sach

Unterversicherung vermeiden: Die 650-Euro-Regel erklärt

Ist die Versicherungssumme zu niedrig, kürzt der Versicherer auch kleine Schäden anteilig — bei halber Summe eben die Hälfte. Wie die Kürzung rechtlich funktioniert, wie Sie die richtige Summe bestimmen und welche eine Klausel Sie davor schützt.

· 6 Min Lesezeit · Volodymyr Snihovyi
Unterversicherung vermeiden: Die 650-Euro-Regel erklärt

Diesen Artikel anhören

Vorgelesen von Versipedia · 9:30 Min

Es ist die unangenehmste Überraschung im Schadenfall: Der Einbruch ist gemeldet, der Schaden beziffert, und dann kürzt der Versicherer die Zahlung — völlig zu Recht. Grund ist eine Zahl, die vor Jahren im Antrag eingetragen und seither nie geprüft wurde: die Versicherungssumme. Dieser Artikel zeigt, wie die Kürzung funktioniert und wie Sie sie sicher vermeiden.

Auf einen Blick: Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der tatsächliche Wert, zahlt der Versicherer nach § 75 VVG nur anteilig — und zwar auch bei kleinen Schäden. Ist die Summe halb so hoch wie der Wert, gibt es die Hälfte. Die verbreitete Pauschale zur Berechnung liegt bei 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Wer sie vereinbart, bekommt in aller Regel den Unterversicherungsverzicht — die Klausel, die diese Kürzung ausschließt.

Wie die Kürzung rechtlich funktioniert

Die Grundlage steht in § 75 VVG: Ist die Versicherungssumme bei Eintritt des Versicherungsfalls erheblich niedriger als der Versicherungswert, ist der Versicherer „nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen“. Als Formel:

Entschädigung = Schaden × (Versicherungssumme ÷ tatsächlicher Wert)

Die Verbraucherzentrale rechnet das an einem Beispiel vor: Vereinbart sind 50.000 Euro, der tatsächliche Hausratwert liegt bei 100.000 Euro — also 50 Prozent Unterversicherung. Bei einem Schaden von 10.000 Euro zahlt der Versicherer dann nur 5.000 Euro.

Das ist der Punkt, den die meisten unterschätzen: Die Kürzung trifft nicht erst Großschäden. Sie greift bei jedem Schaden, auch bei einem gestohlenen Fahrrad für 800 Euro. Wer 30 Prozent unterversichert ist, bekommt auf jede Rechnung 30 Prozent weniger — ein Leben lang, bei jedem Fall.

Die Faustregel: 650 Euro pro Quadratmeter

Wie kommt man auf die richtige Summe? Es gibt zwei Wege.

Weg 1: Die Quadratmeterpauschale

Die Verbraucherzentrale nennt als empfohlene Mindestversicherungssumme „meist 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche“. Das ist keine Rechtsnorm, sondern eine im Markt etablierte Pauschale — aber sie ist der einfachste Weg zu einer belastbaren Summe:

  • 60 m² → 39.000 Euro,
  • 80 m² → 52.000 Euro,
  • 100 m² → 65.000 Euro,
  • 140 m² → 91.000 Euro.

Zur Wohnfläche zählen alle Wohnräume einschließlich Flur, Bad und Abstellräumen innerhalb der Wohnung. Keller, Dachboden und Garage zählen üblicherweise nicht mit — der dort gelagerte Hausrat ist aber trotzdem versichert.

Weg 2: Die Inventarliste

Genauer, aber aufwendiger: Gehen Sie Raum für Raum durch und notieren Sie, was die Wiederbeschaffung heute neu kosten würde — nicht, was Sie damals bezahlt haben. Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert. Genau deshalb liegen die meisten Schätzungen zu niedrig: Man denkt an den Restwert der zehn Jahre alten Küche, nicht an den Preis einer neuen.

Für welchen Weg Sie sich entscheiden, hängt vom Verhältnis Fläche zu Ausstattung ab. Die Pauschale ist bei durchschnittlicher Einrichtung passend. Bei einer großen Wohnung mit wenig Inventar zahlen Sie damit zu viel; bei kleiner Wohnung mit hochwertiger Ausstattung, teurer Technik oder Sammlungen ist sie zu niedrig.

Der Unterversicherungsverzicht — die entscheidende Klausel

Vereinbaren Sie die Versicherungssumme nach der Quadratmeterpauschale, verzichten die Versicherer in der Regel auf den Einwand der Unterversicherung. Praktisch heißt das: Der Versicherer kürzt nicht mehr wegen einer zu niedrigen Summe — selbst wenn Ihr Hausrat im Einzelfall mehr wert sein sollte.

