Versicherungslexikon

Rechtsschutzversicherung

Auch: Rechtsschutz, Rechtsschutzpolice

Von Volodymyr Snihovyi Zuletzt aktualisiert: 2 Min Lesezeit

Kurz erklärt

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen — etwa Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Üblich sind verschiedene Bausteine wie Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz, die je nach Bedarf kombiniert werden.

Auf einen Blick

Übernimmt
Anwalts-, Gerichts- & Sachverständigenkosten
Bausteine
Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen
Häufig
Wartezeit & Selbstbeteiligung pro Fall
Prüfung
Erfolgsaussichten vor Kostenübernahme
Funktion
Eigene Ansprüche durchsetzen

Die Rechtsschutzversicherung ermöglicht es, das eigene Recht durchzusetzen, ohne die hohen Kosten eines Rechtsstreits selbst tragen zu müssen. Sie übernimmt — im Rahmen der vereinbarten Bausteine — typischerweise Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten sowie Kosten der Gegenseite, falls Sie unterliegen. Damit senkt sie die finanzielle Hürde, berechtigte Ansprüche auch tatsächlich geltend zu machen.

Welche Bausteine gibt es?

Die Rechtsschutzversicherung ist modular aufgebaut. Sie wählen die Bereiche, die zu Ihrer Lebenssituation passen:

  • Privatrechtsschutz: Streitigkeiten im privaten Alltag.
  • Berufsrechtsschutz: Auseinandersetzungen rund um das Arbeitsverhältnis.
  • Verkehrsrechtsschutz: Streitfälle im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.
  • Mietrechtsschutz / Wohnen: Konflikte zwischen Mietern und Vermietern.

Wartezeit, Selbstbeteiligung und Erfolgsaussichten

In vielen Bereichen gilt eine Wartezeit, bevor Leistungen für neue Streitfälle möglich sind — so wird verhindert, dass jemand erst bei bereits absehbarem Streit abschließt. Häufig ist zusätzlich eine Selbstbeteiligung pro Fall vereinbart, die den Beitrag senkt. Vor der Kostenübernahme prüft der Versicherer in der Regel die Erfolgsaussichten: Erscheint ein Vorgehen aussichtslos oder mutwillig, kann die Deckung abgelehnt werden.

Was die Rechtsschutzversicherung oft nicht zahlt

  • Vorsätzlich herbeigeführte Streitigkeiten.
  • Bereits laufende oder absehbare Streitfälle bei Abschluss.
  • Bestimmte Rechtsgebiete, etwa Teile des Familien- und Erbrechts (oft nur Beratung).
  • Streitigkeiten, die nicht zum gewählten Baustein gehören.

Worauf Sie achten sollten

  • Bausteine passend wählen: Decken Sie die Bereiche ab, in denen Sie Streitrisiken sehen.
  • Wartezeit einplanen: Schließen Sie ab, bevor ein Konflikt absehbar ist.
  • Selbstbeteiligung abwägen: Sie senkt den Beitrag, erhöht aber Ihren Eigenanteil je Fall.
  • Ausschlüsse prüfen: Achten Sie darauf, welche Rechtsgebiete ausgenommen sind.

So gehen Sie vor

  1. Überlegen Sie, in welchen Lebensbereichen Sie Streitrisiken haben.
  2. Wählen Sie die passenden Bausteine (privat, beruflich, Verkehr, Wohnen).
  3. Beachten Sie Wartezeiten und schließen Sie rechtzeitig ab.
  4. Stimmen Sie die Selbstbeteiligung auf Ihr Budget ab.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Anders als die Haftpflicht, die unberechtigte Forderungen gegen Sie abwehrt, hilft der Rechtsschutz, Ihre eigenen Ansprüche durchzusetzen. Wie in anderen Sparten spielen die Wartezeit und die Selbstbeteiligung eine Rolle. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich auch hier aus dem Versicherungsvertragsgesetz und Ihren Bedingungen.

Beispiel

Nach einer fristlosen Kündigung möchte ein Arbeitnehmer rechtlich dagegen vorgehen, scheut aber die Kosten. Sein Berufsrechtsschutz übernimmt — nach Prüfung der Erfolgsaussichten und abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung — die Anwalts- und Gerichtskosten. So kann er seine Ansprüche durchsetzen, ohne ein hohes finanzielles Risiko einzugehen. Hätte er erst nach der Kündigung abgeschlossen, hätte die Wartezeit den Schutz verhindert.

Häufige Fragen

Rechtsschutzversicherung — Ihre Fragen

Zahlt die Rechtsschutzversicherung jeden Streit?
Nein. Versichert sind nur die vereinbarten Bausteine, und der Versicherer prüft die Erfolgsaussichten. Vorsätzlich herbeigeführte Streitigkeiten und bestimmte Bereiche (z. B. teils Familienrecht) sind häufig ausgeschlossen.
Warum gibt es eine Wartezeit?
Die Wartezeit verhindert, dass jemand erst bei bereits absehbarem Streit abschließt. Für neue Fälle in bestimmten Bausteinen besteht daher erst nach Ablauf der Wartezeit Versicherungsschutz.
Was bringt eine Selbstbeteiligung beim Rechtsschutz?
Eine Selbstbeteiligung pro Fall senkt in der Regel den Beitrag. Im Streitfall tragen Sie dann einen vereinbarten Eigenanteil, bevor der Versicherer die übrigen Kosten übernimmt.
Deckt der Rechtsschutz auch Familienrecht ab?
Häufig nur eingeschränkt — oft beschränkt sich der Schutz im Familien- und Erbrecht auf eine Erstberatung. Prüfen Sie die genauen Bedingungen und Ausschlüsse Ihres Tarifs.
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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