflicht greift. Anders als gewöhnliche Schäden an fremdem Eigentum werden sie gesondert behandelt. Wie viel der Versicherer leistet, hängt von der Deckungssumme und etwaigen Grenzen für Obhutsschäden ab.

Beispiel

Ein Heimwerker leiht sich von seinem Nachbarn eine teure Bohrmaschine und beschädigt sie bei der Arbeit. Da es sich um eine anvertraute fremde Sache handelt, liegt ein Obhutsschaden vor. Schließt seine Privathaftpflicht Obhutsschäden ein, übernimmt sie den Schaden bis zur vereinbarten Grenze abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung. Ohne diesen Einschluss müsste der Heimwerker den Schaden selbst tragen.

Häufige Fragen

Obhutsschäden — Ihre Fragen

Was sind Obhutsschäden?
Obhutsschäden sind Schäden an fremden Sachen, die Sie zur Nutzung, Bearbeitung, Aufbewahrung oder zum Transport übernommen haben — etwa geliehenes Werkzeug. In der Privathaftpflicht sind sie oft nur eingeschränkt oder gar nicht versichert.
Warum sind Obhutsschäden oft ausgeschlossen?
Bei selbst in Obhut genommenen Sachen besteht ein erhöhtes Risiko und eine besondere Nähe zur eigenen Sphäre. Deshalb schließen viele Tarife solche Schäden aus oder versichern sie nur bis zu bestimmten Grenzen.
Wie kann ich Obhutsschäden absichern?
Wählen Sie eine Privathaftpflicht, die Obhutsschäden ausdrücklich einschließt. Achten Sie auf die Höchstgrenze und eine mögliche Selbstbeteiligung, damit wertvolle geliehene oder gemietete Sachen ausreichend abgesichert sind.
Sind gemietete Gegenstände über die Haftpflicht versichert?
Das hängt vom Tarif ab. Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen zählen zu den Obhutsschäden und sind nur dann gedeckt, wenn der Vertrag sie einschließt — häufig nur bis zu einer bestimmten Höhe.
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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