Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung — sie war nie als Vollversorgung gedacht. Was das konkret bedeutet, zeigt eine einzige Zahl: 3.364 Euro zahlen Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit im Schnitt selbst, Monat für Monat. Das sind 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Dieser Artikel zerlegt den Betrag in seine Bestandteile und zeigt, wer am Ende zahlt.
Auf einen Blick: Der Eigenanteil besteht aus vier Teilen: dem pflegebedingten Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungskosten. Nur auf den ersten Teil wirkt der gesetzliche Leistungszuschlag, der mit der Aufenthaltsdauer steigt — deshalb sinkt der Eigenanteil ab dem zweiten Jahr spürbar. Zwischen den Bundesländern liegen fast 900 Euro im Monat. Reicht das Einkommen nicht, greifen Vermögen, dann die Hilfe zur Pflege; Kinder werden erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen herangezogen.
Woraus sich die 3.364 Euro zusammensetzen
Nach der Auswertung des Verbands der Ersatzkassen zum 1. Juli 2026 verteilt sich der durchschnittliche monatliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr so:
- 1.775 Euro einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) — der pflegebedingte Anteil einschließlich der Ausbildungskosten. Er ist der Treiber: Im letzten Jahr stieg er von 1.583 Euro um mehr als zwölf Prozent.
- 1.068 Euro für Unterkunft und Verpflegung — Zimmer, Essen, Reinigung, Wäsche.
- 521 Euro Investitionskosten — der Anteil an Bau und Instandhaltung des Gebäudes, den die Einrichtung auf die Bewohner umlegt.
In den 1.775 Euro stecken rund 150 Euro Ausbildungskosten für Pflegefachpersonen. Zusammen ergibt das die 3.364 Euro — und der Betrag lag zur Jahresmitte bereits 119 Euro über dem Wert vom Jahresbeginn.
Der entscheidende Mechanismus: Der EEE vor dem Leistungszuschlag liegt im Bundesschnitt bei 2.088 Euro im Monat einschließlich Ausbildungskosten — 226 Euro mehr als im Juli 2025. Dass davon nur 1.775 Euro beim Bewohner ankommen, liegt am Leistungszuschlag.
Warum der Eigenanteil mit den Jahren sinkt
Seit 2022 gibt es den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Er senkt den pflegebedingten Eigenanteil gestaffelt nach Aufenthaltsdauer:
- 15 Prozent in den ersten zwölf Monaten,
- 30 Prozent ab dem 13. Monat,
- 50 Prozent ab dem 25. Monat,
- 75 Prozent ab dem 37. Monat.
Wichtige Einschränkung: Der Zuschlag wirkt ausschließlich auf den pflegebedingten Anteil — nicht auf Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Diese derzeit rund 1.589 Euro im Monat werden durch den Leistungszuschlag nicht reduziert. Sie können sich allerdings im Laufe der Zeit durch steigende Unterkunfts-, Verpflegungs- oder Investitionskosten verändern.
Rechnet man den bundesweiten Ausgangswert von 2.088 Euro mit den Zuschlagsstufen durch, ergibt sich folgender Verlauf (eigene Berechnung auf Basis der vdek-Werte, gerundet):
- 1. Jahr: rund 3.364 Euro im Monat,
- 2. Jahr: rund 3.051 Euro,
- 3. Jahr: rund 2.633 Euro,
- ab dem 4. Jahr: rund 2.111 Euro.
Über die ersten vier Jahre summiert sich das trotzdem auf weit über 130.000 Euro — und die Werte steigen jedes Jahr weiter.
Die Unterschiede zwischen den Bundesländern
Fast 900 Euro monatlich trennen das teuerste vom günstigsten Bundesland. Die Werte für das erste Aufenthaltsjahr zum 1. Juli 2026:
- Bremen: 3.761 Euro — bundesweit am höchsten,
- Saarland: 3.695 Euro,
- Baden-Württemberg: 3.657 Euro,
- Bundesdurchschnitt: 3.364 Euro,
- Bayern: 3.270 Euro — 176 Euro mehr als im Vorjahr,
- Sachsen-Anhalt: 2.891 Euro — als einziges Land unter 3.000 Euro und bundesweit am günstigsten.
Die Werte für alle Länder veröffentlicht der vdek zweimal jährlich, jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli. Konkrete Preise einzelner Heime finden Sie im Pflegelotse der Ersatzkassen — der Vergleich lohnt, denn auch innerhalb eines Landkreises unterscheiden sich Einrichtungen erheblich.
Was die Pflegekasse dazugibt
Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung für vollstationäre Pflege sind in § 43 SGB XI festgelegt und gelten bundesweit einheitlich:
- Pflegegrad 2: 805 Euro im Monat,
- Pflegegrad 3: 1.319 Euro,
- Pflegegrad 4: 1.855 Euro,
- Pflegegrad 5: 2.096 Euro.
Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen dieser Beträge, sondern lediglich einen Zuschuss von 131 Euro monatlich. Wer mit Pflegegrad 1 ins Heim zieht, trägt die Kosten also praktisch vollständig selbst.
Bemerkenswert ist ein Detail, das die Lücke erklärt: Der pflegebedingte Eigenanteil ist in einer Einrichtung für alle Pflegegrade von 2 bis 5 gleich hoch. Der höhere Leistungsbetrag bei höherem Pflegegrad wird also von den höheren Pflegekosten aufgefressen — mehr Pflegebedarf bedeutet nicht mehr Netto-Entlastung. Für 2026 gab es zudem keine Erhöhung der Leistungsbeträge; die nächste Dynamisierung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen, während die Heimkosten weiterlaufen.
