Versicherungslexikon

Versicherungsberater

Auch: Honorarberater, Honorar-Versicherungsberater, Honorarberatung

Von Volodymyr Snihovyi Zuletzt aktualisiert: 2 Min Lesezeit

Kurz erklärt

Ein Versicherungsberater (Honorarberater) berät gegen Honorar und ohne Provision — er vermittelt selbst keine Verträge. Seine Zulassung beruht auf § 34d Abs. 2 GewO. Das Modell gilt als besonders unabhängig und eignet sich vor allem für komplexe Fälle.

Auf einen Blick

Auch genannt
Honorarberater
Vergütung
Honorar vom Kunden, keine Provision
Vermittlung
In der Regel keine
Zulassung
§ 34d Abs. 2 GewO
Geeignet für
Komplexe Fälle, Nettotarif-Nutzer

Der Versicherungsberater — auch Honorarberater genannt — wird ausschließlich vom Kunden bezahlt und erhält keine Provision von Versicherern. Dadurch besteht kein finanzieller Anreiz, ein bestimmtes Produkt zu empfehlen. Anders als Makler und Vertreter vermittelt der Versicherungsberater in der Regel keine Verträge, sondern berät unabhängig; seine Erlaubnis beruht auf § 34d Abs. 2 GewO.

Wie funktioniert die Honorarberatung?

Statt einer im Beitrag enthaltenen Provision zahlen Sie dem Berater ein vereinbartes Honorar — etwa nach Stunden oder als Pauschale. Im Gegenzug kann der Berater auf provisionsfreie Nettotarife zurückgreifen, deren Beitrag häufig niedriger ist als der vergleichbarer Provisionstarife. Über die Vertragslaufzeit kann sich das Honorar dadurch teilweise oder ganz ausgleichen.

Für wen sich die Honorarberatung eignet

  • Komplexe Fälle: Verschachtelte Absicherungs- oder Vorsorgefragen, bei denen Unabhängigkeit besonders wichtig ist.
  • Größere Vermögen: Wenn es um hohe Summen und langfristige Strategien geht.
  • Nettotarif-Interessenten: Wer gezielt provisionsfreie Tarife nutzen möchte.
  • Transparenz-Fokus: Wer eine nachvollziehbare, von Provisionen unabhängige Empfehlung wünscht.

Honorarberater oder Makler?

MerkmalVersicherungsberater (Honorar)Versicherungsmakler
VergütungHonorar vom KundenProvision (im Beitrag enthalten)
VermittlungIn der Regel keineJa
TarifeOft NettotarifeProvisionstarife
Zulassung§ 34d Abs. 2 GewO§ 34d Abs. 1 GewO

Worauf Sie achten sollten

  • Honorar gegen Beitragsersparnis rechnen: Prüfen Sie, ob Nettotarife das Honorar über die Laufzeit ausgleichen.
  • Zulassung prüfen: Der Berater muss nach § 34d Abs. 2 GewO zugelassen und im Vermittlerregister eingetragen sein.
  • Leistungsumfang klären: Vereinbaren Sie, was die Beratung konkret umfasst.
  • Bei Standardfällen abwägen: Für einfache Verträge kann die kostenfreie Maklerberatung ausreichen.

So gehen Sie vor

  1. Klären Sie, wie komplex Ihr Anliegen wirklich ist.
  2. Vergleichen Sie das Honorar mit der möglichen Beitragsersparnis durch Nettotarife.
  3. Prüfen Sie die Zulassung nach § 34d Abs. 2 GewO im Vermittlerregister.
  4. Lassen Sie sich Umfang und Kosten der Beratung vorab schriftlich darlegen.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Der Versicherungsberater unterscheidet sich vom Versicherungsmakler und vom Versicherungsvertreter vor allem durch Vergütung und fehlende Vermittlung. Seine rechtliche Grundlage ist § 34d Abs. 2 GewO, während Makler und Vertreter nach Abs. 1 zugelassen sind. Allen gemeinsam ist der Eintrag im Vermittlerregister.

Beispiel

Eine Selbstständige mit mehreren Verträgen und einer komplexen Vorsorgesituation beauftragt einen Honorarberater. Er analysiert ihre Lage unabhängig und empfiehlt unter anderem provisionsfreie Nettotarife. Dem vereinbarten Honorar steht ein spürbar niedrigerer laufender Beitrag gegenüber, sodass sich die Beratung über die Jahre rechnet. Bei einer einzelnen, einfachen Police hätte dagegen auch die kostenfreie Maklerberatung genügt.

Häufige Fragen

Versicherungsberater — Ihre Fragen

Lohnt sich Honorarberatung gegenüber einem Makler?
Das hängt vom Einzelfall ab: Provisionsfreie Nettotarife können den Beitrag senken und so das Honorar über die Laufzeit ausgleichen. Bei einfachen Standardfällen kann dagegen die kostenfreie Maklerberatung ausreichend sein.
Vermittelt ein Versicherungsberater auch Verträge?
In der Regel nicht. Der Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO berät unabhängig gegen Honorar, vermittelt aber selbst keine Verträge. Den Abschluss nehmen Sie dann eigenständig vor.
Was sind Nettotarife?
Nettotarife sind provisionsfreie Tarife, in deren Beitrag keine Vermittlungsprovision einkalkuliert ist. Sie sind häufig günstiger als vergleichbare Provisionstarife und werden typischerweise in Verbindung mit einer Honorarberatung genutzt.
Wie wird der Versicherungsberater vergütet?
Ausschließlich über ein Honorar, das Sie als Kunde direkt zahlen — etwa nach Stunden oder als Pauschale. Er erhält keine Provision von Versicherern, was seine Unabhängigkeit sichert.
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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