Rechtsschutzversicherung
Auch: Rechtsschutz, Rechtsschutzpolice
Kurz erklärt
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen — etwa Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Üblich sind verschiedene Bausteine wie Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz, die je nach Bedarf kombiniert werden.
Auf einen Blick
- Übernimmt
- Anwalts-, Gerichts- & Sachverständigenkosten
- Bausteine
- Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen
- Häufig
- Wartezeit & Selbstbeteiligung pro Fall
- Prüfung
- Erfolgsaussichten vor Kostenübernahme
- Funktion
- Eigene Ansprüche durchsetzen
Die Rechtsschutzversicherung ermöglicht es, das eigene Recht durchzusetzen, ohne die hohen Kosten eines Rechtsstreits selbst tragen zu müssen. Sie übernimmt — im Rahmen der vereinbarten Bausteine — typischerweise Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten sowie Kosten der Gegenseite, falls Sie unterliegen. Damit senkt sie die finanzielle Hürde, berechtigte Ansprüche auch tatsächlich geltend zu machen.
Welche Bausteine gibt es?
Die Rechtsschutzversicherung ist modular aufgebaut. Sie wählen die Bereiche, die zu Ihrer Lebenssituation passen:
- Privatrechtsschutz: Streitigkeiten im privaten Alltag.
- Berufsrechtsschutz: Auseinandersetzungen rund um das Arbeitsverhältnis.
- Verkehrsrechtsschutz: Streitfälle im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.
- Mietrechtsschutz / Wohnen: Konflikte zwischen Mietern und Vermietern.
Wartezeit, Selbstbeteiligung und Erfolgsaussichten
In vielen Bereichen gilt eine Wartezeit, bevor Leistungen für neue Streitfälle möglich sind — so wird verhindert, dass jemand erst bei bereits absehbarem Streit abschließt. Häufig ist zusätzlich eine Selbstbeteiligung pro Fall vereinbart, die den Beitrag senkt. Vor der Kostenübernahme prüft der Versicherer in der Regel die Erfolgsaussichten: Erscheint ein Vorgehen aussichtslos oder mutwillig, kann die Deckung abgelehnt werden.
Was die Rechtsschutzversicherung oft nicht zahlt
- Vorsätzlich herbeigeführte Streitigkeiten.
- Bereits laufende oder absehbare Streitfälle bei Abschluss.
- Bestimmte Rechtsgebiete, etwa Teile des Familien- und Erbrechts (oft nur Beratung).
- Streitigkeiten, die nicht zum gewählten Baustein gehören.
Worauf Sie achten sollten
- Bausteine passend wählen: Decken Sie die Bereiche ab, in denen Sie Streitrisiken sehen.
- Wartezeit einplanen: Schließen Sie ab, bevor ein Konflikt absehbar ist.
- Selbstbeteiligung abwägen: Sie senkt den Beitrag, erhöht aber Ihren Eigenanteil je Fall.
- Ausschlüsse prüfen: Achten Sie darauf, welche Rechtsgebiete ausgenommen sind.
So gehen Sie vor
- Überlegen Sie, in welchen Lebensbereichen Sie Streitrisiken haben.
- Wählen Sie die passenden Bausteine (privat, beruflich, Verkehr, Wohnen).
- Beachten Sie Wartezeiten und schließen Sie rechtzeitig ab.
- Stimmen Sie die Selbstbeteiligung auf Ihr Budget ab.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Anders als die Haftpflicht, die unberechtigte Forderungen gegen Sie abwehrt, hilft der Rechtsschutz, Ihre eigenen Ansprüche durchzusetzen. Wie in anderen Sparten spielen die Wartezeit und die Selbstbeteiligung eine Rolle. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich auch hier aus dem Versicherungsvertragsgesetz und Ihren Bedingungen.
Beispiel
Nach einer fristlosen Kündigung möchte ein Arbeitnehmer rechtlich dagegen vorgehen, scheut aber die Kosten. Sein Berufsrechtsschutz übernimmt — nach Prüfung der Erfolgsaussichten und abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung — die Anwalts- und Gerichtskosten. So kann er seine Ansprüche durchsetzen, ohne ein hohes finanzielles Risiko einzugehen. Hätte er erst nach der Kündigung abgeschlossen, hätte die Wartezeit den Schutz verhindert.
Rechtsschutzversicherung — Ihre Fragen
Zahlt die Rechtsschutzversicherung jeden Streit?
Warum gibt es eine Wartezeit?
Was bringt eine Selbstbeteiligung beim Rechtsschutz?
Deckt der Rechtsschutz auch Familienrecht ab?
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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