Versicherungsmakler
Auch: Makler, unabhängiger Versicherungsvermittler
Kurz erklärt
Ein Versicherungsmakler ist ein unabhängiger Vermittler, der im Auftrag des Kunden aus dem Angebot vieler Versicherer auswählt. Er besitzt eine eigene Zulassung nach § 34d GewO und ist an keine einzelne Gesellschaft gebunden.
Der Versicherungsmakler vertritt die Interessen des Kunden, nicht die einer Versicherung. Er sichtet den Markt, vergleicht Tarife und empfiehlt produktneutral. Rechtlich gilt er als „Sachwalter" des Kunden und haftet für eine fehlerhafte Beratung.
Abgrenzung zum Vertreter
Anders als ein Versicherungsvertreter, der an eine oder wenige Gesellschaften gebunden ist, kann der Makler aus einem breiten Angebot wählen. Für Verbraucher ist die Maklerberatung in der Regel kostenfrei, da der Makler über eine im Beitrag enthaltene Provision vergütet wird.
Versicherungsmakler — Ihre Fragen
Was kostet ein Versicherungsmakler?
Woran erkenne ich einen guten Versicherungsmakler?
Das könnte Sie auch interessieren
- § 34d GewO § 34d der Gewerbeordnung regelt die Erlaubnis für Versicherungsvermittler in Deutschland....
- Vermittlerregister Das Vermittlerregister ist ein öffentliches Verzeichnis aller in Deutschland zugelassenen...
- Versicherungsvertreter Ein Versicherungsvertreter vermittelt Verträge im Auftrag einer oder weniger Versicherungs...
Berater & Tarife vergleichen
Welche Versicherung passt zu Ihnen?
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen und erhalten Sie passende, verifizierte und unabhängige Versicherungsexperten aus Ihrer Region. Kostenlos, neutral, unverbindlich.
Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Zurück zum Versicherungslexikon