Zwei Grenzen bleiben trotzdem:

  • Auch mit Unterversicherungsverzicht gibt es eine Entschädigungsgrenze. Maßgeblich sind die vereinbarte Versicherungssumme beziehungsweise die Höchstentschädigung einschließlich einer eventuell vorgesehenen Vorsorge. Der Unterversicherungsverzicht verhindert die anteilige Kürzung wegen Unterversicherung, macht die Entschädigung aber nicht unbegrenzt.
  • Der Verzicht kann entfallen, wenn Sie die Wohnfläche falsch angegeben haben. Melden Sie deshalb jeden Umzug und jede Vergrößerung.

Prüfen Sie im Versicherungsschein, ob die Klausel tatsächlich enthalten ist — sie steht meist unter „Unterversicherungsverzicht“ oder „Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung“.

Auch das Gegenteil kostet Geld

Eine zu hohe Summe bringt nichts, weil im Schadenfall trotzdem nur der tatsächliche Schaden ersetzt wird — Sie zahlen nur mehr Beitrag. Das Gesetz gibt Ihnen hier ein Recht: Nach § 74 VVG kann bei einer erheblichen Überversicherung jede Vertragspartei verlangen, dass die Versicherungssumme „unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie mit sofortiger Wirkung“ herabgesetzt wird. Wer also nach dem Auszug der Kinder in eine kleinere Wohnung zieht, sollte die Summe anpassen lassen.

Und eine Warnung: Wer den Vertrag in der Absicht schließt, sich durch die Überversicherung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, bei dem ist der Vertrag nach § 74 Abs. 2 VVG nichtig.

Die Grenzen, die Sie zusätzlich kennen sollten

Selbst mit korrekter Summe zahlt der Versicherer nicht unbegrenzt. Zwei Untergrenzen sind besonders relevant:

  • Wertsachen. Die Entschädigung ist laut Verbraucherzentrale „je Versicherungsfall meist auf insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt“. Bei 65.000 Euro Summe sind das 13.000 Euro für Schmuck, Bargeld, Sammlungen und Kunst zusammen. Wer mehr besitzt, muss die Grenze anheben lassen.
  • Aufbewahrung. Für Bargeld, Urkunden und Schmuck gelten Anforderungen — sie müssen besonders gesichert aufbewahrt werden, etwa in einem Wertschutzschrank. Sonst gilt eine niedrigere Teilgrenze.

Was die Hausratversicherung insgesamt abdeckt, steht in Hausratversicherung: Was ist versichert und wie hoch die Summe?; was sie kostet, rechnet Hausratversicherung Kosten durch.

Unterversicherung beim Gebäude — ein anderer Mechanismus

Bei der Wohngebäudeversicherung wird die Summe fast nie in Euro vereinbart, sondern über den gleitenden Neuwert: Grundlage ist der Gebäudewert bezogen auf das Jahr 1914, der jährlich mit einem Anpassungsfaktor fortgeschrieben wird — 2026 stieg er um gut vier Prozent auf 27,63. Solange der Wert 1914 korrekt ermittelt wurde, wächst die Versicherungssumme mit den Baukosten mit, und der Versicherer verzichtet auf den Unterversicherungseinwand.

Der Haken liegt bei Umbauten. Ein Anbau, ein ausgebautes Dachgeschoss, ein Wintergarten oder eine hochwertige Sanierung erhöhen den Gebäudewert — melden Sie das, sonst stimmt der Wert 1914 nicht mehr und die Unterversicherung ist zurück. Die Zusammenhänge erklärt Wohngebäudeversicherung: Kosten und warum sie 2026 steigen.

Ihre Checkliste

  1. Wohnfläche nachrechnen und mit der Angabe im Versicherungsschein vergleichen.
  2. Summe prüfen: Fläche × 650 Euro als Orientierung.
  3. Unterversicherungsverzicht suchen — steht die Klausel im Versicherungsschein?
  4. Wertsachengrenze prüfen und bei Bedarf anheben lassen.
  5. Nach jedem größeren Kauf und jedem Umzug melden — neue Küche, teure Technik, mehr Fläche.
  6. Dokumentation anlegen: Fotos oder ein kurzes Video jedes Raums, Rechnungen digital sichern und außerhalb der Wohnung speichern. Im Schadenfall müssen Sie beweisen, was Sie besaßen.
  7. Bei Verkleinerung die Summe senken lassen — § 74 VVG gibt Ihnen das Recht dazu.

