Vorsorgeversicherung (Haftpflicht)
Auch: Vorsorgedeckung, Vorsorgeversicherung
Kurz erklärt
Die Vorsorgeversicherung ist eine Klausel, die neue, während der Vertragslaufzeit hinzukommende Risiken vorübergehend automatisch mitversichert — bis zu einer bestimmten Höhe. Sie verhindert in der Haftpflicht- und Sachversicherung eine ungewollte Deckungslücke bei neuen Risiken.
Auf einen Blick
- Was es ist
- Automatische Mitversicherung neuer Risiken
- Zweck
- Vermeidung von Deckungslücken
- Umfang
- Meist bis zu einer Höchstsumme
- Pflicht
- Neues Risiko fristgerecht melden
- Typisch in
- Haftpflicht- und Sachversicherungen
Die Vorsorgeversicherung (Vorsorgedeckung) ist eine Klausel in vielen Haftpflicht- und Sachversicherungen, die neue, während der Vertragslaufzeit hinzukommende Risiken vorübergehend automatisch mitversichert — meist bis zu einer bestimmten Höhe und für einen begrenzten Zeitraum. Ihr Zweck: Sie verhindert eine ungewollte Deckungslücke, wenn ein neues Risiko entsteht, das Sie dem Versicherer noch nicht gemeldet haben. So sind Sie auch in der Übergangszeit geschützt.
Wie funktioniert die Vorsorgeversicherung?
Tritt während der Laufzeit ein neues, bislang nicht im Vertrag genanntes Risiko auf, greift die Vorsorgedeckung automatisch — zunächst bis zu einer vereinbarten Summe. Sie haben dann in der Regel Zeit, das neue Risiko dem Versicherer anzuzeigen, der es daraufhin regulär in den Vertrag aufnimmt. Versäumen Sie die Anzeige innerhalb der Frist, kann die Vorsorgedeckung für dieses Risiko enden. Die genaue Ausgestaltung steht in den Versicherungsbedingungen.
Wozu die Vorsorgeversicherung dient
- Schutz in der Übergangszeit: Neue Risiken sind sofort vorläufig abgedeckt.
- Vermeidung von Deckungslücken: Auch ohne sofortige Meldung besteht Schutz.
- Begrenzte Höhe: Die Deckung gilt meist nur bis zu einer bestimmten Summe.
- Anzeigepflicht bleibt: Das neue Risiko muss fristgerecht gemeldet werden.
Worauf Sie achten sollten
- Höchstgrenze kennen: Die Vorsorgedeckung gilt nur bis zu einer bestimmten Summe.
- Neue Risiken melden: Zeigen Sie hinzugekommene Risiken fristgerecht an.
- Bedingungen prüfen: Umfang und Fristen der Vorsorgedeckung stehen im Vertrag.
- Nicht alle Risiken erfasst: Bestimmte Risiken sind von der Vorsorgedeckung ausgenommen.
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Vorsorgeversicherung enthält.
- Beachten Sie die Höchstsumme und den Geltungsumfang.
- Melden Sie neue Risiken fristgerecht Ihrem Versicherer.
- Lassen Sie das neue Risiko regulär in den Vertrag aufnehmen.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Die Vorsorgeversicherung sichert neue Risiken vorläufig ab und ist eng mit der Anzeigepflicht verbunden, da das neue Risiko fristgerecht gemeldet werden muss. Sie hängt mit der Gefahrerhöhung zusammen, betrifft aber das Hinzukommen neuer Risiken statt der Erhöhung bestehender. Wie viel sie leistet, richtet sich nach der vereinbarten Deckungssumme für die Vorsorgedeckung.
Beispiel
Während der Laufzeit seiner Haftpflichtversicherung kommt für einen Versicherten ein neues Risiko hinzu, das er dem Versicherer noch nicht gemeldet hat. Tritt in dieser Übergangszeit ein Schaden ein, greift die Vorsorgeversicherung und deckt ihn bis zur vereinbarten Höchstsumme ab. Anschließend meldet er das neue Risiko fristgerecht, sodass es regulär und unbegrenzt in den Vertrag aufgenommen wird.
Vorsorgeversicherung (Haftpflicht) — Ihre Fragen
Was ist eine Vorsorgeversicherung in der Haftpflicht?
Wie lange gilt die Vorsorgedeckung?
Muss ich neue Risiken trotzdem melden?
Sind alle neuen Risiken über die Vorsorgedeckung versichert?
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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