Versicherungsvertreter
Auch: Vertreter, Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachvertreter
Kurz erklärt
Ein Versicherungsvertreter vermittelt Verträge im Auftrag einer oder weniger Versicherungsgesellschaften. Anders als der unabhängige Makler ist er an deren Produkte gebunden. Er benötigt ebenfalls eine Zulassung nach § 34d GewO und einen Eintrag im Vermittlerregister.
Auf einen Blick
- Handelt im Auftrag von
- der Versicherungsgesellschaft
- Typen
- Ausschließlichkeits- & Mehrfachvertreter
- Produktauswahl
- Eine oder wenige Gesellschaften
- Zulassung
- § 34d GewO + Vermittlerregister
- Für Marktvergleich
- Makler oft besser geeignet
Der Versicherungsvertreter handelt im Namen und Auftrag eines Versicherers — nicht des Kunden. Er ist Teil des Vertriebs einer oder mehrerer Gesellschaften und vermittelt deren Produkte. Damit unterscheidet er sich grundlegend vom unabhängigen Versicherungsmakler, der als Sachwalter die Interessen des Kunden vertritt. Wie alle Vermittler benötigt auch der Vertreter eine Zulassung nach § 34d GewO und ist im Vermittlerregister eingetragen.
Ausschließlichkeitsvertreter und Mehrfachvertreter
Man unterscheidet zwei Grundtypen:
- Ausschließlichkeitsvertreter: Er ist an genau eine Gesellschaft gebunden und vermittelt ausschließlich deren Produkte. Typisch sind die bekannten Agenturen großer Versicherer vor Ort.
- Mehrfachvertreter: Er ist für mehrere Gesellschaften tätig und kann zwischen deren Angeboten wählen — bleibt aber auf diese begrenzten Partner beschränkt.
Vorteile und Nachteile aus Kundensicht
Der Vorteil eines Vertreters liegt in der genauen Kenntnis der eigenen Produkte und in festen Ansprechpartnern, oft direkt vor Ort. Für Kundinnen und Kunden, die bereits einer Gesellschaft vertrauen, kann das bequem sein. Der Nachteil: Der Vertreter empfiehlt nur das eigene Angebot und nicht den gesamten Markt. Ein objektiver Vergleich vieler Anbieter ist über einen Ausschließlichkeitsvertreter daher nicht möglich.
Vertreter, Makler oder Berater?
| Merkmal | Vertreter | Makler | Berater (Honorar) |
|---|---|---|---|
| Im Auftrag von | der Versicherung | dem Kunden | dem Kunden |
| Produktauswahl | eine/wenige Gesellschaften | breiter Markt | marktweit (ohne Vermittlung) |
| Vergütung | Provision der Gesellschaft | Provision (im Beitrag) | Honorar vom Kunden |
Worauf Sie achten sollten
- Bindung verstehen: Klären Sie, ob Sie einen Ausschließlichkeits- oder Mehrfachvertreter vor sich haben.
- Kein Marktvergleich: Erwarten Sie keinen neutralen Vergleich des gesamten Marktes.
- Zulassung prüfen: Auch der Vertreter muss im Vermittlerregister eingetragen sein.
- Bei Vergleichsbedarf: Für einen breiten Marktüberblick ist ein Makler oder Honorarberater die bessere Wahl.
So gehen Sie vor
- Fragen Sie, für welche Gesellschaft(en) der Vertreter tätig ist.
- Prüfen Sie die Zulassung im Vermittlerregister.
- Holen Sie bei wichtigen Verträgen zusätzlich ein unabhängiges Angebot ein.
- Vergleichen Sie das Vertreterangebot mit dem breiteren Marktüberblick eines Maklers.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Der Gegenpol zum Vertreter ist der unabhängige Versicherungsmakler. Beide brauchen eine Zulassung nach § 34d GewO und stehen im Vermittlerregister. Der Honorar-Versicherungsberater wiederum vermittelt gar nicht, sondern berät gegen Honorar. Entscheidend für Sie als Kunde ist, in wessen Interesse beraten wird — beim Vertreter ist es die Versicherung.
Beispiel
Ein Ehepaar wird von der örtlichen Agentur eines großen Versicherers betreut. Der dortige Ausschließlichkeitsvertreter kennt die eigenen Tarife sehr genau und ist persönlich erreichbar. Als das Paar wissen möchte, ob es am Markt einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif gibt, kann der Vertreter jedoch nur seine eigene Gesellschaft anbieten — für den breiten Vergleich wenden sie sich zusätzlich an einen unabhängigen Makler.
Versicherungsvertreter — Ihre Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Makler und Vertreter?
Was ist der Unterschied zwischen Ausschließlichkeits- und Mehrfachvertreter?
Kostet ein Versicherungsvertreter etwas?
Muss ein Vertreter im Vermittlerregister stehen?
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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