Wer zahlt, wenn Rente und Ersparnisse nicht reichen
Die durchschnittliche gesetzliche Rente liegt deutlich unter dem Heim-Eigenanteil. Die Reihenfolge, in der dann herangezogen wird:
- Eigenes Einkommen — Rente, Betriebsrente, Miet- und Kapitaleinkünfte.
- Eigenes Vermögen — Ersparnisse und, in den Grenzen des Schonvermögens, auch Immobilien.
- Unterhalt des Ehepartners — er steht vor den Kindern.
- Hilfe zur Pflege vom Sozialamt nach dem SGB XII.
- Elternunterhalt — und hier ist die Hürde hoch: Nach § 94 Abs. 1a SGB XII geht der Anspruch gegen Kinder erst über, wenn deren jährliches Gesamteinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt. Das Gesetz vermutet ausdrücklich, dass die Grenze nicht überschritten wird — das Sozialamt muss also erst konkrete Anhaltspunkte haben, bevor es nachfragt. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz ist der Elternunterhalt damit für die große Mehrheit kein Thema mehr.
Wichtig: Hilfe zur Pflege wird in der Regel nicht rückwirkend gewährt. Stellen Sie den Antrag deshalb, sobald absehbar ist, dass das Geld nicht reicht — nicht erst, wenn das Konto leer ist.
Was Sie konkret tun können
- Heimpreise vergleichen. Der EEE und die Investitionskosten unterscheiden sich zwischen Einrichtungen deutlich, auch am selben Ort. Der Pflegelotse listet die Sätze offen auf.
- Pflegegrad prüfen und gegebenenfalls Höherstufung beantragen. Am größten ist der Sprung von Pflegegrad 1 auf 2 — dort geht es um 805 statt 131 Euro.
- Aufenthaltsdauer im Blick behalten. Der Leistungszuschlag steigt automatisch; bei einem Wechsel der Einrichtung bleiben die bisherigen Monate erhalten.
- Wohngeld und weitere Leistungen prüfen — auch Heimbewohner können anspruchsberechtigt sein.
- Rechtzeitig vorsorgen. Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung liegen 2026 unverändert bei 3,6 Prozent, für Kinderlose ab 23 Jahren bei 4,2 Prozent — die Leistungen decken davon nur einen Teil der Kosten. Ob eine private Ergänzung sinnvoll ist und welche Variante passt, rechnet Pflegezusatzversicherung: Sinnvoll bei steigenden Eigenanteilen? durch.
- Vollmachten und Verfügungen regeln, solange es ohne Druck geht — ohne Vorsorgevollmacht entscheidet im Ernstfall ein Betreuungsgericht.
Wer die eigene Vorsorge insgesamt sortieren will, findet die Übersicht in Versicherungen für Rentner. Wie sich eine Immobilie gegen genau dieses Risiko absichern lässt, zeigt Immobilie absichern: Unfall, Krankheit, Pflege. Und für die Kosten am Ende des Lebens lohnt der nüchterne Blick in Sterbegeldversicherung: sinnvoll oder besser sparen?.
Weil die Lücke stark von Bundesland, Einrichtung, Pflegegrad und vorhandenem Vermögen abhängt, lohnt eine unabhängige Rechnung: Auf Versipedia finden Sie Expertinnen und Experten für Pflegeversicherungen in Ihrer Nähe — oder Sie starten mit der kostenlosen Bedarfsanalyse.
Quellen und weiterführende Informationen
- vdek — Pflegebedürftige zahlen im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche (14.07.2026): vdek.com
- § 43 SGB XI — Leistungen bei vollstationärer Pflege: gesetze-im-internet.de
- § 43c SGB XI — Leistungszuschlag zur Begrenzung des Eigenanteils: gesetze-im-internet.de
- § 94 SGB XII — Übergang von Ansprüchen gegen Unterhaltspflichtige: gesetze-im-internet.de
- § 61 SGB XII — Hilfe zur Pflege: gesetze-im-internet.de
- BMG — Finanzierung der Pflegeversicherung: bundesgesundheitsministerium.de
- vdek-Landesvertretung Bayern — Pflege-Eigenanteile: vdek.com
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Eigenanteile sind Durchschnittswerte des vdek zum 1. Juli 2026 und unterscheiden sich je Einrichtung erheblich; die Werte für die Folgejahre sind eigene Berechnungen aus dem bundesweiten Ausgangswert und den gesetzlichen Zuschlagsstufen. Stand: August 2026.
Krankenversicherung: 18 Punkte, die Sie geprüft haben sollten — eine Seite zum Ausdrucken und Abhaken. Kostenlos.
Den Link haben wir Ihnen zusätzlich per E-Mail geschickt. Erneut herunterladen
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2026?
Warum sinkt der Eigenanteil nach dem ersten Jahr?
Was zahlt die Pflegekasse im Heim?
Ist der Eigenanteil bei höherem Pflegegrad höher?
Müssen Kinder für das Pflegeheim der Eltern zahlen?
Was tun, wenn Rente und Ersparnisse nicht reichen?
Veröffentlicht am 27. August 2026
Berater zum Thema finden
Berater in Ihrer Stadt