Gefahrerhöhung
Auch: Gefahrerhöhung, Risikoerhöhung
Kurz erklärt
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich nach Vertragsabschluss das versicherte Risiko wesentlich erhöht. Sie muss dem Versicherer angezeigt werden — unterbleibt das, kann er die Leistung kürzen oder den Vertrag anpassen oder kündigen.
Auf einen Blick
- Was es ist
- Wesentliche Risikoerhöhung nach Abschluss
- Pflicht
- Anzeige beim Versicherer
- Beispiele
- Gewerbliche Nutzung, Leerstand, Umbau
- Folge bei Unterlassen
- Kürzung oder Verweigerung der Leistung
- Rechtsgrundlage
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich nach Abschluss eines Versicherungsvertrags das versicherte Risiko wesentlich und dauerhaft erhöht — also Umstände eintreten, die einen Schaden wahrscheinlicher oder schwerer machen. Da der Versicherer das Risiko bei Vertragsabschluss kalkuliert hat, ist eine solche Veränderung relevant: Sie kann den vereinbarten Schutz und die Beitragshöhe berühren. Deshalb besteht in der Regel eine Anzeigepflicht gegenüber dem Versicherer.
Typische Beispiele für eine Gefahrerhöhung
- Gewerbliche Nutzung von zuvor rein privat genutzten Räumen,
- längerer Leerstand eines versicherten Gebäudes,
- bauliche Veränderungen, die das Risiko erhöhen,
- Aufnahme einer risikoreicheren Tätigkeit oder eines gefährlichen Hobbys (je nach Sparte).
Ob ein Umstand als wesentliche Gefahrerhöhung gilt, hängt von der Versicherungssparte und den Bedingungen ab.
Welche Pflichten und Folgen bestehen?
Tritt eine Gefahrerhöhung ein, müssen Sie diese dem Versicherer in der Regel anzeigen. Reagiert der Versicherer, kann er den Beitrag anpassen oder — bei erheblicher Erhöhung — den Vertrag kündigen. Unterlassen Sie die Anzeige, drohen im Schadensfall ähnliche Folgen wie bei einer Obliegenheitsverletzung: Je nach Verschulden kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Maßgeblich sind das Versicherungsvertragsgesetz und Ihre Bedingungen.
Worauf Sie achten sollten
- Veränderungen melden: Zeigen Sie wesentliche Risikoerhöhungen rechtzeitig an.
- Dokumentieren: Bewahren Sie die Anzeige und die Antwort des Versicherers auf.
- Bedingungen prüfen: Was als Gefahrerhöhung gilt, steht in den Versicherungsbedingungen.
- Im Zweifel nachfragen: Klären Sie unklare Fälle vorab mit dem Versicherer oder Berater.
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie bei Veränderungen, ob sich das versicherte Risiko wesentlich erhöht.
- Zeigen Sie eine Gefahrerhöhung dem Versicherer an.
- Klären Sie mögliche Beitragsanpassungen oder Vertragsänderungen.
- Dokumentieren Sie die Kommunikation für den Schadensfall.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Die Gefahrerhöhung ist eng mit der Obliegenheit und der vorvertraglichen Anzeigepflicht verwandt: Während die Anzeigepflicht vor dem Vertrag greift, betrifft die Gefahrerhöhung Veränderungen während der Laufzeit. Die rechtlichen Folgen ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz; bei grobem Verschulden kann zusätzlich der Aspekt der groben Fahrlässigkeit eine Rolle spielen.
Beispiel
Ein Eigentümer beginnt, einen Teil seines bislang privat genutzten Hauses gewerblich zu nutzen, ohne dies seiner Wohngebäudeversicherung zu melden. Damit liegt eine Gefahrerhöhung vor. Kommt es zu einem Schaden, kann der Versicherer die Leistung wegen der nicht angezeigten Risikoerhöhung kürzen. Hätte der Eigentümer die Änderung gemeldet, hätte der Versicherer den Vertrag anpassen können — und der Schutz wäre erhalten geblieben.
Gefahrerhöhung — Ihre Fragen
Was ist eine Gefahrerhöhung?
Muss ich eine Gefahrerhöhung melden?
Was passiert, wenn ich eine Gefahrerhöhung nicht anzeige?
Was zählt als Gefahrerhöhung?
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Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Konkrete Bedingungen ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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