Ihr Versicherungsmakler meldet sich nie, berät schlecht oder hat das Geschäft aufgegeben? Dann dürfen Sie wechseln — und das ist einfacher, als viele denken. Das Wichtigste vorweg: Einen Makler zu wechseln bedeutet nicht, Ihre Versicherungen zu kündigen. Dieser Ratgeber erklärt neutral, wie der Wechsel funktioniert, was er kostet und worauf Sie achten sollten.
Wichtig: Makler wechseln ist nicht dasselbe wie Verträge kündigen
Hier entsteht die häufigste Verwirrung. Ihre Versicherungsverträge laufen beim jeweiligen Versicherer — der Makler betreut sie nur. Wechseln Sie den Makler, bleiben Ihre Verträge unverändert bestehen; lediglich die Betreuung geht auf den neuen Makler über. Dazu zwei Begriffe:
- Maklervertrag (Maklermandat) — regelt das Innenverhältnis zwischen Ihnen und dem Makler.
- Maklervollmacht — regelt das Außenverhältnis, also dass der Makler gegenüber den Versicherern in Ihrem Namen handeln darf.
Beim Wechsel informiert der neue Makler Ihre Versicherer über sein Mandat und bittet um die Bestandsübertragung — die Verträge werden in seine Betreuung übertragen. Ihr Versicherungsschutz läuft dabei ununterbrochen weiter.
Wann sich ein Maklerwechsel lohnt
- Schlechter Service — Ihr Makler ist nicht erreichbar oder reagiert nicht.
- Makler hört auf — Ruhestand, Geschäftsaufgabe oder Verkauf des Bestands.
- Umzug — Sie wünschen sich einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
- Fehlende Spezialisierung — Ihr Bedarf (z. B. Gewerbe, Berufsunfähigkeit) erfordert mehr Expertise.
- Zweifel an der Neutralität — Sie haben den Eindruck, dass nur bestimmte Anbieter empfohlen werden.
So wechseln Sie Ihren Versicherungsmakler — Schritt für Schritt
- Neuen Makler finden — am besten anhand klarer Kriterien. Worauf Sie achten sollten, zeigt unser Ratgeber Woran erkenne ich einen guten Versicherungsmakler?.
- Neues Maklermandat unterschreiben — mit dem neuen Makler schließen Sie einen Maklervertrag und erteilen ihm eine Maklervollmacht. Ein neues Maklermandat kann das alte praktisch verdrängen; rechtlich sauber ist aber die ausdrückliche Kündigung des alten Maklervertrags.
- Übertragung läuft über den neuen Makler — er informiert Ihre Versicherer und beantragt die Bestandsübertragung. Sie müssen die Versicherer meist nicht selbst kontaktieren.
- Alten Maklervertrag sauber beenden — kündigen Sie das alte Mandat selbst oder lassen Sie den neuen Makler dies per Vollmacht übernehmen. Das vermeidet Unstimmigkeiten, falls der alte Makler erst durch den Versicherer von dem Wechsel erfährt.
Was kostet der Maklerwechsel?
Für Sie als Kunde ist der Wechsel in der Regel kostenlos. Eine Bestandsübertragung ist für Kunden in der Regel nicht mit zusätzlichen Gebühren verbunden, und einen Versicherungsmakler bezahlen Sie ohnehin nicht direkt — er erhält die laufende Betreuungscourtage vom Versicherer, die künftig an den neuen Makler fließt. Wie die Vergütung funktioniert, lesen Sie in unserem Ratgeber Was kostet ein Versicherungsmakler?.
Gibt es eine Kündigungsfrist?
Für Sie als Kunde meist nicht. Wegen seines besonderen Vertrauenscharakters kann ein Maklervertrag häufig nach § 627 BGB kurzfristig bzw. fristlos gekündigt werden — besonders, wenn das nötige Vertrauen fehlt. Prüfen Sie dennoch Ihren konkreten Vertrag, weil dort Regelungen zu Laufzeit, Textform oder Kündigung enthalten sein können.
Vorsicht bei „Umdeckung": nicht vorschnell neue Verträge abschließen
Ein wichtiger Punkt: Ein seriöser neuer Makler prüft Ihre bestehenden Verträge — er sollte sie aber nicht blind durch neue ersetzen („umdecken"), nur um eine frische Abschlussprovision zu verdienen. Schlägt ein Vermittler eine Umdeckung vor, muss er Sie deutlich auf mögliche Nachteile hinweisen:
- Neue Gesundheitsprüfung bei Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen — mit Risiko von Zuschlägen oder Ablehnung.
- Verlust von Altersrückstellungen (z. B. in der PKV) oder günstiger Altkonditionen.
- Neue Wartezeiten oder schlechtere Bedingungen.
Faustregel: Eine bestehende Versicherung erst kündigen, wenn der neue Vertrag mit den gewünschten Konditionen sicher zustande gekommen ist. Ein guter Makler wechselt nur dort, wo es Ihnen wirklich Vorteile bringt — und dokumentiert die Gründe.
Fazit
Den Versicherungsmakler zu wechseln ist unkompliziert, kostenlos und gefährdet Ihre Verträge nicht — die Betreuung geht einfach auf einen neuen Makler über. Achten Sie nur darauf, dass der neue Makler Sie nicht ohne guten Grund in neue Verträge drängt. Nehmen Sie sich Zeit, den Richtigen zu finden.
Welche Themen für Sie überhaupt relevant sind, klären Sie vorab kostenlos mit unserem Versicherungs-Check. Für eine persönliche Einschätzung lohnt sich das Gespräch mit einem passenden Versicherungsexperten — auf Versipedia finden Sie Experten in Ihrer Region und können sie nach Spezialisierung und Bewertungen vergleichen.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 34d GewO (Versicherungsvermittler & Versicherungsberater): gesetze-im-internet.de
- Vermittlerregister (DIHK) — Status & Eintrag prüfen: vermittlerregister.info
- IHK — Informations- und Beratungspflichten für Versicherungsvermittler: ihk.de
- Verbraucherzentrale — Versicherungsberatung & Vermittler: verbraucherzentrale.de
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind im Einzelfall die Bedingungen Ihres Maklervertrags und die gesetzlichen Regelungen.
Häufige Fragen
Verliere ich meine Versicherungen, wenn ich den Makler wechsle?
Wie wechsle ich meinen Versicherungsmakler?
Was kostet ein Maklerwechsel?
Muss ich den alten Maklervertrag kündigen?
Gibt es eine Kündigungsfrist beim Maklervertrag?
Was ist eine Umdeckung und worauf muss ich achten?
Veröffentlicht am 22. Juni 2026
Berater zum Thema finden
Berater in Ihrer Stadt