Versicherungsberater
Auch: Honorarberater, Honorar-Versicherungsberater, Honorarberatung
Kurz erklärt
Ein Versicherungsberater (Honorarberater) berät gegen Honorar und ohne Provision — er vermittelt selbst keine Verträge. Seine Zulassung beruht auf § 34d Abs. 2 GewO. Das Modell gilt als besonders unabhängig und eignet sich vor allem für komplexe Fälle.
Auf einen Blick
- Auch genannt
- Honorarberater
- Vergütung
- Honorar vom Kunden, keine Provision
- Vermittlung
- In der Regel keine
- Zulassung
- § 34d Abs. 2 GewO
- Geeignet für
- Komplexe Fälle, Nettotarif-Nutzer
Der Versicherungsberater — auch Honorarberater genannt — wird ausschließlich vom Kunden bezahlt und erhält keine Provision von Versicherern. Dadurch besteht kein finanzieller Anreiz, ein bestimmtes Produkt zu empfehlen. Anders als Makler und Vertreter vermittelt der Versicherungsberater in der Regel keine Verträge, sondern berät unabhängig; seine Erlaubnis beruht auf § 34d Abs. 2 GewO.
Wie funktioniert die Honorarberatung?
Statt einer im Beitrag enthaltenen Provision zahlen Sie dem Berater ein vereinbartes Honorar — etwa nach Stunden oder als Pauschale. Im Gegenzug kann der Berater auf provisionsfreie Nettotarife zurückgreifen, deren Beitrag häufig niedriger ist als der vergleichbarer Provisionstarife. Über die Vertragslaufzeit kann sich das Honorar dadurch teilweise oder ganz ausgleichen.
Für wen sich die Honorarberatung eignet
- Komplexe Fälle: Verschachtelte Absicherungs- oder Vorsorgefragen, bei denen Unabhängigkeit besonders wichtig ist.
- Größere Vermögen: Wenn es um hohe Summen und langfristige Strategien geht.
- Nettotarif-Interessenten: Wer gezielt provisionsfreie Tarife nutzen möchte.
- Transparenz-Fokus: Wer eine nachvollziehbare, von Provisionen unabhängige Empfehlung wünscht.
Honorarberater oder Makler?
| Merkmal | Versicherungsberater (Honorar) | Versicherungsmakler |
|---|---|---|
| Vergütung | Honorar vom Kunden | Provision (im Beitrag enthalten) |
| Vermittlung | In der Regel keine | Ja |
| Tarife | Oft Nettotarife | Provisionstarife |
| Zulassung | § 34d Abs. 2 GewO | § 34d Abs. 1 GewO |
Worauf Sie achten sollten
- Honorar gegen Beitragsersparnis rechnen: Prüfen Sie, ob Nettotarife das Honorar über die Laufzeit ausgleichen.
- Zulassung prüfen: Der Berater muss nach § 34d Abs. 2 GewO zugelassen und im Vermittlerregister eingetragen sein.
- Leistungsumfang klären: Vereinbaren Sie, was die Beratung konkret umfasst.
- Bei Standardfällen abwägen: Für einfache Verträge kann die kostenfreie Maklerberatung ausreichen.
So gehen Sie vor
- Klären Sie, wie komplex Ihr Anliegen wirklich ist.
- Vergleichen Sie das Honorar mit der möglichen Beitragsersparnis durch Nettotarife.
- Prüfen Sie die Zulassung nach § 34d Abs. 2 GewO im Vermittlerregister.
- Lassen Sie sich Umfang und Kosten der Beratung vorab schriftlich darlegen.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Der Versicherungsberater unterscheidet sich vom Versicherungsmakler und vom Versicherungsvertreter vor allem durch Vergütung und fehlende Vermittlung. Seine rechtliche Grundlage ist § 34d Abs. 2 GewO, während Makler und Vertreter nach Abs. 1 zugelassen sind. Allen gemeinsam ist der Eintrag im Vermittlerregister.
Beispiel
Eine Selbstständige mit mehreren Verträgen und einer komplexen Vorsorgesituation beauftragt einen Honorarberater. Er analysiert ihre Lage unabhängig und empfiehlt unter anderem provisionsfreie Nettotarife. Dem vereinbarten Honorar steht ein spürbar niedrigerer laufender Beitrag gegenüber, sodass sich die Beratung über die Jahre rechnet. Bei einer einzelnen, einfachen Police hätte dagegen auch die kostenfreie Maklerberatung genügt.
Versicherungsberater — Ihre Fragen
Lohnt sich Honorarberatung gegenüber einem Makler?
Vermittelt ein Versicherungsberater auch Verträge?
Was sind Nettotarife?
Wie wird der Versicherungsberater vergütet?
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VMK Versicherungsmakler GmbH
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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