Versicherungslexikon

Versicherungsmakler

Auch: Makler, unabhängiger Versicherungsvermittler, Versicherungsmaklerin

Von Volodymyr Snihovyi Zuletzt aktualisiert: 3 Min Lesezeit

Kurz erklärt

Ein Versicherungsmakler ist ein unabhängiger Vermittler, der im Auftrag des Kunden aus dem Angebot vieler Versicherer auswählt. Er besitzt eine eigene Zulassung nach § 34d GewO, ist an keine einzelne Gesellschaft gebunden und haftet als „Sachwalter" des Kunden für eine fehlerhafte Beratung.

Auf einen Blick

Handelt im Auftrag von
dem Kunden (Sachwalter)
Produktauswahl
Breiter Markt, viele Versicherer
Zulassung
§ 34d Abs. 1 GewO + Vermittlerregister
Kosten für Kunden
In der Regel kostenfrei (Provision im Beitrag)
Haftung
Haftet für fehlerhafte Beratung

Der Versicherungsmakler vertritt die Interessen des Kunden — nicht die einer Versicherungsgesellschaft. Er sichtet den Markt, vergleicht Tarife verschiedener Anbieter und spricht eine produktneutrale Empfehlung aus. Rechtlich gilt der Makler als „Sachwalter" des Kunden: Er ist verpflichtet, dessen Interessen zu wahren, und haftet für eine fehlerhafte oder unzureichende Beratung. Damit unterscheidet er sich grundlegend vom Versicherungsvertreter, der im Auftrag des Versicherers handelt.

Was macht ein Versicherungsmakler genau?

Die Aufgabe des Maklers geht über das reine Vermitteln hinaus. Zu seinen typischen Leistungen gehören:

  • Bedarfsanalyse: Er ermittelt, welche Risiken in Ihrer Lebens- oder Geschäftssituation abgesichert werden sollten.
  • Marktvergleich: Er vergleicht Tarife und Bedingungen vieler Versicherer.
  • Empfehlung & Vermittlung: Er empfiehlt einen passenden Tarif und wickelt den Abschluss ab.
  • Laufende Betreuung: Er begleitet Sie bei Vertragsänderungen und unterstützt im Schadensfall.

Makler, Vertreter oder Honorarberater?

Im deutschen Versicherungsvertrieb gibt es drei Grundtypen, die sich in Auftraggeber und Vergütung unterscheiden:

MerkmalVersicherungsmaklerVersicherungsvertreterVersicherungsberater (Honorar)
Handelt im Auftrag vondem Kundender/den Versicherung(en)dem Kunden
Produktauswahlbreiter Markteine oder wenige Gesellschaftenmarktweit, vermittelt aber nicht
VergütungProvision (im Beitrag enthalten)Provision der GesellschaftHonorar vom Kunden
Zulassung§ 34d Abs. 1 GewO§ 34d Abs. 1 GewO§ 34d Abs. 2 GewO

Was kostet ein Versicherungsmakler?

Für Verbraucher ist die Beratung durch einen klassischen Makler in der Regel kostenfrei. Der Makler erhält eine Provision von der Versicherung, die bereits im Beitrag enthalten ist — es entsteht also keine separate Rechnung. Beim Honorarberater (Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO) zahlen Sie stattdessen direkt ein Honorar, dafür nutzt dieser oft provisionsfreie Nettotarife. Welches Modell günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.

Woran erkennen Sie einen guten Makler?

  • Eigene Zulassung nach § 34d GewO mit Eintrag im öffentlichen Vermittlerregister, prüfbar über die Registrierungsnummer.
  • Echte Bedarfsanalyse vor jedem Angebot statt eines vorgefertigten Produkts.
  • Produktneutralität — keine erkennbare Bevorzugung einer einzelnen Gesellschaft.
  • Transparente Vergütung und nachvollziehbare Empfehlungen.
  • Erreichbarkeit und Betreuung auch nach dem Abschluss, gerade im Schadensfall.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie die Zulassung des Maklers im Vermittlerregister.
  2. Achten Sie darauf, dass eine echte Bedarfsanalyse vor dem Angebot steht.
  3. Lassen Sie sich die Auswahl der verglichenen Tarife erläutern.
  4. Fragen Sie nach der Vergütung und möglichen Alternativen (z. B. Nettotarife).
  5. Bewerten Sie Erreichbarkeit und Betreuung auch für den Schadensfall.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Der wichtigste Gegenpol ist der Versicherungsvertreter, der an eine oder wenige Gesellschaften gebunden ist. Beide benötigen eine Zulassung nach § 34d GewO und sind im Vermittlerregister eingetragen. Vom Honorar-Versicherungsberater unterscheidet sich der Makler vor allem durch die Vergütung: Provision statt Honorar. Für Verbraucher ist entscheidend, in wessen Interesse der Berater handelt — beim Makler ist das der Kunde.

Beispiel

Eine Familie möchte ihren Versicherungsschutz ordnen und beauftragt eine Versicherungsmaklerin. Sie analysiert zunächst die vorhandenen Verträge und den tatsächlichen Bedarf, vergleicht dann Tarife mehrerer Gesellschaften und empfiehlt eine Kombination, die zur Situation der Familie passt. Da sie als Sachwalterin im Interesse der Familie handelt und über die im Beitrag enthaltene Provision vergütet wird, entstehen der Familie für die Beratung keine zusätzlichen Kosten.

Häufige Fragen

Versicherungsmakler — Ihre Fragen

Was kostet ein Versicherungsmakler?
Für Verbraucher ist ein klassischer Makler in der Regel kostenlos — er wird über eine Provision der Versicherung vergütet, die bereits im Beitrag enthalten ist. Ein Honorarberater rechnet stattdessen direkt mit Ihnen ab und nutzt dafür oft provisionsfreie Nettotarife.
Woran erkenne ich einen guten Versicherungsmakler?
An einer eigenen Zulassung nach § 34d GewO mit Eintrag im Vermittlerregister, an produktneutraler Beratung, transparenter Vergütung und einer echten Bedarfsanalyse vor jedem Angebot. Auch eine verlässliche Betreuung im Schadensfall ist ein gutes Zeichen.
Was ist der Unterschied zwischen Makler und Vertreter?
Der Makler ist unabhängig und vertritt den Kunden, der Vertreter ist an eine oder wenige Gesellschaften gebunden und vertritt die Versicherung. Für einen neutralen Marktüberblick ist ein Makler meist besser geeignet.
Haftet ein Versicherungsmakler für seine Beratung?
Ja. Als Sachwalter des Kunden haftet der Makler für eine fehlerhafte oder unzureichende Beratung und muss dafür eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Das ist ein wichtiger Schutz für Verbraucher.
Wie finde ich einen passenden Versicherungsmakler?
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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