Ob Ihre Summe passt und ob der Verzicht wirklich vereinbart ist, lässt sich am schnellsten anhand des Versicherungsscheins klären: Auf Versipedia finden Sie Expertinnen und Experten für Hausratversicherungen in Ihrer Nähe — oder Sie starten mit der kostenlosen Bedarfsanalyse.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Quadratmeterpauschale von 650 Euro ist eine verbreitete Orientierungsgröße, keine gesetzliche Vorgabe; maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen. Stand: August 2026.

Häufige Fragen

Was passiert bei Unterversicherung?
Der Versicherer kürzt anteilig. Nach § 75 VVG ist er, wenn die Versicherungssumme erheblich niedriger ist als der Versicherungswert, nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen. Beispiel der Verbraucherzentrale: Vereinbart sind 50.000 Euro, der tatsächliche Wert beträgt 100.000 Euro; bei einem Schaden von 10.000 Euro zahlt der Versicherer nur 5.000 Euro. Die Kürzung greift bei jedem Schaden, auch bei kleinen.
Wie hoch muss die Versicherungssumme für den Hausrat sein?
Als verbreitete Orientierung nennt die Verbraucherzentrale meist 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Das ergibt bei 60 Quadratmetern 39.000 Euro, bei 80 Quadratmetern 52.000 Euro und bei 100 Quadratmetern 65.000 Euro. Diese Pauschale passt bei durchschnittlicher Einrichtung. Bei großer Wohnfläche mit wenig Inventar zahlen Sie damit zu viel, bei kleiner Wohnung mit hochwertiger Ausstattung oder Sammlungen ist sie zu niedrig — dann lohnt eine Inventarliste zu Wiederbeschaffungspreisen.
Was ist ein Unterversicherungsverzicht?
Eine Klausel, mit der der Versicherer darauf verzichtet, die Leistung wegen einer zu niedrigen Versicherungssumme anteilig zu kürzen. Sie wird üblicherweise gewährt, wenn die Summe nach der Quadratmeterpauschale vereinbart wurde. Zwei Grenzen bleiben: Die Versicherungssumme ist weiterhin die Obergrenze der Entschädigung, und der Verzicht kann entfallen, wenn die Wohnfläche falsch angegeben wurde. Prüfen Sie im Versicherungsschein, ob die Klausel tatsächlich enthalten ist.
Kann ich auch überversichert sein?
Ja, und das kostet nur Beitrag: Im Schadenfall wird trotzdem höchstens der tatsächliche Schaden ersetzt. Nach § 74 VVG kann bei einer erheblichen Überversicherung jede Vertragspartei verlangen, dass die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird. Wer in eine kleinere Wohnung zieht, sollte davon Gebrauch machen. Wird eine Überversicherung dagegen in der Absicht vereinbart, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig.
Wie sind Schmuck und Bargeld abgesichert?
Nur begrenzt. Die Entschädigung für Wertsachen ist laut Verbraucherzentrale je Versicherungsfall meist auf insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt — bei 65.000 Euro Summe also 13.000 Euro für Schmuck, Bargeld, Sammlungen und Kunst zusammen. Zusätzlich gelten Aufbewahrungsanforderungen: Bargeld, Urkunden und Schmuck müssen besonders gesichert aufbewahrt werden, etwa in einem Wertschutzschrank, sonst gilt eine niedrigere Teilgrenze. Wer mehr besitzt, sollte die Grenze anheben lassen.
Gibt es Unterversicherung auch beim Wohngebäude?
Ja, der Mechanismus ist aber anders. Die Summe wird meist über den gleitenden Neuwert gebildet: Grundlage ist der Gebäudewert bezogen auf 1914, der jährlich mit dem Anpassungsfaktor fortgeschrieben wird — 2026 auf 27,63. Solange der Wert 1914 korrekt ermittelt wurde, wächst die Summe mit den Baukosten mit und der Versicherer verzichtet auf den Unterversicherungseinwand. Nicht gemeldete Umbauten wie ein Anbau, ein ausgebautes Dachgeschoss oder eine hochwertige Sanierung machen den Wert 1914 jedoch falsch — dann droht die Kürzung erneut.

Veröffentlicht am 29. August 2026

War das hilfreich?

Profil teilen

WhatsApp E-Mail LinkedIn

Begriffe aus diesem Beitrag

Kurz und verständlich erklärt im Versicherungslexikon.