Vermittlerregister
Auch: IHK-Vermittlerregister, Versicherungsvermittlerregister, Registrierungsnummer
Kurz erklärt
Das Vermittlerregister ist ein öffentliches Verzeichnis aller in Deutschland zugelassenen Versicherungsvermittler und -berater. Es wird über den DIHK geführt und ermöglicht es, die Zulassung nach § 34d GewO eines Beraters anhand seiner Registrierungsnummer zu überprüfen.
Auf einen Blick
- Was es ist
- Öffentliches Verzeichnis zugelassener Vermittler
- Geführt über
- DIHK
- Kernfunktion
- Zulassung nach § 34d GewO prüfbar machen
- Suchbar nach
- Name oder Registrierungsnummer
- Kein Eintrag
- Warnsignal — Vermittlung nicht zulässig
Das Vermittlerregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das transparent macht, wer in Deutschland eine Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung oder -beratung besitzt. Jeder zugelassene Makler, Vertreter und Berater erhält eine eindeutige Registrierungsnummer und ist dort eingetragen. Für Verbraucher ist das Register ein einfaches, kostenloses Werkzeug, um die Seriosität eines Beraters zu prüfen.
Wozu das Vermittlerregister dient
Im Register können Sie nachsehen, ob ein Berater rechtmäßig tätig ist und welche Art der Zulassung er hat (Vermittlung nach § 34d Abs. 1 oder Honorarberatung nach Abs. 2). Es ist damit das Gegenstück zur gesetzlichen Erlaubnispflicht: Die Norm regelt, wer tätig sein darf — das Register macht es überprüfbar. Geführt wird es über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Welche Angaben Sie dort finden
- Name und Sitz des Vermittlers oder Beraters,
- die Art der Zulassung (z. B. Makler, Vertreter, Berater),
- die eindeutige Registrierungsnummer,
- teils Angaben zur zuständigen Aufsichtsstelle.
So prüfen Sie einen Berater
Fragen Sie den Berater nach seiner Registrierungsnummer — seriöse Vermittler nennen sie offen und führen sie oft im Impressum. Anschließend suchen Sie im öffentlichen Vermittlerregister nach der Nummer oder dem Namen. Stimmt der Eintrag, ist die Zulassung bestätigt. Findet sich kein Eintrag, sollten Sie vorsichtig sein.
Worauf Sie achten sollten
- Registrierungsnummer verlangen: Ein offener Umgang damit ist ein gutes Zeichen.
- Art der Zulassung abgleichen: Passt sie zur angebotenen Leistung (Vermittlung oder Beratung)?
- Bei fehlendem Eintrag: Warnsignal — gewerbliche Vermittlung ohne Eintrag ist nicht zulässig.
- Impressum prüfen: Pflichtangaben verweisen oft direkt auf die Registrierung.
So gehen Sie vor
- Erfragen Sie die Registrierungsnummer des Beraters.
- Öffnen Sie das öffentliche Vermittlerregister.
- Suchen Sie nach Nummer oder Name und gleichen Sie die Angaben ab.
- Prüfen Sie, ob die Zulassungsart zur Leistung passt.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Das Vermittlerregister ist die praktische Umsetzung der Erlaubnispflicht aus § 34d GewO. Dort eingetragen sind Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter und Versicherungsberater. Während § 34d regelt, wer tätig sein darf, beantwortet das Register die Frage, ob diese Zulassung tatsächlich besteht und nachweisbar ist.
Beispiel
Ein Interessent erhält ein Angebot von einem ihm unbekannten Berater. Bevor er etwas unterschreibt, fragt er nach der Registrierungsnummer und gibt sie im öffentlichen Vermittlerregister ein. Der Treffer bestätigt Namen und Zulassungsart des Beraters. Mit dieser kurzen Prüfung stellt der Interessent sicher, dass er es mit einem ordnungsgemäß zugelassenen Vermittler zu tun hat.
Vermittlerregister — Ihre Fragen
Ist der Eintrag im Vermittlerregister Pflicht?
Wie finde ich die Registrierungsnummer eines Beraters?
Was kann ich im Vermittlerregister sehen?
Kostet die Abfrage im Vermittlerregister etwas?
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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