Versicherungsvertreter
Auch: Vertreter, Ausschließlichkeitsvertreter
Kurz erklärt
Ein Versicherungsvertreter vermittelt Verträge im Auftrag einer oder weniger Versicherungsgesellschaften. Er ist — anders als der unabhängige Makler — an deren Produkte gebunden und benötigt ebenfalls eine Zulassung nach § 34d GewO.
Der Versicherungsvertreter handelt im Namen und Auftrag eines Versicherers. Man unterscheidet den Ausschließlichkeitsvertreter (an eine Gesellschaft gebunden) und den Mehrfachvertreter (für mehrere Gesellschaften tätig).
Vor- und Nachteile
Vorteil ist die genaue Kenntnis der eigenen Produkte und feste Ansprechpartner vor Ort. Nachteil: Der Vertreter kann nur das eigene Angebot empfehlen, nicht den gesamten Markt. Für einen neutralen Vergleich ist daher oft ein Makler oder Honorarberater die bessere Wahl.
Versicherungsvertreter — Ihre Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Makler und Vertreter?
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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