Versicherungslexikon

Vorsorgeversicherung (Haftpflicht)

Auch: Vorsorgedeckung, Vorsorgeversicherung

Von Volodymyr Snihovyi Zuletzt aktualisiert: 2 Min Lesezeit

Kurz erklärt

Die Vorsorgeversicherung ist eine Klausel, die neue, während der Vertragslaufzeit hinzukommende Risiken vorübergehend automatisch mitversichert — bis zu einer bestimmten Höhe. Sie verhindert in der Haftpflicht- und Sachversicherung eine ungewollte Deckungslücke bei neuen Risiken.

Auf einen Blick

Was es ist
Automatische Mitversicherung neuer Risiken
Zweck
Vermeidung von Deckungslücken
Umfang
Meist bis zu einer Höchstsumme
Pflicht
Neues Risiko fristgerecht melden
Typisch in
Haftpflicht- und Sachversicherungen

Die Vorsorgeversicherung (Vorsorgedeckung) ist eine Klausel in vielen Haftpflicht- und Sachversicherungen, die neue, während der Vertragslaufzeit hinzukommende Risiken vorübergehend automatisch mitversichert — meist bis zu einer bestimmten Höhe und für einen begrenzten Zeitraum. Ihr Zweck: Sie verhindert eine ungewollte Deckungslücke, wenn ein neues Risiko entsteht, das Sie dem Versicherer noch nicht gemeldet haben. So sind Sie auch in der Übergangszeit geschützt.

Wie funktioniert die Vorsorgeversicherung?

Tritt während der Laufzeit ein neues, bislang nicht im Vertrag genanntes Risiko auf, greift die Vorsorgedeckung automatisch — zunächst bis zu einer vereinbarten Summe. Sie haben dann in der Regel Zeit, das neue Risiko dem Versicherer anzuzeigen, der es daraufhin regulär in den Vertrag aufnimmt. Versäumen Sie die Anzeige innerhalb der Frist, kann die Vorsorgedeckung für dieses Risiko enden. Die genaue Ausgestaltung steht in den Versicherungsbedingungen.

Wozu die Vorsorgeversicherung dient

  • Schutz in der Übergangszeit: Neue Risiken sind sofort vorläufig abgedeckt.
  • Vermeidung von Deckungslücken: Auch ohne sofortige Meldung besteht Schutz.
  • Begrenzte Höhe: Die Deckung gilt meist nur bis zu einer bestimmten Summe.
  • Anzeigepflicht bleibt: Das neue Risiko muss fristgerecht gemeldet werden.

Worauf Sie achten sollten

  • Höchstgrenze kennen: Die Vorsorgedeckung gilt nur bis zu einer bestimmten Summe.
  • Neue Risiken melden: Zeigen Sie hinzugekommene Risiken fristgerecht an.
  • Bedingungen prüfen: Umfang und Fristen der Vorsorgedeckung stehen im Vertrag.
  • Nicht alle Risiken erfasst: Bestimmte Risiken sind von der Vorsorgedeckung ausgenommen.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Vorsorgeversicherung enthält.
  2. Beachten Sie die Höchstsumme und den Geltungsumfang.
  3. Melden Sie neue Risiken fristgerecht Ihrem Versicherer.
  4. Lassen Sie das neue Risiko regulär in den Vertrag aufnehmen.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Die Vorsorgeversicherung sichert neue Risiken vorläufig ab und ist eng mit der Anzeigepflicht verbunden, da das neue Risiko fristgerecht gemeldet werden muss. Sie hängt mit der Gefahrerhöhung zusammen, betrifft aber das Hinzukommen neuer Risiken statt der Erhöhung bestehender. Wie viel sie leistet, richtet sich nach der vereinbarten Deckungssumme für die Vorsorgedeckung.

Beispiel

Während der Laufzeit seiner Haftpflichtversicherung kommt für einen Versicherten ein neues Risiko hinzu, das er dem Versicherer noch nicht gemeldet hat. Tritt in dieser Übergangszeit ein Schaden ein, greift die Vorsorgeversicherung und deckt ihn bis zur vereinbarten Höchstsumme ab. Anschließend meldet er das neue Risiko fristgerecht, sodass es regulär und unbegrenzt in den Vertrag aufgenommen wird.

Häufige Fragen

Vorsorgeversicherung (Haftpflicht) — Ihre Fragen

Was ist eine Vorsorgeversicherung in der Haftpflicht?
Sie ist eine Klausel, die neue, während der Vertragslaufzeit hinzukommende Risiken vorübergehend automatisch mitversichert — meist bis zu einer bestimmten Höhe. So entsteht keine ungewollte Deckungslücke, bevor das neue Risiko gemeldet ist.
Wie lange gilt die Vorsorgedeckung?
Sie gilt in der Regel vorläufig und bis zu einer vereinbarten Höchstsumme, bis Sie das neue Risiko dem Versicherer anzeigen. Versäumen Sie die fristgerechte Meldung, kann die Vorsorgedeckung für dieses Risiko enden.
Muss ich neue Risiken trotzdem melden?
Ja. Die Vorsorgeversicherung überbrückt nur die Übergangszeit. Das neue Risiko müssen Sie fristgerecht anzeigen, damit es regulär und ohne Begrenzung in den Vertrag aufgenommen wird.
Sind alle neuen Risiken über die Vorsorgedeckung versichert?
Nein. Die Vorsorgeversicherung gilt nur bis zu einer Höchstsumme, und bestimmte Risiken sind ausgenommen. Umfang und Grenzen stehen in Ihren Versicherungsbedingungen.
Passende Berater

Haftpflichtversicherung — Berater finden

Verifizierte, unabhängige Expertinnen und Experten für das Thema Vorsorgeversicherung (Haftpflicht).

Welche Versicherung passt zu Ihnen?

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen und erhalten Sie passende, verifizierte und unabhängige Versicherungsexperten aus Ihrer Region. Kostenlos, neutral, unverbindlich.

Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Zurück zum Versicherungslexikon