Versicherungslexikon

Stornogebühr

Auch: Stornokosten, Stornierungsgebühr

Von Volodymyr Snihovyi Zuletzt aktualisiert: 2 Min Lesezeit

Kurz erklärt

Eine Stornogebühr ist ein Betrag, der bei der vorzeitigen Beendigung eines Vertrags oder einer Buchung anfällt. Im Versicherungsumfeld ist sie vor allem bei der Reiserücktrittsversicherung relevant, die solche Stornokosten unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt.

Auf einen Blick

Was es ist
Kosten bei vorzeitiger Absage/Storno
Relevant bei
Reiserücktrittsversicherung
Höhe
Steigt, je näher am Termin
Übernahme
Nur bei versicherten Rücktrittsgründen
Häufig
Selbstbeteiligung

Eine Stornogebühr (Stornokosten) ist ein Betrag, der anfällt, wenn ein Vertrag oder eine Buchung vorzeitig storniert wird. Im Versicherungsumfeld spielt der Begriff vor allem bei der Reiserücktrittsversicherung eine Rolle: Müssen Sie eine gebuchte Reise vor Antritt absagen, verlangt der Reiseveranstalter je nach Zeitpunkt und Bedingungen eine Stornogebühr. Die Reiserücktrittsversicherung kann diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen — etwa bei einer plötzlichen schweren Erkrankung.

Wie hoch ist eine Stornogebühr?

Die Höhe der Stornogebühr richtet sich meist nach dem Zeitpunkt der Absage: Je näher am Reisetermin storniert wird, desto höher fällt sie in der Regel aus — bis hin zu einem großen Teil des Reisepreises. Die genauen Staffeln stehen in den Reise- bzw. Vertragsbedingungen. Genau wegen dieser teils hohen Kosten ist eine Absicherung über die Reiserücktrittsversicherung für viele sinnvoll.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornogebühren nur bei versicherten Rücktrittsgründen, die im Vertrag definiert sind — häufig eine unerwartete schwere Erkrankung, ein Unfall oder ein anderer schwerwiegender Grund. Nicht jeder Absagegrund ist abgedeckt. Außerdem ist oft eine Selbstbeteiligung vereinbart. Die genauen versicherten Gründe und Bedingungen sollten Sie vor der Buchung prüfen.

Worauf Sie achten sollten

  • Versicherte Gründe prüfen: Nicht jeder Rücktrittsgrund ist abgedeckt.
  • Selbstbeteiligung beachten: Oft tragen Sie einen Teil der Stornokosten selbst.
  • Rechtzeitig absichern: Die Versicherung sollte früh nach der Buchung bestehen.
  • Stornostaffel kennen: Je später die Absage, desto höher die Gebühr.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie vor der Buchung die Stornobedingungen des Anbieters.
  2. Schließen Sie bei Bedarf rechtzeitig eine Reiserücktrittsversicherung ab.
  3. Achten Sie auf versicherte Rücktrittsgründe und Selbstbeteiligung.
  4. Melden Sie einen Rücktritt unverzüglich und reichen Sie Nachweise ein.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Die Stornogebühr ist die Kostenseite einer Absage; die Reiserücktrittsversicherung übernimmt sie bei versicherten Gründen. Wie in anderen Sparten gilt häufig eine Selbstbeteiligung, und es gibt Leistungsausschlüsse für nicht versicherte Rücktrittsgründe. Anders als das Sonderkündigungsrecht, das Versicherungsverträge betrifft, geht es hier um die Stornokosten einer Buchung.

Beispiel

Eine Reisende muss kurz vor Reisebeginn wegen einer plötzlichen schweren Erkrankung ihren Urlaub absagen. Der Veranstalter verlangt eine hohe Stornogebühr, weil die Absage nah am Reisetermin erfolgt. Da eine unerwartete schwere Erkrankung ein versicherter Rücktrittsgrund ist, übernimmt ihre Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten — abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Häufige Fragen

Stornogebühr — Ihre Fragen

Was ist eine Stornogebühr?
Eine Stornogebühr ist ein Betrag, der bei der vorzeitigen Beendigung eines Vertrags oder einer Buchung anfällt. Im Versicherungsumfeld ist sie vor allem bei der Reiserücktrittsversicherung relevant, die solche Kosten unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt.
Wie hoch ist eine Stornogebühr?
Die Höhe richtet sich meist nach dem Zeitpunkt der Absage: Je näher am Reisetermin storniert wird, desto höher fällt sie aus — bis hin zu einem großen Teil des Reisepreises. Die Staffeln stehen in den Reisebedingungen.
Wann übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten?
Nur bei versicherten Rücktrittsgründen, die im Vertrag definiert sind — häufig eine unerwartete schwere Erkrankung, ein Unfall oder ein anderer schwerwiegender Grund. Oft ist zudem eine Selbstbeteiligung vereinbart.
Wann sollte ich die Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Möglichst früh nach der Buchung, damit der Schutz rechtzeitig besteht. Prüfen Sie vorab die versicherten Rücktrittsgründe und die Selbstbeteiligung, um im Ernstfall abgesichert zu sein.
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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